Lexikalische Biographik: Forschungsstrategie des BIOSOP-Handbuches
Prof. Dr. Wilhelm H. Schröder
Weitere Informationen zum Inhalt und zur Beschaffung des gedruckten Handbuchs bieten das BIOSOP-Online Impressum und das Inhaltsverzeichnis des Handbuches.
Inhalt:
1. Lexikalische Biografik
2. Forschungsstrategie
3. Editionsprinzipien
4. Quellenrecherche
5. Referenzliteratur
1. Lexikalische Biographik
Auf einem international besetzten Symposium über „Traditionelle und zukunftsorientierte Ansätze biographischer Forschung und Lexikographie“ diskutierten 1997 in Wien Vertreter von acht nationalen Lexikaprojekten vorwiegend aus dem mittel- bzw. ostmitteleuropäischen Raum Fragen und Methoden der traditionellen Lexikonerstellung und mögliche neue bzw. zukünftige Erscheinungs- und Darbietungsformen. In der Diskussion wurde eine Reihe von praktischen Problemen und zentralen Punkten bei der Lexikalischen Biographik angesprochen u.a.:
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ökonomische Fragestellungen, wie Beschaffung der Geldmittel, Abonnenten, Preisgestaltung, Auflagenhöhe, Mitarbeiterhonorierungen etc.;
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der auf rasche Fertigstellung zielende Druck des Auftraggebers (zumeist in irgend einer Form die öffentliche Hand);
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der legitime Anspruch auf größtmögliche Genauigkeit bei der Datenerfassung und -überprüfung und auf Vollständigkeit;
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die Festlegung der Zeitgrenzen (z.B. die Nicht-Aufnahme noch lebender Personen „aus Gründen der Distanz und historischen Objektivität“);
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die Auswahl und die Gewichtung der aufgenommenen Persönlichkeiten;
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die Kooperation mit Angehörigen oder Nachkommen eines Biographierten, deren Auskünfte oft von großem Wert sind, deren Erwartungshaltung an den biographischen Artikel jedoch oftmals eine Belastung für den Redaktionsprozeß darstellt;
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der geringe Anteil der Frauenquote an der Gesamtzahl der Biographien und die weitgehende Unterrepräsentanz von Frauenbiographien in den meisten Lexika;
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die Schwierigkeiten bei der Erfaßbarkeit und Erforschbarkeit weiblicher Lebensläufe und Karrieren;
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der Kreis und die Zusammensetzung sowie die Wünsche der Benutzer;
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die Einwirkung der Auftraggeber (z.B. Politik, Stiftungen) auf die Entstehung und den Fortgang des Lexikon-Projektes;
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Überführung der Lexikon-Projekte in das Zeitalter der digitalen Medien, insbesondere Nutzung der neuen Medien bei der Redaktionsarbeit und Etablierung eines multimedial benutzbaren digitalen Biographien-Verbundes.
In der Folge soll versucht werden, diese Punkte heuristisch zu nutzen und sie in einem systematischen Zusammenhang der Lexikalischen Biographik zu stellen.
Ein Blick in die einschlägigen Bibliographien macht eines sofort deutlich: die Konjunktur biographischer Lexika ist bis heute ungebrochen. Wer sich heute über eine Person informieren will, nutzt angesichts der unüberschaubaren Vielzahl vorhandener biographischer Lexika in der Regel die Suchoptionen des INTERNET. Zahlreiche Web-Seiten bieten inzwischen hilfreiche Links zu strukturierten recherchierbaren Übersichten zu biographischen Lexika / Handbücher bzw. zu im INTERNET zugänglichen (meist kostenpflichtigen) biographischen Datenbanken an. Die Nachfrage nach biographischen Informationen ist nahezu unbegrenzt und erstreckt sich über alle denkbaren Nutzerkreise mit äußerst unterschiedlichen Informationsbedürfnissen. Nicht zuletzt latente oder manifeste kommerzielle Anbieterinteressen preisen dann einem breiten Publikum die INTERNET-Recherchen als „Fahndung der etwas anderen Art“ oder ganz reißerisch als „Personenjagd im Internet“ an.
Als prominentes Beispiel für diesen kommerziell orientierten Web-Bereich kann das "Internationale Biographische Archiv" des Munzinger Verlags (Ravensburg) gelten. Die Online-Version des Munzinger Archivs enthält inzwischen mehr als 21.000 Porträts (Volltexte) prominenter Persönlichkeiten aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, die seit Mitte des 19. Jahrhunderts geboren wurden. Der Berichtszeitraum des Archivs reicht von 1946 bis zur Gegenwart. Biographien wurden u.a. erstellt von Staatsmännern, Revolutionären, Wirtschaftsmanagern, Künstlern, Filmemachern, Schauspielern, Politikern, Religionsführern, Philosophen, Entdeckern, Nobelpreisträgern, Wissenschaftlern etc. In über 1400 Kurzbiographien pro Jahr beschreibt der Dienst umfassend aktuell herausragende und prominente Lebensläufe. Die Datenbank wird darüberhinaus durch Ergänzungen regelmäßig aktualisiert. In dieser Datenbank kann auch eine gezielte Suche nach dem Wirkungsbereich der Persönlichkeit, nach Beruf(-en) oder nach verliehenen Auszeichnungen / Preisen erfolgen
Der Mangel an geeigneten, komprimierten und stets aktuell gehaltenen Hintergrundinformationen bewog schon 1913 den Journalisten Ludwig Munzinger dazu, das "Archiv für publizistische Arbeit" ins Leben zu rufen. Das "Archiv für publizistische Arbeit" war bald bekannt in den Redaktionen von Tages- und Wochenzeitungen. Biographien wurden im Archiv seit 1934 veröffentlicht; seit 1946 lag dann (und liegt noch) der Schwerpunkt des Archivdienstes auf den Biographien. War das Archiv zunächst als Informationsdienst für die Presse konzipiert, so gehören inzwischen neben den Medien auch Bibliotheken, Institutionen, Firmen, Parteien, Verbände, Journalisten und interessierte Privatpersonen zu den zahlreichen Nutzern. Auch der Zeithistoriker findet hier zahlreiche zeitgenössische Biographien als wichtige Quellen vor.
In unserem Zusammenhang viel wichtiger ist die Web-Seite des K. G. Saur
Verlags (München) mit dem „Internationalen Biographischen Index“, der auf der
Saurschen Variante eines „Internationalen Biographischen Archivs“ beruht. Die
Datenbank „World Biographical Index“ des K. G. Saur Verlages enthält
biographische Informationen zu Personen, die in über 4.000 biographischen Lexika
nachgewiesen sind.
Die Datenbank verfügt über sieben Register, über die der Nutzer auf die Datensätze zugreifen kann:
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Namen von Personen
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Verfasser / Herausgeber der ausgewerteten Quellenwerke
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Berufsgruppen; Länder
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Titel und Kurztitel der ausgewerteten Quellenwerke
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Lebensdaten: Geburts-, Sterbe- und Erwähnungsjahre von Personen
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Verlage, Erscheinungsorte und Erscheinungsjahre der Quellenwerke
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Berufe; Berufsgruppencodes; Systematikübersicht; Ländercodes
Diese Datenbank (Stand: Dezember 1999) beruht auf der 5. CD-ROM-Ausgabe des Internationalen Biographischen Index. Sie enthält biographische Kurzinformationen zu über 2,4 Millionen Personen, die in Nord- und Südamerika, in Europa und im australasiatischen Raum wirkten. Diese Ausgabe ist zugleich ein kumulierter Index zu mehreren Biographischen Archiven.
Diese Datenbank markiert eigentlich die (utopische) Zielprojektion der Lexikalischen Biographik: die Kumulierung sämtlicher Biographien aus allen verfügbaren (aber allein das Problem des Urheberrechts!) Lexika / Handbücher in einem machinenlesbaren und weltweitvernetzten „Internationalen Biographisches Archiv“. Die Idee zu einem solchem Archiv wurde 1980 vom Saur-Verlag entwickelt. Dieses Archiv sollte ursprünglich die seit dem 18. Jahrhundert im deutschen Sprachraum veröffentlichten biographischen Nachschlagewerke auf eine gänzlich neue Weise zugänglich zu machen, nämlich die in ihnen enthaltenen biographischen Artikel herauszulösen und in alphabetischer Reihenfolge, d. h. geordnet nach den Namen der biographierten Personen, zu verfilmen. So entstand als erstes Werk dieser Art das Deutsche Biographische Archiv I, das auf 1.447 Microfiches 480.000 Artikel zu 213.000 Personen vereint und 264 Quellenwerke, die zwischen 1700 und 1910 erschienen waren, ausgewertet hat. Dieser Grundkonzeption - Zusammenführung der in einer Vielzahl von Quellenwerken enthaltenen biographischen Informationen in einem einzigen Alphabet -, folgen auch die anderen mittlerweile entstandenen Biographischen Archive, die anderen Sprach- bzw. Kulturräumen gewidmet sind.
Beim Deutschen Biographischen Archiv und ebenso bei einigen anderen Biographischen Archiven erwies es sich - aufgrund der Fülle des vorhandenen biographischen Materials - als notwendig, die Veröffentlichung zunächst auf Quellenwerke zu beschränken, die bis Ende des 19. / Anfang des 20. Jahrhunderts erschienen waren. Fortsetzungswerke, die biographische Quellenwerke des 20. Jahrhunderts berücksichtigen, sind mittlerweile fertiggestellt oder stehen kurz vor der Vollendung. Hier einige Zahlenangaben (Stand Dezember 1999) zum Umfang des Deutschen Biographischen Archivs:
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Auf 323.331 Fiches sind 820.000 Einträge zu 449.896 Personen erfaßt; die Angaben wurden aus 566 Quellenwerken (Erscheinungsjahre der Quellen: 1707-1988; erfaßte Zeiträume: bis zu den 1960ern) entnommen. Zu jedem Biographischen Archiv wird ein separates Register erstellt, das die biographischen Angaben zu den einzelnen Personen der Microfiche-Edition enthält, soweit sie aus dem Volltext ersichtlich sind: alle Namensformen, Angaben zu Geburts-, Sterbe- oder Erwähnungsjahren, zum Beruf oder gesellschaftlichen Stand, zur Fundstelle der Volltexte in der Microfiche-Edition (Fichenummer und Seite) und die Auflistung der ausgewerteten Quellen.
Bevor jedoch ein solches Archiv entstehen kann, müssen zunächst einmal die Voraussetzungen dafür geschaffen werden: die wissenschaftliche Erstellung biographischer Lexika.
In der „Kollektiven Biographik“ steht am Ende der Forschungsarbeit in der Regel eine wissenschaftliche Darstellung in Form einer Monographie oder eines Aufsatzes. Nur in Ausnahmefällen wird der Kollektive Biograph auch seine Metaquellen - die Lebensläufe / Biographien der untersuchten Personen - wissenschaftlich dokumentieren in Form einer umfassenden Edition oder eines Lexikons / Handbuchs. Dies überrascht nicht weiter, denn der Weg von der bloßen biographischen Datensammlung, aus der systematisch nur bestimmte Informationen für die quantitative Analyse erhoben werden müßen, hin zu einer elaborierten, wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Biographie ist weit und äußerst aufwendig.
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Unter „Lexikalischer Biographik“ soll in der Folge die wissenschaftliche Konzeption und Erstellung von biographischen Lexika verstanden werden.
Die Aufgaben der Lexikalischen Biographik reichen von der Festlegung einer Forschungsstrategie, über die Festlegung der Methoden für die Beschreibung der lexikalischen Informationen und der lexikographischen Arbeitsabläufe bis hin zu Erstellung des Kosten- und Produktionsplans für das „Großunternehmen Biographisches Lexikon“.
In der Folge soll nun versucht werden, am Beispiel des BIOSOP-Projektes die Aufgaben und Durchführung der Lexikalischen Biographik zu erläutern.
2. Forschungsstrategie
2.1 Hauptarbeitschritte
Grundvoraussetzung für die systematische Durchführung der Projektes bildete die Entwicklung einer Forschungsstrategie und ihre konkrete forschungspraktische Umsetzung in eine angemessene Arbeitsorganisation bei der Erstellung der Biographien und die Ausführung der hierzu notwendigen Vorarbeiten. Hierbei waren insbesondere Entscheidungen über Art, Funktion und Reihenfolge der dabei notwendigen Arbeitsschritte zu treffen.
BIOSOP-Forschungsstrategie: Hauptarbeitsschritte |
Die BIOSOP-Forschungsstrategie sah folgende Hauptarbeitsschritte vor:
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Die notwendige Vernetzung dieser vielen Arbeitsschritte muß - zumindest
idealtypisch - festgelegt und in ein entsprechendes Ablaufschema umgesetzt
werden. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, die komplexe
Arbeitsorganisation des Forschungsprojektes und den für ihre praktische
Umsetzung notwendigen Planungs-, Koordinations-, Arbeits- und Mittelbedarf zu
erläutern.
2.2 Definition der Grundgesamtheit
Wie bei der Kollektiven Biographik ist auch für die Projektplanung der Biographischen Lexikographik die Kenntnis von Art und Umfangs der Grundgesamtheit, d.h. im vorliegenden Falle der Gesamtzahl aller sozialdemokratischen Parlamentarier im Untersuchungszeitraum, besonders wichtig.
Da zu Projektbeginn ein Gesamtverzeichnis der Parlamentarier nicht vorlag, mußte eine plausible Schätzung dieser Gesamtzahl vorgenommen werden. Während die Gesamtzahl der Reichstagsabgeordneten durch das MdR-Handbuch von Max Schwarz genau bestimmt werden konnte, lagen zum damaligen Zeitpunkt für Landtagsabgeordnete verläßliche Gesamtverzeichnisse nur für Baden, Württemberg und Hessen vor. Ohne hier das Schätzverfahren, das sich wesentlich auf die Verhältnisse in Baden stützte, im einzelnen zu wiederholen, ergab die erste BIOSOP-Prognose: ca. 1800 MdL und 560 MdR, abzüglich ca. 200 MdR/ +MdL-Doppelmandatare, d.h. es wurde von ca. 2 160 Parlamentariern ausgegangen. Dies war offensichtlich eine zu niedrige Schätzung und mußte in der Projektlaufzeit mehrfach "nach oben hin" - es waren tatsächlich insgesamt 267 Parlamentarier mehr - korrigiert werden. Da die Projektressourcen nach der ursprünglich geschätzten Gesamtzahl bemessen wurden, führte dies u.a. zur Verlängerung des Projektes über die vorgesehene Laufzeit hinaus.
Das BIOSOP-Handbuch umfaßt die Kurzbiographien der insgesamt 2427 nachweisbaren sozialdemokratischen Parlamentarier in den deutschen Reichs- und Landtagen in der Zeit von Februar 1867 (Wahlen zum Konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes) bis Juni 1933 (Verbot der Mandatsausübung für Sozialdemokraten im Reich) bzw. bis Januar 1938 (Verbot der Mandatsausübung für Sozialdemokraten in der Freien Stadt Danzig). Die in der Definition der BIOSOP-Grundgesamtheit benutzten Begriffe bedürfen der weiteren Erläuterung:
"Sozialdemokratische" Parlamentarier:
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In die Grundgesamtheit wurden alle Abgeordneten aufgenommen, die während ihrer Mandatsausübung dauernd oder vorübergehend folgenden Parteirichtungen bzw. Parteien angehört haben: Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein (ADAV; 1863-1875), Lassalle'scher Allgemeiner Deutscher Arbeiterverein (Hatzfeldt-Mende) (LADAV; 1867-1872), Sächsische Volkspartei (SVP; 1866-1869), Sozialdemokratische Arbeiterpartei (SDAP; 1869-1875), Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD; 1875-1890), Sozialdemokraische Partei Deutschlands (SPD; 1890-1917, 1922-1933), (Mehrheits-)Sozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD; 1917-1922) und Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD; 1917-1922).
Über die Schwierigkeiten, eine empirisch eindeutig objektivierbare Definition für "sozialdemokratisch" insbesondere in den ersten Jahrzehnten des Kaiserreichs zu finden, ist im BIOKAND-Handbuch ausführlich berichtet worden. Vor dem Hintergrund der repressiven Vereinsgesetzgebung beließ es die Partei bis 1905, die Parteimitgliedschaft nur grundsätzlich zu definieren:
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"Zur Partei gehörig wird jede Person betrachtet, die sich zu den Grundsätzen des Parteiprogramms bekennt und die Partei nach Kräften unterstützt."
Erst das Organisationsstatut von Jena 1905 präzisierte die Parteimitgliedschaft:
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"Zur Partei gehörig wird jede Person betrachtet, die sich zu den Grundsätzen des Parteiprogramms bekennt und die Partei dauernd durch Geldmittel unterstützt."
Weiterhin hatte jeder Parteigenosse formell seiner Reichstagswahlorganisation als Mitglied anzugehören; die Einführung von einheitlichen Mitgliedsbüchern - von den Gewerkschaften schon lange vorher praktiziert - war eine der organisatorischen Begleitmaßnahmen.
Insgesamt aber ließen sich nur wenige "Grenzfälle" feststellen: prominente Beispiele dafür aus der Zeit nach Gründung der ersten nominell sozialdemokratischen Partei 1869 sind z.B. MdR Johann Jacoby oder MdL August Welke, die sowohl von den kleinbürgerlichen Demokraten als auch von den Sozialdemokraten als "Partei"-Kandidaten angesehen wurden. Auch in der Weimarer Republik ließen sich einige "Grenzfälle" beobachten: z. B. diejenigen Bremer Bürgerschaftsabgeordneten, die 1919 über berufsständische Wahllisten in die Bürgerschaft einzogen und im Parlament für die MSPD- bzw. USPD-Fraktion "optierten", oder bei einigen Fraktionswechslern, die ursprünglich für eine andere Partei in das Parlament gewählt worden waren und bei denen der (behauptete) Fraktionswechsel zur SPD im Parlamentsprotokoll nicht eindeutig oder gar nicht belegt ist.
"Parlamentarier":
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In die Grundgesamtheit wurden alle Personen aufgenommen, die als Abgeordnete direkt bei einer der stattgefundenen Haupt-, Stich-, Ersatz- oder Nachwahlen gewählt bzw. durch das jeweilige Parlamentspräsidium offiziell als Mandatsnachrücker festgestellt worden waren.
Diese relativ weite Definition der Parlamentsmitgliedschaft trägt insbesondere der teilweise außergewöhnlichen Lage der gewählten Abgeordneten in der Weimarer Republik Rechnung. Als Entscheidungskriterium für die Aufnahme in die BIOSOP-Grundgesamtheit galt die offizielle Annahme der Wahl / des Mandats durch den Gewählten / den Nachrücker; diese offizielle Annahme läßt sich in der Regel in den Drucksachen / Verhandlungsprotokollen des Parlamentes nachweisen. Nicht dagegen wurde die Aufnahme in die BIOSOP-Grundgesamtheit z. B. von der Teilnahme des Parlamentariers an mindestens einer Parlamentssitzung abhängig gemacht; unter dieser Bedingung würden u. a. viele "offiziell" nachweisbare parlamentarische Nachrücker, aber auch direkt gewählte Abgeordnete am Ende der Weimarer Republik (z. B. Reichstagsabgeordnete, die im Juli 1932, November 1932 und März 1933 gewählt worden waren, oder offiziell festgestellte Mandatsnachrücker, die seit Juli 1932 in das Parlament berufen worden waren) nicht aufgenommen, da entweder keine reguläre Parlamentssitzung, an der sie noch hätten teilnehmen können, mehr stattgefunden hatte oder da eine Teilnahme aufgrund von Drohung und Gewalt seitens der Nationalsozialisten nicht mehr möglich war.
"Reichstage":
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Berücksichtigt wurden alle Reichstage des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches in der Zeit von Februar 1867 bis Juni 1933, einschließlich der verfassunggebenden Nationalversammlung 1919-1920.
Der Untersuchungszeitraum reicht demnach von der Neukonstituierung des Reichstages im Februar 1867 bis zum Verbot der Partei im Juni 1933 und der damit verbundenen Aberkennung der parlamentarischen Mandate. Da bei jeder Hauptwahl alle Reichstagsabgeordneten neu gewählt wurden, ergeben sich insgesamt 24 Mandatsperioden. Nur bei der Reichstagswahl vom Juni 1920 wurde eine Ausnahmeregelung getroffen. Angesichts der Volksabstimmungen in Nordschleswig (Abstimmung am 10.2.1920), in Ost- und Westpreußen (Abstimmung am 11.7.1920) und in Oberschlesien (Abstimmung am 20.3.1921) wurde in diesen Gebieten zunächst nicht gewählt; die Mandate der bisherigen 42 Abgeordneten der Nationalversammlung für diese Gebiete wurden bis zur Klärung der Gebietsfragen verlängert. Erst im Februar 1921 und im November 1922 fanden dort Reichstagswahlen nachträglich statt.
"Landtage":
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Berücksichtigt wurden alle Länderparlamente ("Landtag", "Abgeordnetenhaus", "Zweite Kammer", "Landesversammlung", "Bürgerschaft", "Volkskammer", "Volkstag", einschließlich der verfassunggebenden Landesversammlungen 1918-1919), deren Abgeordnete aufgrund eines "allgemeinen" Wahlrechtes oder im Kaiserreich auch aufgrund eines "beschränkten" Wahlrechts gewählt worden waren.
"Allgemeines" Wahlrecht:
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"Allgemeines" Wahlrecht heißt, "daß grundsätzlich alle Staatsbürger, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Einkommen oder Besitz, Beruf, Stand oder Klasse, Bildung, Konfession oder politischer Überzeugung Stimmrecht besitzen und wählbar sind."
Davon unberührt bleibt es, daß "einige unerläßliche Voraussetzungen gefordert werden wie ein bestimmtes Alter, Staatsbürgerschaft, Wohnsitznahme, Besitz der geistigen Kräfte und der bürgerlichen Ehrenrechte und volle rechtliche Handlungsfähigkeit". An die Wählbarkeit können weitere Voraussetzungen geknüpft werden, z. B. ein höheres Alter oder die Unvereinbarkeit von Mandat und Staatsämtern. Bei allen "Landtags"-Wahlen der Weimarer Republik fand dieses "allgemeine" Wahlrecht in verschiedenen Varianten Anwendung.
Dieses "allgemeine" Wahlrecht wurde im Kaiserreich bei allen "Landtags"-Wahlen durch den Ausschluß der Frauen vom Wahlrecht stark eingeschränkt und wäre dadurch definitionsgemäß nicht mehr "allgemein". Trotz Ausschluß der Frauen spricht man aber zumindest in der zeitgenössischen Literatur von einem "allgemeinen" Wahlrecht:
"Nach dem Wortlaut könnte man unter allgemeinem Stimmrecht eine Gestaltung des Wahlrechtes verstehen, nach welcher alle Staatsangehörige ohne Ausnahme zur Theilnahme an den Wahlen zugelassen würden. Ein solcher Rechtszustand hat jedoch niemals bestanden und kann niemals bestehen. Gewisse Personen müssen naturgemäss von den Wahlen ausgeschlossen werden . . . auch den Frauen wird die Zulassung dazu fast überall versagt." Wenn dennoch in der weiter unten folgenden Wahlrechtsdokumentation im Kaiserreich von "allgemeinem" Wahlrecht gesprochen wird, dann ist dies ausschließlich in einem "historischen" Sinne - analog zum zeitgenössischen Wortgebrauch - zu verstehen. Tatsächlich bestand im Kaiserreich ein "beschränktes" Wahlrecht. Dabei lassen sich hauptsächlich drei Varianten der "Beschränkung" differenzieren:
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direkter Ausschluß von Bevölkerungsgruppen mit bestimmten unveränderbaren Merkmalen (z. B. Ausschluß von Frauen, von ethnischen und religiösen Minoritäten);
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Festlegung eines Zensuses (z. B. Besitzzensus, Steuerzensus, Einkommenszensus, etc.);
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Erfordernis von Bildung (Bildungszensus).
"deutsche" Landtage:
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Berücksichtigt wurden alle Länder in den jeweiligen Grenzen des Deutschen Reichs, einschließlich Elsaß-Lothringen (1911 bis 1918), aber auch der Freien Stadt Danzig (1920 bis 1938).
Die Subsumierung des "Volkstages", der gesetzgebenden Körperschaft der Freien Stadt Danzig, unter den "deutschen" Landtagen ist zumindest im Sinne des damals geltenden Völkerrechts unzulässig: danach wäre der "Volkstag" weder "deutsch" noch ein "Landtag". Der Versailler Vertrag (Artikel 100-104) und weitere Folgeverträge (u. a. der Pariser Vertrag vom 9.11.1920 und das Warschauer Abkommen vom 24.10.1921) führten zur Abtrennung des Danziger Gebiets vom Deutschen Reich und zur Konstituierung eines unabhängigen Staatsgebildes, das unter dem Schutz des Völkerbundes stand. Von daher wäre der Danziger "Volkstag" auf eine Ebene mit dem Deutschen Reichstag und nicht mit den Länderparlamenten zu stellen; aber aufgrund seiner Gebietsgröße (1.950 qkm) und seiner Bevölkerungszahl (ca. 400.000 Einwohner) liegt es - zumindest quantitativ - nahe, Danzig mit einem deutschen Bundesland zu vergleichen. Die am 10. Januar 1920 wirksame Abtrennung Danzigs vom deutschen Reichsgebiet entsprach mit Sicherheit nicht dem Willen der dort lebenden deutschsprachigen Bevölkerung, die neun Zehntel der Gesamtbevölkerung Danzigs umfaßte; die territoriale Abtrennung bedeutete keine Unterbrechung der gewachsenen Beziehungen zwischen Danzig und dem Reichsgebiet. In den Augen der Bevölkerungsmehrheit blieb Danzig zweifellos "deutsch"; diese zeitgenössische Perzeption und nicht das Völkerrecht gab den Ausschlag dafür, den "Volkstag" der Freien Stadt Danzig mit in die Grundgesamtheit einzubeziehen.
Dagegen wurden die Mitglieder des Landtages des Memelgebietes und die des Landesrats des Saargebietes nicht in die Grundgesamtheit aufgenommen. Das Memelgebiet (ca. 140.000 überwiegend deutschsprachige Einwohner) wurde ähnlich wie das Danziger Gebiet 1919 vom deutschen Reichsgebiet abgetrennt, ohne daß der Versailler Vertrag allerdings die Zukunft des Landes endgültig geregelt hätte. Zunächst unter französischer Besatzung wurde das Memelgebiet im Januar 1923 von litauischen Truppen besetzt; im Memelstatut vom 8. Mai 1924 verlor das Memelgebiet seine staatliche Souveränität, bildete fortan ein autonomes Gebiet von Litauen und wurde faktisch von einem litauischen Gouverneur regiert. Für den Nichteinbezug des Parlaments des Memelgebietes in die "deutschen" Landtage gelten daher ähnliche völkerrechtliche Erwägungen, wie sie zu Elsaß-Lothringen anzustellen wären, wenn es dort nach 1918 erneut einen Landtag gegeben hätte. Nach dem Memelstatut stand dem Landtag formal die Gesetzgebung zu; die Regierung, das sogenannte "Landesdirektorium", war dem Landtag grundsätzlich verantwortlich, wurde aber vom litauischen Gouverneur ernannt. Faktisch konnte der Landtag seine gesetzgeberische Funktion nur unvollkommen ausüben, zudem wurde die Bildung eines parlamentarisch verantwortlichen Landesdirektoriums entweder verhindert oder im "litauischen Sinne" geregelt.
Im Versailler Vertrag mußte das Deutsche Reich auf die Ausübung der staatlichen Souveränität im Saargebiet (Gebietsgröße: 1.882 qkm; Bevölkerungsgröße: ca. 780.000) für 15 Jahre verzichten; erst nach Ablauf dieser Frist sollte das weitere Schicksal des Saargebietes durch eine Volksabstimmung entschieden werden. Eine sogenannte "Regierungskommission" übte im Saargebiet faktisch die alleinige Regierungsgewalt aus und war dabei keinem Parlament verantwortlich, sondern nur dem Völkerbund. Der durch Regierungsverordnung vom 27. März 1922 geschaffene "Landesrat" entbehrte daher der üblichen parlamentarischen Rechte eines Landtages und besaß nur beratende Funktion. Von daher wurden Mitglieder des "Landesrates" nicht mit in die BIOSOP-Grundgesamtheit einbezogen.
3. Editionsprinzipien
3.1 Begründungs- und Verwertungszusammenhang
Einerseits leistet BIOSOP einen Beitrag zur Grundlagenforschung über die Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Andererseits - und dies soll in der Folge hervorgehoben werden - versteht sich BIOSOP auch als ein Beitrag zur Erforschung politischer Eliten, insbesondere im Rahmen der interdisziplinär angelegten Wahl-, Parlamentarismus-, Parteien- und Verbändeforschung. Zum einen geht es bei der Elitenforschung darum, durch die Untersuchung der Zusammensetzung, der Rekrutierung, der Verflechtung, der Transformation usw. von Eliten Erkenntnisse zu gewinnen über die Sozialstruktur, das Schichtgefüge, die Mobilitätsprozesse einer Gesellschaft und den damit verbundenen Wandel. Zum anderen geht es darum, durch die Analyse der Herkunft, der Wertvorstellungen, der Kohärenz, der Zirkulation, der Machtstellung usw. von Eliten Erkenntnisse zu gewinnen über die sozialen Grundlagen und Bedingungen politischer Prozesse und über die Determinanten des politischen Handelns und Verhaltens von Eliten. Parlamentarische "Eliten" werden in diesem Zusammenhang im Sinne der Definition von "Funktionseliten" verstanden. "Funktionseliten" sind demnach "die mehr oder weniger geschlossenen sozialen und politischen Einflußgruppen, welche sich aus den breiten Schichten der Gesellschaft und ihren größeren und kleineren Gruppen auf dem Wege der Delegation oder der Konkurrenz herauslösen, um in der sozialen oder der politischen Organisation eine bestimmte Funktion zu übernehmen" (Otto Stammer).
Eine der Hauptquellen der Forschung über politische Eliten stellen die Lebensläufe der Elitenmitglieder dar. Zur Auswertung von Lebensläufen im Hinblick auf die oben genannten Leitfragen wurde u.a. die Methode der „kollektiven Biographie“ entwickelt. Als Quellengrundlage für eine kollektive Biographie dienen die systematisch elaborierten und wissenschaftlich gesicherten Lebensläufe der jeweiligen Elitenmitglieder.
Ein wissenschaftlichen Maßstäben verpflichtetes Handbuch muß sich vor Beginn der Editionsarbeit hinreichend Rechenschaft darüber ablegen, wer die künftigen Handbuchbenutzer sein werden und inwieweit und in welcher Form bei ihnen ein Informationsbedarf besteht. Im BIOKAND-Handbuch ist schon ausführlich über Ergebnisse einer solchen Bedarfsanalyse diskutiert worden.
Insgesamt gesehen sind die Erwartungen der verschiedenen Benutzergruppen an ein biographisches Handbuch teils deckungsgleich, teils tendenziell oder sogar grundlegend verschieden. Ein Handbuch kann demnach in keinem Falle die Erwartungen aller Benutzergruppen optimal erfüllen, es müssen entsprechend klare Prioritäten gesetzt oder Kompromisse geschlossen werden. Diese Priorität liegt bei allen Projekten eindeutig auf dem Bedarf der wissenschaftlichen Benutzergruppe liegen. Zweifellos knüpfen Hochschullehrer, Forscher und auch Doktoranden die höchsten Erwartungen an ein biographisches Handbuch, ihre Erwartungen lassen sich wie folgt beschreiben:
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Vollständige Wiedergabe aller eruierten biographischen Informationen, d. h. auch solche Informationen, die für die Biographie eines Parlamentariers / Abgeordneten nur von peripherer Bedeutung sind, sollen einbezogen werden;
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präzise Wiedergabe von biographischen Informationen, d. h. z. B. Berufs- und Amtsbezeichnungen sollen originalgetreu reproduziert und Berufstätigkeiten und Amtsausübungen zeitlich und räumlich verortet werden;
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ballastfreie Wiedergabe von biographischen Informationen, d. h. auf allgemeine und redundante Informationen soll in der Individualbiographie weitestgehend verzichtet werden;
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objektive Wiedergabe von biographischen Informationen, d. h. subjektive Einschätzungen und Wertungen des wissenschaftlichen Autors sollen unterbleiben oder deutlich abgehoben und ohne Einfluß auf die Vermittlung objektivierbarer Informationen sein;
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transparente Rekonstruktion der individuellen Lebensläufe, d. h. durch einen umfänglichen wissenschaftlichen Anmerkungsapparat sollen alle Informationen quellenmäßig belegt und die Rekonstruktionsentscheidungen im einzelnen diskutiert und begründet werden;
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dokumentarische Erschließung der biographischen Informationen, d. h. es sollten verschiedene Register (z. B. Orts-, Zeit-, Instituts-, Verbände-, Zeitschriften-, Fraktions-, Mandats-, Berufsregister) und Übersichten (Wahldokumentationen, Tabellen etc.) erstellt werden.
Wenn all diese Erwartungen erfüllt würden, wären Kollektive Biographien selbst mit äußerst spezifischen und komplexen Fragestellungen allein auf der Basis des Handbuchs und ohne die Notwendigkeit eigener Recherchen möglich. Im Regelfall allerdings wird die Gruppe der Wissenschaftler das Handbuch nicht im Ganzen oder in Teilen für eine Kollektive Biographie, sondern zum Nachschlagen einzelner Biographien benutzen, die man als ergänzende Quelle im Rahmen von Forschung und Lehre braucht.
Diese Prioritätensetzung bedeutet aber nicht, daß ein Handbuch auch den maximalen Bedarf dieser Benutzergruppe befriedigen kann und will. Parlamentarierhandbücher müssen prinzipiell auf einen breiten Benutzerkreis zielen und können spezialisierte Einzelforschung nicht ersetzen. Dies trifft vor allem auf die Arbeit der Kollektiven Biographen zu; hier kann ein Handbuch wohl die allgemeine Quellenbasis bereitstellen, die kollektiven Biographen als Grundlage ihrer Forschung dienen kann, aber es kann sich weder auf die „vollständige“ Erfassung und Erschließung, noch auf die „vollständige“ Wiedergabe von peripheren biographischen Informationen einlassen, wobei die „Vollständigkeit“ eines Handbuchs zudem auch nicht annähernd zu erreichen ist.
Prioritätensetzung heißt nicht völlige Ausschaltung der Bedürfnisse anderer Benutzergruppen. Ohne den entsprechenden Bedarf der wissenschaftlichen Benutzer allzusehr zu beeinträchtigen, bieten sich zumindest als denkbare Kompromisse an: neben der Reduktion der „Vollständigkeit“ und der „Transparenz“ auch ein größeres Maß an Allgemeinverständlichkeit; in welcher Form wird unten noch zu erläutern sein.
Gemäß den allgemeinen Vorgaben galt es bei der Edition der Handbücher folgende konkreten Editionsentscheidungen zu treffen:
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Entscheidung über die Relevanz von Informationssegmenten,
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Entscheidung über die Wiedergabe von Informationen (vollständig, präzise, ballastfrei, objektiv),
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Entscheidung über die Transparenz der biographischen Rekonstruktion von Lebensläufen,
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Entscheidung über die dokumentarische Erschließung der Informationen.
Die konkreten Editionserscheinungen mußten schließlich umgesetzt werden zur Festlegung der Struktur einer Standardbiographie bzw. einer „Normalbiographie“. Informationsstruktur
3.2 Informationsstruktur
Jede BIOSOP-Biographie enthält - soweit möglich - folgende Informationssegmente:
BIOSOP-Biographie : Informationssegmente |
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Jede BIOSOP-Biographie enthält - soweit möglich - folgende Informationssegmente:
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Die Erschließung von Massenbiographien erlaubt, das Relevanzkriterium für die Aufnahme relativ niedrig und flexibel festzulegen, d. h. die Relevanz wird z. B. an bestimmten Funktionärspositionen und/ oder anderen Ämtern und Funktionen festgemacht, und im Zweifelsfalle muß nicht gegen, sondern kann für die Aufnahme entschieden werden. Dagegen wird bei vielen biographischen Lexika weder deutlich, warum die aufgenommenen Personen ausgewählt und warum nicht noch weitere bzw. statt dessen andere aufgenommen worden sind, noch, warum bestimmte Informationen als relevant erkannt werden (und in die Biographie aufgenommen werden) und andere nicht.
Die Biographien im BIOSOP-Handbuch enthalten die zeitlich verorteten „harten“ Fakten der individuellen Lebensläufe, insoweit sie relevant für die Karriere eines politischen Funktionärs und insoweit sie - für eine Mindestzahl von Biographien - in Form von intersubjektiv vergleichbaren „Fakten“ bei der Recherche objektivierbar gewesen sind. Das bedeutete den bewußten Verzicht auf die Wiedergabe von verfügbaren biographischen Informationen, die über jene „harten“ Fakten hinausgehen und die z. B. Persönlichkeitsmerkmale, politisches Verhalten, ideologische Standpunkte etc. betreffen. Jeder Versuch, ein annähernd objektives Wertesystem zu entwickeln, das eine homogene und vergleichbare Einordnung entsprechender Informationen erlaubt, muß von vornherein an der Heterogenität und der Massenhaftigkeit der Biographien scheitern. Wenn auch durch diesen Verzicht manche Abgeordnete mit vielen „objektivierbaren“ Fakten optisch gewichtiger erscheinen als solche, die wohl bedeutend waren, aber weniger „nachweisbare“ Fakten aufweisen, so erhält der Benutzer des Handbuchs dennoch eine solide Grundlage, sich selbst von der Gewichtung ein Bild zu machen und möglicherweise die erhaltenen Informationen für weiterführende Recherchen zu nutzen.
Ein gewisser Ausgleich für jene "optische" Ungleichgewichtigkeit wurde - neben dem Informationssegment "Sonstiges" - mit der Einführung des editorischen Prinzips der "gleitenden" Relevanz geschaffen. Diese "gleitende" Relevanz bewirkt einerseits, daß bei besonders "relevanten" Abgeordneten mit vielen "relevanten" Informationselementen "weniger relevante" (aber dennoch "relevant" im obigen Sinn) Informationen nur ausnahmsweise mit in die Biographie einbezogen werden, während andererseits bei "weniger relevanten" Abgeordneten mit "weniger relevanten" Informationselementen ggf. auch "weniger relevante" bzw. (im obigen Sinn) "nicht-relevante" Informationen in die Biographie mit einbezogen werden können. Dieses Prinzip wurde insbesondere bei der Formulierung der Lebensläufe von Parlamentarierinnen genutzt. Da bei den Frauenbiographien - unabhängig von der politischen Bedeutung sehr oft ein Mangel an "objektivierbaren" und "relevanten" Fakten bestand, wurde durch Hinzuziehung ergänzender Informationen (z. B. Zahl der Kinder, Beruf des Ehemanns) und durch allgemeine Tätigkeitsbeschreibungen der Lebenslauf "optisch gewichtiger" dargestellt.
Ein ähnliches "optisches" Ungleichgewicht kann sich auch innerhalb der Biographien selbst ergeben. Erstreckt sich z. B. die politische Karriere des Abgeordneten sowohl über das Kaiserreich als auch über die Weimarer Republik, so dominieren in der Biographie typischerweise die Funktionen in Weimar, wo die Sozialdemokraten besonders hohe Chancen hatten, relevante politische Ämter wahrzunehmen. Auch hier wurde das Prinzip der "gleitenden" Relevanz angewandt, indem für Angaben zum Kaiserreich die Relevanzanforderungen gesenkt wurden; z. B. wurden für das Kaiserreich nicht nur - wie es noch bei BIOKAND geschah bei den Ämtern der "weiteren" Arbeiterbewegung (Genossenschaften, Krankenkassen, Arbeiter-Abstinenten-Bund etc.) die leitenden Funktionen auf regionaler, sondern auch die auf lokaler Ebene erfaßt.
3.3 Informationswiedergabe
Analog der unterschiedlichen Relevanz und des ungleichen Informationsstandes reicht allgemein die Form der „Biographien“ von der äußerst kurzen biographischen Annotation bis hin zum ausführlichen biographischen Essay. Damit wird ein zentrales Editionsprinzip massenbiographischer Handbücher deutlich: das massenbiographische Handbuch nimmt die Biographie jeder Person, die vorher als relevant erkannt worden ist, auf, ungeachtet dessen, ob und in welchem Ausmaße biographische Daten eruiert werden konnten. Dagegen versuchen viele biographische Lexika zumindest annähernd das Vollständigkeits- und Gleichgewichtigkeitspostulat für Biographien zu erfüllen, d. h. Personen, deren Biographien nicht in der erwünschten Vollständigkeit und Gleichgewichtigkeit vorliegen, werden - oft unabhängig von ihrer Relevanz - deshalb nicht in das Handbuch aufgenommen.
Wie die Akzeptanz von Unvollständigkeit und Ungleichgewichtigkeit schon deutlich macht, wird ein massenbiographisches Handbuch grundsätzlich nie „fertig“ oder „vollständig“; Teilinformationen (oft allerdings nur redundant im Hinblick auf die schon vorhandenen) oder weitere Quellen (oft allerdings mit nur geringem biographischem Gehalt) lassen sich in der Regel immer finden. Bei jeder massenbiographischen Recherche ist nach einigen Jahren ein Stand erreicht, wo die systematische Erschließung von Quellen abgeschlossen ist und nur noch höchst aufwendige Recherchen in Quellen mit geringem biographischem Gehalt weitere Informationen ergeben könnten. Ein solcher Forschungsstand markiert den Schwellenwert des Grenznutzens, wenn der hohe Rechercheaufwand in keinem Verhältnis mehr zu dem immer spärlicher werdenden Rechercheergebnis steht.
Diesen Schwellenwert hatte BIOSOP zweifellos erreicht, auch wenn vielleicht nach der deutschen Einigung eine nun unbehinderte Recherche in den Archiven der neuen Bundesländer sicherlich weitere ergänzende Informationen erbringen würde. Die eindeutige Aufgabe von BIOSOP lag auf der vollständigen Erfassung aller sozialdemokratischen Reichs- und Landtagsabgeordneten von 1867 bis 1933, unabhängig davon, wie "vollständig" sich die jeweiligen Lebensläufe haben rekonstruieren lassen.
Die Informationen wurden nach Möglichkeit in ihren zeitlichen und räumlichen Bezügen präzise wiedergegeben. Für alle Funktionen wurden Jahresangaben (auch wenn dem Bearbeiter präzisere Datumsangaben vorgelegen haben) gemacht. Darüber hinaus erfolgte bei allen hauptamtlichen Tätigkeiten und bei sehr hohen politischen Ämtern (z. B. Regierungsmitgliedschaften) - soweit entsprechende Daten vorhanden waren - eine weitere Präzisierung der Zeitangabe durch die Nennung des Monats. Diese Monatspräzisierung entfiel in der Regel für das Jahr 1933; unabhängig von dem Abschluß des formalen Entlassungsprozesses, der sich teilweise bis in das Jahr 1934 hinzog, läßt sich hier nur selten exakt der faktische Zeitpunkt der Amtsenthebung sozialdemokratischer Funktionsträger feststellen. Soweit nicht anders angegeben (z. B. für solche Fälle, die 1933 nach „normaler“ Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand gingen), erfolgte diese faktische Amtsenthebung zwischen März und Juni 1933.
Tätigkeiten / Funktionen in der NS-Zeit wurden aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht in die Normalbiographie aufgenommen. Vor allem das Fehlen bzw. die geringe Verläßlichkeit von biographischen Informationen aus dieser Zeit lassen eine objektivierbare Rekonstruktion des Lebenslaufs von 1933 bis 1945 nur selten zu. In jedem Fall müßten die biographischen Angaben zur NS-Zeit in einem wissenschaftlichen Anmerkungsapparat quellenmäßig belegt und quellenkritisch diskutiert werden; dies hätte aber bei weitem die Möglichkeiten des BIOSOP-Projekts überstiegen. Inzwischen liegen mit dem MdR-Handbuch von Martin Schumacher zumindest für die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik solcherart elaborierte Teilbiographien vor. Das BIOSOP-Handbuch aber beschränkte sich auf knappe Hinweise zu zwei hinreichend objektivierbaren Bereichen: Dauer und Länder der politischen Emigration (für ausführlichere Informationen kann in vielen Fällen das Handbuch der deutschsprachigen Emigration benutzt werden) und Dauer und Orte von Inhaftierungen in Gefängnissen, Zuchthäusern und Konzentrationslagern durch das NS-Regime.
Da im Sinne der Lebenslaufforschung Zeitangaben von grundlegender Bedeutung sind, wurden auch solche Zeitangaben in die Biographie aufgenommen, die wohl belegt, aber nicht hinreichend bzw. präzise gesichert waren; solche Zeitangaben wurden durch eckige Klammern (z. B. [1913]) gekennzeichnet.
Angesichts des uneinheitlichen Gebrauchs wurden synonyme, aber wortverschiedene Berufs-, Amts- und Organisationsbezeichnungen nicht immer im Originalwortlaut reproduziert, sondern auf eine jeweils einheitliche Bezeichnung festgelegt (z. B. „Filiale“ für Zweigstelle, Zweigverein, Ortsstelle. . .; „Zimmererverband“ für Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands). Originalbezeichnungen von Periodika oder Organisationen (z. B. „Hamburger Echo“) wurden - wenn notwendig - in Anführungszeichen gesetzt. Allgemein benutzte der BIOSOP-Text weitgehend ein kontrolliertes und standardisiertes Vokabular, um die Vergleichbarkeit und Verstehbarkeit der biographischen Texte zu erhöhen. Die Informationen wurden möglichst ballastfrei wiedergegeben, d. h. es wurde auf die Wiedergabe von allgemeinen und redundanten Informationen, insbesondere auf die Wiedergabe eines verbalisierten Satzkontextes verzichtet. Die Informationen wurden objektiv wiedergegeben; subjektive Einschätzungen und Wertungen des Handbuch-Redakteurs unterblieben weitgehend.
3.4 Informationserschließung
Eine hohe und vielseitige Nutzbarkeit eines biographischen Handbuchs hängt u. a. davon ab, ob ein geeignetes Register vorhanden ist, das über den Standardzugriff (den Namen) hinaus den schnellen Zugriff zu den gewünschten Informationen aufgrund inhaltskennzeichnender Sachverhaltsbeschreibungen (Indizes) erlaubt; d. h. der Benutzer muß nicht nur Antwort finden auf die Frage „wie verlief das Leben des Abgeordneten X?“, sondern auch auf die Frage „bei welchem Abgeordneten findet sich im Leben der Sachverhalt Y?“.
Die Beantwortung solcher Fragen ist die genuine Aufgabe der BIOSOP-Datenbank, die im Zentrum für Historische Sozialforschung (Köln) archiviert ist; hier steht eigens dafür eine Vielfalt von Auswahltechniken zur Informationsrückgewinnung (Retrieval) zur Verfügung. Technisch nahezu unbegrenzt sind die Möglichkeiten der inhaltlichen Kennzeichnung der jeweiligen Informationen durch sogenannte freie Deskriptoren, die vom Redakteur für jede Biographie festgelegt werden können (subjektive Indizierung). Arbeitsökonomisch sind der subjektiven Indizierung durch den Handbuch-Redakteur jedoch wegen des hohen Arbeitsaufwandes enge Grenzen gesetzt; entsprechend galt es zu entscheiden, ob neben den üblichen Ortsregistern (Geburts-, Todes- und Tätigkeitsorte), die sich teilweise auch automatisch erstellen lassen, überhaupt noch andere sachverhaltsbezogene Register für das Handbuch erstellt werden sollten. Im Sinne einer hohen Benutzerfreundlichkeit des BIOSOP-Handbuchs wurde ein differenzierter Registerthesaurus für 7 Situs-Bereiche entwickelt.
Vor allem die Methode der mehrdimensionalen Indizierung erlaubt den Benutzern den gezielten Zugriff auf die gesuchte Information, ohne allzuviel Ballastinformationen damit gleichzeitig in Kauf nehmen zu müssen. Die (einschließlich der Ortsregister) 11 Handbuchregister erlauben unter den gegebenen Umständen eine optimale Benutzer-Recherche und garantieren eine wesentlich erhöhte Verwertungschance der Biographien durch die Handbuchbenutzer. Die Handhabung der mehrdimensionalen Register setzt allerdings voraus, daß der Benutzer vorher die Register-Einführung gelesen hat; nur auf diese Weise kann die „Logik“ der Registererstellung nachvollzogen und können insbesondere die Siglen entschlüsselt werden. Der „eilige“ Benutzer muß sich dagegen mit der Nutzung der eindimensionalen Register begnügen.
Auf der Grundlage der vorangegangenen Überlegungen wurde die BIOSOP-Normalbiographie festgelegt. Unter „Normalbiographie“ soll hier eine standardisierte Form des Lebenslaufs verstanden werden, die alle relevanten Informationselemente des „durchschnittlichen“ (d. h. für ein Maximum an zu biographierenden Personen zutreffenden) Lebenslaufs enthält. Zusammen mit den editorischen Grundprinzipien bestimmt die Normalbiographie in entscheidender Weise die praktische Arbeit des Biographierens, indem sie Auswahl, inhaltliche Verortung und äußere Gestaltung der einzelnen biographischen Informationselemente festlegt.
3.5 Normalbiographie
Die BIOSOP-Normalbiographie folgt grundsätzlich der BIOKAND-Normalbiographie, weist aber einige Ergänzungen bzw. Modifikationen auf. Die Darstellung der Informationen in der Normalbiographie zum Lebenslauf erfolgt grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge, insoweit sich die Informationen überhaupt präzise zeitlich verorten lassen. Dabei werden nach einer vorgegebenen Prioritätenliste inhaltlich homogene Teil-Lebensläufe nacheinander dargestellt. Primär sollen die zu bearbeitenden Lebensläufe - soweit wie möglich - nach den relevanten Geschichtszeiträumen (Bis 1890, 1890-1918, 1918-1933, 1933-1945, Nach 1945) strukturiert dargestellt werden. Sekundär sollen diese Lebensläufe - soweit wie möglich - nach den zeitlichen und örtlichen Vorgaben der hauptamtlichen Berufstätigkeit strukturiert dargestellt werden.
BIOSOP-Normalbiographie |
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BIOSOP-Normalbiographie Teil 1: Personenstandsangaben und Sozialisation
BIOSOP-Normalbiographie, Teil 2: Berufliche und politische Karriere
BIOSOP-Normalbiographie, Teil 3: Gesonderte Informationsleisten
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4. Quellenrecherche
4.1 Systematisches Erfassen, Beschaffen und Erschließen
Ziel dieses Arbeitsschritts war zunächst die bibliographische Erfassung relevanter publizierter amtlicher Quellen (Wahlpublikationen, Protokolle der Verhandlungen der Reichs- und Landtage, Staatshandbücher, Parlamentshandbücher, Verzeichnisse unterschiedlichster Art usw.) und nichtamtlicher publizierter Quellen (Primär- und Sekundärliteratur mit Biographien oder Listen/ Verzeichnisse von Abgeordneten) sowie allgemeiner biographischer Nachschlagewerke und Sammlungen und sonstiger allgemeiner Quellen mit biographischem Gehalt. Die dabei nachgewiesenen Titel, die auch tatsächlich für die Quellenerschließung genutzt wurden, sind in der BIOSOP-Bibliographie aufgeführt.
Die bibliographische Erfassung konnte sich zunächst auf eine Reihe von gedruckten Vorarbeiten stützen: insbesondere auf die einschlägigen Bibliographien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, auf die wahlgeschichtlichen Arbeitsbücher im Rahmen der Beckschen „Statistischen Arbeitsbücher zur neueren deutschen Geschichte“, auf die beiden umfassenden Bibliographien zu Wahlen und Parlamentaria von Martin Schumacher und auf die Literaturzusammenstellung zum Wahlrecht sowie den (nicht publizierten) statistischen Anhang der Studie von Eberhard Schanbacher. Leider erschien ein Teil dieser Vorarbeiten erst während der Projektlaufzeit, so daß BIOSOP zunächst eine nicht unbeträchtliche Parallelarbeit leisten mußte, um eine systematische Arbeit von Beginn an zu ermöglichen. Insgesamt erwies sich die bibliographische Erfassung darüber hinausgehender Literatur als äußerst mühsam. Vor allem die zeitgenössische Literatur vor 1918 erschien in den Vorarbeiten nur lückenhaft erfaßt, man hätte z. B. mehr Literatur zu den Landtagswahlen, mehr Parlamentaria der Einzellandtage oder mehr publizierte Dokumentationen zur politischen Statistik erwarten können. Aber trotz intensiver Suche zeigte es sich, daß über die vorgenannten Arbeiten hinaus z. B. nur noch verhältnismäßig wenige einschlägige Titel mit hohem biographischen Gehalt nachzuweisen und die meisten dieser Titel im Bereich der „grauen“ Literatur anzusiedeln waren. Unter diesen Umständen legte BIOSOP den Schwerpunkt der bibliographischen Erfassung auf allgemeinere Titel mit relativ geringem biographischen Gehalt und insbesondere auf die neueste Literatur.
Die Quellenlage im Hinblick auf gedruckte Quellen ist ausführlich in den beiden Bibliographien von Martin Schumacher dargelegt und braucht an dieser Stelle nicht wiederholt zu werden. Das Defizit an einschlägigen informativen gedruckten Quellen betrifft ganz besonders das Kaiserreich. Die gängigen Bücherverzeichnisse (Kayser, Heinsius, Gesamtverzeichnis des deutschsprachigen Schrifttums etc.) verzeichnen z. B. unter Stichworten wie „Landtage“, „Handbuch“, „Landtagshandbuch“, „Almanach“, „Biographien“ usw. nur wenige für BIOSOP relevante Titel. Ergänzende Recherchen in regionalbezogenen Bibliographien ergaben ein ebenso spärliches Resultat. Für den Berliner Gesamtkatalog und für die Kataloge der Staatsbibliothek Berlin gelten z. B. ähnliche Erfahrungen. Hinweise auf Landtagsabgeordnete des Kaiserreichs waren noch am ehesten in den Hof- und Staatshandbüchern für die jeweiligen Länder zu finden oder allgemein in dem seit 1888 erscheinenden Staats-, Hof- und Kommunalhandbuch von Kürschner Häufig jedoch gibt es die Staatshandbücher nur für einzelne Jahre, die Informationen über die Abgeordneten sind zudem meist minimal (ggf. Name, Vorname, Berufsbezeichnung, Wohnort, Mandat, kaum dagegen Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit). Während die Reichstagshandbücher mit Kurzbiographien der Abgeordneten seit 1867 publiziert wurden, bilden Landtagshandbücher nur Ausnahmen.
Zweifellos ist die Quellenlage für die Weimarer Republik wesentlich besser als die für das Kaiserreich, dies trifft ganz besonders für den Bereich der politischen Statistik zu. Dennoch sind auch in der Zeit der Weimarer Republik Landtagshandbücher, die auch biographische Informationen über die Abgeordneten, Fraktionslisten oder sogar die Kandidatenlisten enthalten, eher Ausnahmen. Relativ ausführliche und periodisch erscheinende Landtagshandbücher gibt es nur für Mecklenburg-Schwerin, Preußen und Bayern; weniger ausführliche und oft nur gelegentlich erscheinende Landtagshandbücher bzw. Abgeordnetenverzeichnisse mit biographischen Annotationen sind vorhanden für Hamburg, Danzig, Baden, Hessen, Württemberg und Thüringen.
Diese Handbücher konnten in der Regel relativ leicht beschafft werden, da sie entweder am Projektort Berlin vorhanden oder durch die Fernleihe in angemessener Frist beschaffbar waren. Besondere Probleme bei der Beschaffung ergaben sich vor allem bei der Literatur zu den thüringischen Kleinstaaten, zu Thüringen selbst, zu Anhalt und zu Mecklenburg-Strelitz, da entweder keine einschlägigen Titel nachweisbar waren oder die nachgewiesenen Titel erst nach mehreren Monaten im Leihverkehr mit der ehemaligen DDR beschaffbar waren bzw. nicht beschafft werden konnten. Um unter den gegebenen Umständen sicher zu gehen, daß BIOSOP keine relevanten Titel übersehen hatte, wurden die regionalbezogenen Teile der BIOSOP-Bibliographie in die damalige DDR an die für die jeweilige Region zuständige (Groß-)Bibliothek geschickt mit der Bitte um Überprüfung und ggf. Modifikation und Ergänzung der BIOSOP-Bibliographie. Dieser Bitte kamen - im Gegensatz zur Restriktion der Staatsarchive fast alle DDR-Bibliotheken in ausführlicher Form nach, so daß davon ausgegangen werden konnte, daß zumindest die ältere regionalspezifische Literatur für den Bereich der ehemaligen DDR (Erhebungsstand: 1984) fast vollständig erfaßt werden konnte.
Die vordringlichste Aufgabe des Arbeitsschritts bestand in der systematischen Erschließung der Parlamentsprotokolle der deutschen Landtage, um einerseits Name, Mandat und Mandatsdauer der sozialdemokratischen MdL zuverlässig feststellen zu können und um andererseits nach weiteren biographischen Angaben (Personalinformationen in den Protokollen und Drucksachen) zu forschen. Die Durchsicht von weit mehr als 1000 großformatigen Protokoll- und Drucksachenbänden der 29 Landtage ist nur am Bibliotheksstandort möglich, eine Fernleihe in diesem Umfang ist ausgeschlossen. Hier erwies sich der Projektstandort Berlin als von unschätzbarem Vorteil: Die Staatsbibliothek verfügt über einen in seiner Vollständigkeit wohl einmaligen Bestand an gedruckten bzw. vervielfältigen Verhandlungsprotokollen/ Drucksachen der deutschen Landtage - allerdings existieren auch hier teilweise beträchtliche Lücken vor allem bei den Protokollen/ Drucksachen der deutschen Kleinstaaten.
Sieht man von den spezifischen Bestandslücken und Benutzungsrestriktionen der Staatsbibliothek ab, wurde die BIOSOP-Erschließungsarbeit der Landtagsprotokolle hauptsächlich durch folgende Faktoren erschwert:
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Viele Landtagsprotokolle (insbesondere die der kleineren Landtage) sind dokumentarisch nicht erschlossen; oft wurde für die Einzelbände noch nicht einmal ein Inhaltsverzeichnis erstellt, darüber hinaus fehlen meist Sach-, Sprech- oder Personenregister.
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Viele Landtagsprotokolle enthalten keine Abgeordneten- bzw. Fraktionslisten; wer Abgeordneter war, mußte oft anhand der im Protokoll erwähnten Namen (und dort ohne Vornamen und Fraktions- bzw. Parteizugehörigkeit!) mühsam und nicht immer vollständig rekonstruiert werden.
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In vielen Landtagsprotokollen fehlen Zusammenstellungen über Ausscheiden / Neueintritt / Fraktionswechsel von Abgeordneten; entsprechend mußte die Tagesordnung sämtlicher Parlamentssitzungen nach solchen Hinweisen durchgesehen werden.
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In den meisten Landtagsprotokollen bis zum Ende des Kaiserreichs, aber auch teilweise noch in der Weimarer Republik fehlen generell Angaben zur Partei- und Fraktionszugehörigkeit der Abgeordneten.
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In einer Reihe von Landtagsprotokollen fehlen bei den Abgeordnetenlisten die Angaben über Vornamen, Berufsstellung, Wohnort und Wahlkreis / Mandat des Abgeordneten.
Obwohl bei BIOSOP ständig zwei Hilfskräfte/ Mitarbeiter mit der Erschließung der Parlamentaria beschäftigt waren, wäre eine komplette Durchsicht von jeweils 63 bzw. 50 Jahrgängen Parlamentsprotokolle für jeden deutschen Landtag auch mit einem Vielfachen an Personal in der vorgegebenen Projektlaufzeit nicht möglich gewesen. Eingedenk der nur beschränkt verfügbaren Ressourcen von BIOSOP galt es Prioritäten zu setzen, die die Bearbeitung der Protokolle in einem hinreichenden Umfang und mit einem vertretbaren Aufwand erlaubte:
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In der Weimarer Republik war die SPD in allen Landtagen, in allen Wahlperioden und meist quantitativ erheblich vertreten, insgesamt 1876 Abgeordnete übten in dieser Phase ein Mandat aus; von daher wurden in der Regel alle Landtagsprotokolle systematisch ausgewertet.
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Im Kaiserreich dagegen war die SPD in vielen Landtagen erst spät, in manchen Landtagen überhaupt nicht und zumindest in allen Landtagen relativ gering vertreten; nur insgesamt 378 Abgeordnete übten in dieser Phase ein Mandat aus. Nur die Landtagsprotokolle der größeren Länder wurden daher für die Zeit des Kaiserreichs systematisch erschlossen. Für alle übrigen Landtage galt ein modifiziertes Erschließungsverfahren: die wenigen MdL dieser Landtage wurden zunächst anhand anderer allgemeiner Quellen (z. B. Kürschners Staatshandbuch, Parteipublikationen) zumindest nominell festgestellt; die Parlamentsprotokolle wurden dann im Hinblick auf weitere Informationen (z. B. Mandatsdauer, Berufsbezeichnung) gezielt für den einzelnen Abgeordneten überprüft, die aufwendige Gesamtdurchsicht konnte dadurch entfallen.
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Bei allen Landtagen, für die ein gedrucktes / ungedrucktes Gesamtverzeichnis der MdL (Baden, Coburg, Hamburg, Hessen, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Waldeck und Württemberg) oder ein Teilverzeichnis für 1919-1933 (Bremen, Lippe) vorlag, wurde ebenfalls auf eine vollständige Durchsicht der Protokolle verzichtet. Hier wurden nur Stichproben im Hinblick auf die Zuverlässigkeit der Verzeichnisse gemacht; eventuell feststellbare Unstimmigkeiten wurden geklärt bzw. dahingehend überprüft, ob es sich möglicherweise um einen (folgenreichen) systematischen Fehler handelt.
Die zweite Hauptaufgabe des Arbeitsschritts bestand in der systematischen Erschließung der in der BIOSOP-Bibliographie aufgeführten Quellen. Diese Erschließung führte einerseits zum Aufbau des BIOSOP-Archivs: die Quellen wurden nach relevanten Informationen durchgesehen, ggf. ganz oder teilweise kopiert und in die jeweilige Abteilung des BIOSOP-Archivs einsortiert. Das BIOSOP-Archiv hat einen beachtlichen Umfang angenommen und umfaßte bei Projektende:
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BIOSOP-Hauptsammlung:
Die Hauptsammlung speichert die 2 427 Personendossiers der sozialdemokratischen Reichs- und Landtagsabgeordneten. Die Dossiers enthalten in Kopie- und Notizform alle bislang verfügbaren biographischen Informationen über den jeweiligen Abgeordneten. Durch die kompakte Verfügbarkeit der Quellen („Quellen-Nähe“, „Quellen-Unmittelbarkeit“) ließ sich relativ leicht und unter Beachtung quellenkritischer (insbesondere quellenvergleichender) Vorgaben die erwünschte Kurzbiographie herstellen. Kamen nach redaktioneller Bearbeitung und EDV-Speicherung der Kurzbiographie neue (möglicherweise widersprüchliche) Quellen hinzu, ließen sich unter diesen Umständen die neuen Quellen angemessen im Kontext aller verfügbaren Quellen und nicht nur im Vergleich mit der erstellten Biographie, die in der Regel schon das Produkt biographischer Entscheidungen darstellt, integrieren.
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BIOSOP-Regionalsammlung:
Die Regionalsammlung speichert die Kopien regionalspezifischer Quellen zu den einzelnen Länderparlamenten (biographische Handbücher, Ausschnitte aus Parlamentsprotokollen, Fraktions- und Kandidatenlisten, Wahlstatistik, wissenschaftliche Literatur zur Parlamentsgeschichte und zur Geschichte der sozialdemokratischen Partei usw.).
Andererseits führte die systematische Erschließung der gedruckten Quellen zur
Erstellung der umfangreichen BIOSOP-Kartothek. Die darin enthaltenen Karteien
dienten als entscheidende Grundlage für die Erfassung "formaler" Funktionen der
Parlamentarier in den dafür vorgesehenen Informationssegmenten und allgemein als
schier unerschöpfliche Hilfs- und Fundkarteien zum Auffinden weiterführender
Hin- und Verweise bei der biographischen Recherche. Ergänzt wurde die
BIOSOP-Kartothek durch die Integration weiterer Großkarteien aus dem
BIOKAND-Forschungsprojekt. Leider stand zur Datenerfassung in der Kernphase des
Projekts (1983-1986) keine Personalcomputer-Anlage zur Verfügung; nur zwei
Spezialkarteien wurden (relativ aufwendig) auf dem Großrechner in eine
maschinenlesbare Form transformiert. Die BIOSOP-Kartothek umfaßt folgende
Karteien:
BIOSOP-Kartothek |
Die BIOSOP-Kartothek umfaßt folgende Karteien:
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Alle relevanten archivalischen Quellen mit hohem oder vermutet hohem biographischen Gehalt wurden erfaßt und in einer Quellenkartei dokumentiert. Diese Erfassung erfolgte - wie üblich - anhand der systematischen Durchsicht verfügbarer archivalischer Findbücher bzw. Spezialinventare und / oder durch postalische Anfragen bei den Archiven. Es kann nicht Aufgabe eines biographischen Handbuchs sein, die äußerst umfangreichen archivalischen Bestände insbesondere zum Personenstandswesen (Kirchenbücher, Standesamts- und Melderegister), zum Gerichts- und Polizeiwesen sowie zum Regierungs-, Verwaltungs- und Vereinswesen (vor allem Berichte der Landräte, Akten/ Materialien zu den Reichs- und Landtagstagswahlen) zu dokumentieren. Dies gilt um so mehr, als nicht nur zahlreiche allgemeine Findbücher / Bestandsaufnahmen der deutschen Staatsarchive und vieler deutscher Stadtarchive verfügbar sind, sondern sowohl für die Staatsarchive der ehemaligen DDR als auch für viele BRD-Staats- und Stadtarchive einschlägige Spezialinventare vorhanden sind.
Nach Abschluß der Erfassungsarbeiten wurde jeweils festgelegt, welche archivalischen Bestände sich für die systematische Erschließung lohnten und welche nur punktuell benutzt werden sollten. Systematisches Erschließen bedeutet auch hier, daß die jeweiligen archivalischen Quellenbestände vollständig nach biographischem Material durchgesehen wurden. Angesichts des hohen Kosten- und Arbeitsaufwands für Archivstudien wurden bei der Auswahl strenge Relevanz- und Effizienzkriterien angelegt. Systematische Erschließungsarbeiten erfolgten daher vorrangig in den staatlichen Archiven, die u. a. über einen einschlägigen Bestand zur Geschichte des jeweiligen Landtages verfügen: so im Staatsarchiv Bremen, Staatsarchiv Hamburg, Generallandesarchiv Karlsruhe, Hauptstaatsarchiv München und Staatsarchiv Wolfenbüttel.
Die meisten anderen staatlichen Archive wurden nur punktuell (d. h. in der Regel durch schriftliche Befragung) erschlossen. Städtische Archive wurden generell nur punktuell erschlossen; Ausnahmen bildeten hier insbesondere die größeren Stadtarchive, insbesondere Stadtarchive wie z. B. Braunschweig und Lübeck, wo früher ein Landtag bzw. eine Bürgerschaft angesiedelt war. Der umfangreiche Bestand "Personalia" des Archivs für Soziale Demokratie wurde systematisch ausgewertet, enthält aber schwerpunktmäßig relevante und zahlreiche biographische Informationen nur für die Zeit der Bundesrepublik.
4.2 Punktuelles Erschließen
Punktuelles Erschließen von publizierten Quellen bedeutete, daß aufgrund bestimmter biographischer Vorinformationen/ Hinweise die jeweilige Quelle nicht vollständig, sondern nur ausschnittsweise und gezielt nach biographischem Material durchgesehen wurde. Dies betraf vor allem zahlreiche Massenquellen: z. B. bei Kenntnis des exakten Todesdatums eines Abgeordneten wurden die in Frage kommenden Ausgaben der (regional) zuständigen Zeitung im Hinblick auf einen eventuell vorhandenen Nachruf überprüft. Das punktuelle Erschließungsverfahren galt grundsätzlich für alle publizierten Quellen mit geringem biographischen Gehalt.
Punktuelle Erschließung von archivalischen Quellen bedeutete, daß aufgrund bestimmter biographischer Vorinformationen/ Hinweise (z. B. Kenntnis von Geburtsort und Geburtsdatum bzw. des Tätigkeitsortes) bei Archiven, Standesämtern, Meldebehörden, arbeitgebenden Einrichtungen (z. B. Allgemeine Ortskrankenkassen, Genossenschaften, Gewerkschaftsverbände) usw. gezielt nach biographischen Informationen postalisch angefragt wurde. Dieses Erschließungsverfahren galt grundsätzlich für alle archivalischen bzw. nicht-publizierten Quellenbestände, die entweder aufgrund ihres geringen biographischen Gehalts für eine systematische Recherche ausfielen oder auf die - wie z. B. auf die personenbezogenen Quellen von Standes- und Meldeämtern - nicht unmittelbar zugegriffen werden konnte. Bei jeder punktuellen Anfrage wurde routinemäßig auch um den Nachweis von Nachkommen der Abgeordneten gebeten.
Die punktuelle Anfrage bei Nachkommen setzt einerseits voraus, daß überhaupt Nachkommen vorhanden und diese noch am Leben sind, und andererseits, daß die Nachkommen auch zur Auskunft bereit sind bzw. daß sie überhaupt über biographische Informationen zum Lebenslauf des Vaters, Großvaters, Onkels etc. verfügen. Der systematische Nachweis und das Befragen von Nachkommen sind äußerst arbeits- und kostenintensive Recherchemethoden; im Rahmen des BIOSOP-Projekts wurden daher Nachkommen nur dann befragt, wenn nach der Auswertung aller anderen Quellen relevante biographische Informationen immer noch fehlten oder wenn - als Nebenprodukt der punktuellen Erschließung von archivalischen Quellen bei Anfragen konkrete Hinweise auf noch lebende Nachkommen gegeben wurden. Diese Nachkommensbefragung erfolgte in der Regel auf postalischem Weg anhand eines teilstandardisierten Fragebogens, nur in besonderen Ausnahmefällen wurde auch eine ergänzende mündliche Befragung durchgeführt. Der wissenschaftliche Ertrag der Nachkommensbefragung hielt sich in recht engen Grenzen, insbesondere war erwartungsgemäß die Memorierbarkeit von Ereignissen/Tatsachen, die teilweise viele Jahrzehnte zurücklagen, nur eingeschränkt und selten exakt möglich; hier hätten Unterlagen/Materialien aus früherer Zeit hilfreiche Gedächtnisstützen bieten können, aber auch (oder gerade) im Privatbereich sind vor allem in der NS-Zeit (aus Angst vor Verfolgung) weit überwiegend die Quellen, die für die Rekonstruktion der jeweiligen Lebensläufe ergiebig hätten sein können, prophylaktisch von den Betroffenen selbst oder durch Fremdeinwirkung (Polizei, Bombardierung etc.) vernichtet worden.
Plangemäß wurde das punktuelle Erschließen von Quellen in Form von schriftlichen Befragungen im Frühjahr 1989 abgeschlossen. Eine hohe Rücklaufquote ist um so wichtiger, als jedes massenbiographische Handbuch wesentlich auf Umfrageantworten als einer der Hauptquellen biographischer Forschung angewiesen ist. Wie aber u. a. aus der Befragungstechnik der empirischen Sozialforschung bekannt, wirft die wissenschaftliche Nutzung von Umfrageantworten bzw. -daten nicht nur eine Reihe von methodischen, sondern insbesondere auch von quellenkundlichen Problemen auf. Der folgende Versuch einer Antworttypologie am Beispiel der BIOSOP-Umfrage soll exemplarisch diese Probleme veranschaulichen.
Antworttypologie am Beispiel der BIOSOP-Umfrage |
(1) Bezogen auf die Art des Inhalts / Informationsgehalts, lassen sich u. a. folgende Antworttypen unterscheiden:
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Abschließend sei noch angemerkt (worauf schon bei der punktuellen Erschließung von Periodika hingewiesen worden ist), daß sich hier - wie bei der systematischen und punktuellen Erschließung von Quellen überhaupt - die Wirksamkeit des sogenannten „Matthäus-Effekts“ (so in Anlehnung an Bibel und an Wissenschaftssoziologie) beobachten ließ. Bei Matthäus 25, Vers 29 heißt es: „Denn jedem, der hat, wird gegeben, und er wird im Überfluß haben; wer aber nicht hat, dem wird auch, was er zu haben scheint, genommen werden.“ Auf die BIOSOP-Umfrage übertragen, bedeutete das: Zu Abgeordneten, über deren Lebenslauf BIOSOP schon vorher relativ viel Material sammeln konnte („Die Reichen“), erhielt man durch die Umfrageantworten meist weiteres (umfängliches) Material („Die Reichen werden reicher“); zu Abgeordneten, über deren Lebenslauf BIOSOP vorher wenig oder gar kein Material sammeln konnte („Die Armen“), erhielt man auch durch die Umfrageantworten meist nur wenig oder gar kein Material, so daß im schlimmsten Fall selbst die wenigen Informationen, die man hatte, sich noch nicht einmal bestätigen ließen und man daher auf wahrscheinliche Schätzungen angewiesen blieb oder auf Angabe von Informationen überhaupt verzichten mußte („Die Armen werden ärmer oder bleiben arm“).
Biographische Recherchen in dem Ausmaß, wie sie von BIOSOP betrieben worden sind, erfordern notwendig die Unterstützung zahlreicher „stiller“ Mitarbeiter an allen Orten der Recherche, so von Archivaren, Behördenangestellten und Privatleuten unterschiedlichster Art. Im Sinne einer optimalen Kosten-Nutzen-Relation bei massenbiographischen Recherchen wäre folgendes Verfahren wünschenswert:
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Eine mit relativ wenig Arbeitsaufwand erstellte standardisierte Anfrage erreicht den richtigen Empfänger; der Empfänger weiß, welche Informationen von ihm erwartet werden, beantwortet die Anfrage nach bestem Wissen und Gewissen so vollständig wie möglich und schickt möglichst schnell die Antwort an BIOSOP; die Bearbeitung der Anfrage kann erneut mit relativ geringem Arbeitsaufwand standardisiert erfolgen, Rückfragen, Validitätsüberprüfungen etc. sind nicht notwendig. Diesen Befragungsablauf kann man als „professionelle“ Variante charakterisieren, er ist typisch für die Befragung von hauptamtlich verwalteten Archiven und Behörden.
Diese Variante ist - zumindest auf den ersten Blick - „kostengünstig“ angelegt; dementsprechend (aber z. B. auch aus Gründen hoher Informationsvalidität) wurde dieser Variante absolute Priorität bei der schriftlichen Befragung eingeräumt. Die oft einseitige Rolle als Informationsgeber, ohne dafür eine adäquate Gegenleistung vom Informationsnehmer (BIOSOP) zu erhalten, entspricht durchaus dem Rollenverständis der weit überwiegenden Mehrheit der beteiligten Archivare und Behördenangestellten, die die Informationsvermittlung als (kostenfreie) Dienstleistung für die historische Forschung begreifen und sich damit durchaus im Einklang mit ihren einschlägigen dienstlichen Vorschriften befinden.
Für eine Minderheit allerdings schien diese Form der Dienstleistung nicht selbstverständlich, diese erbat oder forderte bestimmte Gegenleistungen, die sofort oder später von BIOSOP zu erbringen seien, u. a.:
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Direkte Bezahlung der erbrachten Leistung (typisch für viele DDR-Archive, gelegentlich auch bei Pfarrämtern und ähnlichen Einrichtungen);
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Indirekte Bezahlung der erbrachten Leistung, z. B. durch die Bitte oder Aufforderung, „unaufgefordert“ bei Erscheinen des gedruckten Handbuchs ein kostenloses Belegexemplar zu schicken (typisch für größere, häufiger befragte Archive, weniger für kleinere Archive);
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Gegenanfragen und Informationstausch (typisch z. B. für historisch interessierte Verwaltungen kleinerer Kommunen). Diese „professionelle“ Befragungsvariante ist - auf den zweiten Blick - bei einer Minderheit der Befragten mit teilweise erheblichen Folgekosten verbunden. Diese Folgekosten sollten daher vorher in der Projektplanung berücksichtigt werden.
Bei allen anderen Befragungsvarianten sind eine ganze Reihe von restriktiven Faktoren wirksam, die die Befragung beeinträchtigen, verzögern, verhindern etc., so daß sich die Kosten-Nutzen-Relation entsprechend verschlechtert. An solchen restriktiven Faktoren könnte man u. a. nennen:
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Eine Anfrage erreicht nicht den Adressaten (z. B. bei Verwendung überholter oder unrichtiger Adressen, so daß die Rückmeldung erfolgt „Adressat verzogen“, „Adressat verstorben“, „Adressat unbekannt“ . . .); dieser Fall tritt häufig bei Telefonbuch- und Heimatortskarteienrecherchen auf, aber auch bei Verwendung amtlicher Adressenangaben.
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Eine Anfrage erreicht nicht unmittelbar den Adressaten (z. B. bei pauschaler Adressierung an Behörden); hier sind oft zumindest Verzögerungen, nicht selten aber auch „Totalverluste“ (keiner fühlt sich zuständig oder die Anfrage gerät in die falsche Geschäftsverteilung und „versickert“) zu befürchten.
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Der Befragte ist nicht auskunftsbereit (Beantwortung zu lästig, Befragungen werden grundsätzlich abgelehnt, Antwort aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten verweigert, keine Information verfügbar . . .); in diesem Fall unterbleibt meistens eine Rückmeldung des Befragten, so daß der Befragte einige Zeit später im Rahmen der BIOSOP-Mahnaktion unnötigerweise eine erneute Anfrage erhält, die dann ebenfalls ohne Antwort bleibt bzw. nun explizit abschlägig beschieden wird.
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Der Befragte ist auskunftsbereit, hat aber Probleme mit der Beantwortung (Fragenkatalog wird nicht verstanden oder mißverstanden, Informations- und Quellendefizite, für die Beantwortung im Augenblick keine Zeit . . .); in diesem Fall müssen von BIOSOP „zusätzliche“ Aufwendungen für schriftliche und/ oder fernmündliche und/ oder mündliche Kommunikation mit dem Befragten geleistet werden.
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Der Befragte ist „kontaktfreudig“ (persönliches Interesse an der Projektarbeit, „Wichtigtuerei“, „geselliges Wesen“ . . .); diese „Kontaktfreudigkeit“ äußerte sich meist in Form von längeren und wiederholten Telefonaten, die - im Sinne einer effizienten Projektarbeit! „oft störend“ wirkten und manchmal auch zum Alptraum gerieten, wenn sich die „Geister“, die man gerufen hatte, nicht mehr abschütteln ließen.
Diese Beispiele mögen verdeutlichen, wie wenig sich der zu erwartende Aufwand für solche „Imponderabilien“ massenbiographischer Recherche vorher exakt in Mann / Monate berechnen läßt.
Für die weit überwiegende Mehrheit der befragten Nachkommen galt ein ähnliches Rollenverständnis, wie es oben bei der „professionellen“ Variante beschrieben worden ist. Die Informationsvermittlung wurde als (kostenfreie) Dienstleistung für die historische Forschung begriffen; vor allem der Stolz, einen („unseren“) Parlamentarier „in der Familie zu haben“, und die Verpflichtung gegenüber dem Andenken des Vaters, Bruders, Onkels etc. begründen die gern erfüllte Auskunftsleistung. Aber auch bei den Nachkommen gab es eine Minderheit, die für ihre Leistung ein „Honorar“ - in der Regel den kostenfreien Bezug des BIOSOP-Handbuchs - erwarteten und/oder forderten.
Viel stärker, als es noch bei BIOSOP geschehen konnte, müssen in Zukunft schon bei der Projektplanung die während der Projektlaufzeit entstehenden „Verpflichtungen“ und die noch innerhalb der Projektlaufzeit zu leistenden „Entpflichtungsmaßnahmen“ berücksichtigt werden. Es wäre sicherlich nicht im Sinne künftiger biographischer Forschung, wenn künftige Forschungsprojekte sich auf den Standpunkt stellten, daß nach Ende der Förderungsdauer bzw. nach formalem Abschluß des jeweilgen Projektes auch alle direkt oder indirekt während der Projektlaufzeit entstandenen „Verpflichtungen“ hinfällig geworden seien. Zur „ordentlichen“ Abwicklung des Projekts sollte in jedem Fall gehören:
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Feststellen von manifest gewordenen und begründeten „Verpflichtungen“,
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Festlegung eines Katalogs von angemessenen, aber auch machbaren „Entpflichtungs“-Maßnahmen und
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Durchführung von notwendigen „Entpflichtungs“-Maßnahmen.
An „Entpflichtungsmaßnahmen“ kämen grundsätzlich in Betracht:
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Kostenfreie Lieferung des gedruckten BIOSOP-Handbuchs nach Erscheinen,
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Informationsabgleich für die angefragten Parlamentarierbiographien und
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Vermittlung von Informationen über andere Personen.
Alle diese „Entpflichtungsmaßnahmen“ setzen aber voraus, daß ein Projekt zu ihrer Durchführung über ausreichende materielle und personelle Ressourcen verfügt. Als „Nebentätigkeit“ im laufenden Projekt kann diese „Entpflichtung“ nur ausnahmsweise (bei besonders massivem Druck der fordernden Informanten) geleistet werden.
„In die Pflicht genommen“, wurde BIOSOP allerdings nicht nur durch seine unmittelbaren Informanten bzw. „stillen Mitarbeiter“, sondern auch durch biographische Anfragen an BIOSOP von Archiven, wissenschaftlichen und politischen Institutionen, Einzelforschern, Laienhistorikern bis hin zu Familienforschern. Seit BIOSOP durch Publikationen und Vorträge einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden war, hatte sich die Zahl solcher Anfragen ständig gesteigert. Schon aus arbeitsökonomischen Gründen mußte die BIOSOP-Redaktion prinzipiell die Bearbeitung an sie gerichteter Anfragen ablehnen, insoweit sie Personen betrafen, die nicht zur BIOSOP-Grundgesamtheit gehörten. Ausnahmen wurden hier vor allem im schon oben beschriebenen Informationstausch mit „Informanten“ gemacht.
Die Ablehnung der Bearbeitung von Anfragen, die den BIOSOP-Personenkreis betrafen, war dagegen problematisch. In der Regel wurden alle Anfragen bearbeitet, die einen Informationsgewinn für BIOSOP bzw. einen Informationsabgleich erwarten ließen; hier fand teilweise ein für beide Teile höchst nützlicher Informationstausch (meist mit Doktoranden/Examenskandidaten) statt. Ebenso wurden berechtigte kleinere Anfragen nach Einzelpersonen nach Möglichkeit bearbeitet. Größere Anfragen nach mehreren Personen (gelegentlich nach mehr als einhundert Personen!) wurden dagegen in der Regel nicht bearbeitet. Aber selbst das Nichtbearbeiten einer Anfrage war aufwendig, d. h. es mußte zumindest ein Antwortschreiben verfaßt oder ein entsprechendes Telefonat geführt werden, um die Nichtbearbeitung kurz zu begründen.
Bei der Projektplanung müßte der Arbeitsfaktor „Dienstleistung“ und „Öffentlichkeitsarbeit“ stärker berücksichtigt werden. Daher sollte bei künftigen biographischen Groß-Projekten explizit von Beginn an ein bestimmtes Arbeitskontingent für derartige „Dienstleistungen“ vorgesehen werden.
4.3 Evaluation
Die Qualität eines biographischen Handbuchs hängt zunächst wesentlich von dem erreichten Informationsstand beim redaktionellen Erstellen der Biographien ab; entsprechend wurde der individualbiographischen Recherche innerhalb der BIOSOP-Projektarbeit höchste Priorität eingeräumt. Diese Prioritätensetzung galt jedoch nur bedingt: solange in der individualbiographischen Recherche nicht ein Informationsstand erreicht wurde, der zumindest die Anforderungen des „biographischen Standards“ erfüllte, solange wurde der fallweisen biographischen Recherche - zumindest prinzipiell - höchste Priorität gewährt.
Die Frage nach dem Grenznutzen von individualbiographischer Recherche stellte sich erst dann:
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wenn trotz durchschnittlichem Rechercheaufwand kein ausreichender Informationsstand erreicht werden konnte, der den „biographischen Standard“ gewährleistete,
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wenn wohl ein ausreichender Informationsstand erreicht werden konnte, aber die besondere Relevanz der zu biographierenden Person einen adäquat guten Informationsstand erforderlich machte.
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Abhängig von zugemessener Relevanz, erreichtem Informationsstand, verfügbaren Arbeitsressourcen und vorhandenen Recherchemöglichkeiten fand die Frage nach dem Grenznutzen recht unterschiedliche Antworten.
Der allgemeine biographische Informationsstand läßt sich nur schwer in meßbare Größen fassen, um den „Erfolg“ der biographischen Recherche angemessen beurteilen zu können. Die langjährigen Projekterfahrungen haben aber erwiesen, daß die durchschnittliche Datendichte der Geburts- und Sterbedaten zweifellos den bewährtesten und verläßlichsten Indikator des allgemeinen Informations- und Recherchestands darstellt. Die Kenntnis der Geburts- und Sterbedaten der Parlamentarier ist gleichermaßen für die biographische Recherche und für eine kollektive Biographie wichtig, da sie den gezielten Zugriff erlauben auf alle Quellen, die in irgendeiner Form Personenstandsdaten enthalten, und sie Grundvorausetzungen bilden für zentrale Fragestellungen der Lebenslaufforschung.
Für alle 2427 Fälle beträgt die spezifische Datendichte für das Geburtsjahr 94%, für den Geburtsort 93%, für das Todesjahr 81% und für den Todesort 80%, d. h. die durchschnittliche Datendichte beträgt 87%. Gemessen an dem Indikator „Durchschnittliche Datendichte“, können die durchgeführten BIOSOP-Recherchen als außergewöhnlich erfolgreich bezeichnet werden. Die ursprünglich bei Projektbeginn optimistisch geschätzten Erwartungswerte gingen von einer durchschnittlichen biographischen Datendichte bei Projektende in Höhe von ca. 75% - 80% aus, d. h. selbst diese hohen Erwartungswerte konnten tatsächlich noch um 6% - 11% übertroffen werden. Die Erwartungswerte wurden im Hinblick auf die Biographien der insgesamt 177 Parlamentarierinnen noch deutlicher übertroffen: mit einer durchschnittlichen Datendichte von 83,7% konnte - trotz der üblichen erschwerten Recherchesituation bei Lebensläufen von Frauen - fast (- 3,0%) der allgemeine Durchschnitt erreicht werden.
Die durchschnittliche Datendichte wird wesentlich durch den regionalen Faktor bestimmt. Im Rahmen dieser Einleitung kann keine ausführliche regional differenzierte Darstellung der Datendichte vorgenommen werden; das Hauptergebnis für die Einzellandtage sei nur kurz angemerkt. Wie die hohe allgemeine Datendichte schon erwarten läßt, konnte für 14 Landtage - ähnlich wie für den Reichstag - eine „sehr hohe“ durchschnittliche biographische Datendichte (d. h. eine Dichte zwischen 90%-100%) erzielt werden. Allerdings entwickelte sich die Datendichte für die einzelnen Länder n der Projektlaufzeit höchst unterschiedlich. Während die Recherche in einigen Ländern zu hohen Steigerungsraten bei der Datendichte führte, konnte bei anderen Ländern - selbst bei hohem zusätzlichen Aufwand die Datendichte nur relativ gering verbessert werden).
Das sogenannte „Frankenthal-Urteil“ aus dem Jahre 1985, das der wissenschaftlichen Forschung grundsätzlich das Einsichtsrecht in personenbezogene Daten der Zeitgeschichte verwehrt, zeigte zunehmend Folgen bei den Standesamts-Recherchen. Immer mehr Standesämter verweigerten mit Hinweis auf dieses (nur erstinstanzliche!) Urteil die Auskunft, selbst eine Bestätigung der schon vorher bekannten Personenstandsdaten wurde oft nicht mehr gegeben. Besonders hart wurde BIOSOP durch die Auskunftsverweigerung der Berliner und Hamburger Standesämter betroffen.
Eine rühmliche Ausnahme hiervon bildete bei der BIOSOP-Recherche vor allem das Berliner Standesamt I. Das Standesamt I in Berlin erfüllt unterschiedliche Zentralaufgaben für das deutsche Personenstandswesen. Neben anderen Beständen liegen dort gerettete Akten der früheren deutschen Standesämter (Standesamtsregister, Personenstandsbücher) für die ehemaligen deutschen Ostgebiete, für die besetzten Gebiete und für das Generalgouvernement. Erstellung von Personenstandsurkunden und Erteilung von Auskünften erfolgen normalerweise bei Anfragen zur eigenen Person und bei Anfragen des Ehegatten und der direkten Vor- oder Nachfahren. Es werden wegen Arbeitsüberlastung nur Suchaufträge angenommen, wenn sehr genaue Angaben möglich sind, z. B. vollständiger Name, genaue Ortsangabe, Angabe mindestens von Monat und Jahr des beurkundeten Ereignisses. Eine informelle Regelung ermöglichte erfreulicherweise BIOSOP dennoch den Zugang zu den Beständen des Standesamtes I; dadurch konnten zahlreiche Personenstandsbeurkundungen vor allem zu den preußischen Landtagsabgeordneten aufgefunden werden.
Überhaupt ist der Biograph nicht in jedem Fall darauf angewiesen, die ungedruckten personenkundliche Quellen an ihren Verwahrorten (in Standesämtern, Kirchenarchiven, Personenstandsarchiven etc.) aufzusuchen. Die von der amerikanischen Religionsgemeinschaft der "Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage" (sog. "Mormonen") getragene "Genealogische Gesellschaft von Utah" hat, da sie Familienforschung aus religiösen Gründen betreibt, personenkundliche Quellen in der ganzen Welt verfilmt und in ihrem Zentralarchiv in Salt Lake City in Utah, USA, gesammelt. Kopien dieser Filme können in den auch in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten "Genealogie-Archiven" gegen eine geringe Gebühr von jedermann bestellt und eingesehen werden.
Insgesamt gab es jedoch gravierende Restriktionen bei der Recherche nach biographischen Informationen in zentralen Beständen. Die nach zähen Verhandlungen mit dem Berliner Senat überraschend erteilte Benutzungserlaubnis für das Berlin Document Center wurde nach Maßgabe der damaligen Restriktions-Praxis wieder zurückgenommen. Damit verblieben BIOSOP nur indirekte und informelle Wege, um doch zumindest einige Personenrecherchen im Document Center zu veranlassen. Heute ist dieser Zugang prinzipiell möglich, wenn auch aufgrund der Arbeitsüberlastung des Bundesarchivs oft nur nach längeren Wartezeiten. Sowohl für die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik (Handbuch BIORAB, Bd. III) als auch für die Landtagsabgeordneten am Ende der Weimarer Republik (Dissertation Martina Zech) konnten 1998 die Recherchen im Document Center abgeschlossen werden.
Noch härter betroffen wurde BIOSOP durch die totale Restriktionspolitik des "International Tracing Service" (ITS) des Internationalen Roten Kreuzes in Arolsen. Der ITS wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet, um den Opfern des Nationalsozialismus zu helfen. Der ITS ist faktisch das größte Archiv zum Verfolgungsapparat des NS-Regimes; es bekam von den Alliierten sämtliches in den Konzentrationslagern vorgefundenes Material, darunter die Häftlingskarteien von Dachau und den kompletten Inhalt der Effektenkammer von Buchenwald (auch alle Sachzeugnisse). Der ITS bewahrt außerdem Deportationslisten, Gestapo-Akten, Versicherungsunterlagen und Unterlagen von Meldeämtern auf. Leider gibt es kein (offizielles) Bestandsverzeichnis; sicher ist allein, daß in Arolsen zumindest 46 Millionen Karteikarten lagern, die sich wiederum auf 16 Millionen NS-Opfer beziehen. Der ITS verweigerte derzeit (und heute immer noch!) anfragenden Wissenschaftlern die Auskunft mit dem Hinweis auf interne Datenschutzanweisungen - eingestandenermaßen auf Kosten der Forschung, insbesondere der NS-Forschung. Diese Restriktion betraf allerdings nur die BIOSOP-Recherche zu den Landtagsabgeordneten; für die Reichstagsabgeordneten konnten sowohl die in den 1950er und 1960er Jahren durchgeführten ITS-Recherchen von Max Schwarz (enthalten im Nachlaß Schwarz im Archiv für soziale Demokratie, Bonn) als auch die später durchgeführten ITS-Recherchen für das MdR-Handbuch von Martin Schumacher ausgewertet werden.
Wenn auch die Daten der Einwohnermeldeämter (falls vorhanden) in der Regel für die Forschung noch abfragbar blieben, so bedeuteten die Restriktionen für BIOSOP das verstärkte Ausweichen auf arbeitsaufwendigere und nicht immer erfolgreiche Ersatzrecherchestrategien. Diese Ersatzrecherchestrategien haben in vielen Fällen die Datendichte überhaupt und meist auch deutlich erhöht, aber gleichzeitig die durchschnittliche Kosten-Nutzen-Relation der biographischen Recherche verschlechtert. So wurde z. B. für die Abgeordneten des deutschen Ostens systematisch auf die Daten der verschiedenen deutschen Heimatortskarteien zurückgegriffen.
Die Heimatortskarteien, die von den Kirchen seit Kriegsende geführt werden, enthalten (nach Orten, Straßen, Hausnummer geordnet, nicht nach Namen!) die Namen der Ortseinwohner, die am 1. September 1939 dort ihren Wohnsitz hatten, und ggf. Hinweise auf deren weiteren Verbleib nach 1944 / 45. Die Zentralstelle der Heimatsortskarteien in München hat insgesamt 18 Millionen Personen erfaßt. Gesammelt werden neben Personenstandsdaten auch Daten zu Beruf und Vermögensverhältnissen. Die Karteien sind ursprünglich ortsorientiert angelegt; mit Einführung der Datenverarbeitung sind inzwischen Recherchen jedoch in vielerlei Hinsicht möglich. Grundsätzlich ist eine selbständige Nutzung der Karteien der verschiedenen Heimatortskarteien nicht erlaubt, sondern muß durch das Archivpersonal erfolgen. Auskünfte werden an Privatpersonen nur zur Beschaffung von Daten zur eigenen Person und zur Klärung des Schicksals von Angehörigen erteilt; Auskünfte für die Forschung sind aber möglich. Da seit den 1970er Jahren dieser Suchdienst nur noch relativ selten benutzt wurde, wurden die meisten Hinweise nicht mehr aktualisiert und gaben in der Regel den Stand der 1950er und 1960er Jahre wieder, d.h. um die gewünschten Informationen zu erhalten, mußten nun weitere Recherchen (bei überlebenden Verwandten, Nachbarn und / oder bei den üblichen Ämtern) durchgeführt werden. Wenn auch auf den ersten Blick dieses Verfahren wenig erfolgversprechend und sehr aufwendig erschien, so waren doch die Rechercheerfolge, die BIOSOP mit Hilfe der äußerst kooperativen Heimatortskarteien erzielen konnte, entgegen aller anfänglichen Skepsis überraschend hoch und erbrachten Informationen, die sonst durch keine andere Quelle / Recherche hätte gewonnen werden können. Nicht zuletzt dieser Art von Recherche ist es zu verdanken, daß BIOSOP die nicht erwartete "hohe" durchschnittliche Datendichte für die preußischen Abgeordneten erreichen konnte.
Ähnliches galt für die systematischen oder punktuellen Nachkommens- und Telefonbuchrecherchen, die für "westliche" Landtage, insbesondere für Braunschweig, Bremen, Hamburg, Lippe, Lübeck, Oldenburg und die Westprovinzen Preußens (einschließlich der "Berlin-Fälle") unternommen worden sind. Vergleicht man die (große) Zahl der BIOSOP-Anfragen mit der (relativ kleinen) Zahl der "Treffer", dann schien auch hier die durchschnittliche Kosten-Nutzen-Relation sich deutlich zuungunsten des Nutzens verändert zu haben, aber hier galt noch viel mehr als bei den Heimatortskarteirecherchen: zu dieser Art von Informationsgewinnung gab es oft keine ernsthafte Alternative; die hervorragenden Ergebnisse für Braunschweig, Bremen und Hamburg wären ohne diese Art von Recherche undenkbar. Umgekehrt war es selbstverständlich, daß Nachkommens- und Telefonbuchrecherchen nur dann eingesetzt wurden, wenn alle anderen Arten von (kostengünstigen) Recherchen die notwendigen Informationen nicht beschaffen konnten.
Diese wenigen Beispiele mögen an dieser Stelle genügen, um zu verdeutlichen, daß BIOSOP einerseits überdurchschnittlich erfolgreiche biographische Recherchen durchführte, daß aber andererseits auch der zu leistende Rechercheaufwand aus unterschiedlichen Gründen überdurchschnittlich hoch sein mußte.
5. Referenzliteratur
Traditionelle und zukunftsorientierte Ansätze biographischer Forschung und Lexikographie, Symposium des Instituts Österreichisches Biographisches Lexikon und biographische Dokumentation. Wien 1998.
Bernhard Ebneth, Neue biographische Sammelwerke. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte, Bd. 133, 1997, S. 659-726.
Iain McCalman, Jodi Parvey, Misty Cook: National Biographies and National Identity. A Critical Approach to Theory and Editorial Practice. Canberra 1996.
Klaus Schreiber: Biographische Informationsmittel. Typologie mit Beispielen. Rezensionen von 836 allgemeinen und fachlichen Sammelbiographien von Anfang der neunziger Jahre bis Ende 1998 unter Mitarbeit von Saskia Hedrich und weiteren Rezensenten. Samt einem Verzeichnis mit Schlagwortregister aller von 1974-1993 in der Rubrik Ausgewählte Zeitschriften und andere Nachschlagewerke der Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie sowie in IFB 1 (1993) - 6 (1998) besprochenen biographischen Informationsmittel, 2 Bde., Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut 1999.