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Kollektive Biographik: Forschungsstrategie des BIOSOP-Projektes

Prof. Dr. Wilhelm H. Schröder


 

Inhalt:


1. Begriffserklärung

2. Forschungsstrategie

3. Exemplarische Anwendung der Forschungsschritte der Kollektiven Biografik am Beispiel der Kollektiven Biografie der sozialdemokratischen Parlamentarier

4. Anwendungsbeispiel: Beruf und Karriere der sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten 1871-1933

5. Referenzliteratur

Angewandte Kollektive Biographik: Exemplarische Forschungsstrategie des BIOSOP-Projektes


1. Begriffsklärung

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In einem methodisch richtungsweisenden Artikel hat Lawrence Stone schon Anfang der 1970er die Kollektive Biographie als eine interdisziplinär verfügbare Methode vorgestellt und einen ersten systematischen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten der Kollektiven Biographie in der Geschichtswissenschaft vermittelt. Obgleich Stone die Begriffe Kollektive Biographie und Prosopographie synonym verwendet, entscheidet er sich für den Terminus Prosopographie, ohne seine Entscheidung näher zu begründen. Diese willkürliche Entscheidung führt keinesfalls zu einer hilfreichen terminologischen Klärung, sondern trägt - zumindest soweit es den deutschsprachigen Sprach- und Wissenschaftsraum betrifft - zu begrifflichen Mißverständnissen bei. Der Terminus "Prosopographie" ist von der Altertumswissenschaft und teilweise auch von der Mediavistik eindeutig belegt:

  • „Prosopographie“ bedeutet in erster Linie "ein aus den Quellen ... erarbeitetes Verzeichnis sämtlicher bekannter Personen innerhalb eines begrenzten Zeitabschnitts" (Fuchs/ Raab, Wörterbuch zur Geschichte). Erst in zweiter Linie meint Prosopographie auch die Methode zur Auswertung jener Verzeichnisse.

Gegenüber dieser engen, auf die Bedürfnisse der Altertumswissenschaft zugeschnittenen Definition versteht Stone selbst "Prosopographie" (eigentlich besser: "Kollektiver Biographie") in einem weiteren Sinn:

  • "Prosopographie" bedeutet "die Untersuchung der allgemeinen Merkmale ... einer Gruppe von handelnden Personen der Geschichte durch ein zusammenfassendes Studium ihrer Lebensläufe" (L. Stone).

So allgemein formuliert, ist die Methode der Kollektiven Biographie in der Geschichtswissenschaft allerdings nicht neu, und Stone stellt auch zu Recht fest, daß seit den 1930er Jahren die Kollektive Biographie sich "... zu einer der wertvollsten und gebräuchlichsten Methoden der Geschichtsforschung ..." entwickelt habe.

Die heuristische Funktion der Stoneschen Definition ist nur begrenzt; es lassen sich jedoch zwei Wesensmerkmale bzw. Intentionen von Kollektiver Biographie erkennen:

  • Statt großer historischer Einzelpersönlichkeiten sind Aggregate bzw. Kollektive von historischen Personen Gegenstand der Untersuchung; die Zugehörigkeit zum Kollektiv wird in der Regel durch ein charakteristisches Merkmal bzw. durch eine festgelegte Position bestimmt.

  • Entgegen der einseitigen Fixierung auf bestimmte biographische Merkmale und/oder auf einzelne Lebensphasen wird - zumindest prinzipiell - der Lebenslauf als Ganzes thematisiert, auch wenn der faktische Forschungsschwerpunkt sicherlich auf den Phasen des Erwachsenenalters liegt.

Angaben zur Methode und Vorgehensweise werden in der Stoneschen Definition nur implizit gemacht.

Die Kollektive Biographie gehört zum methodischen Instrumentarium der Historischen Sozialforschung. Unter "Historischer Sozialforschung" soll in der Folge verstanden werden: die theoretisch und methodisch reflektierte, empirische, besonders auch quantitativ gestützte Erforschung sozialer Ereignisse, Strukturen und Prozesse in der Geschichte. Überträgt man diese Defnition analog auf die Kollektive Biographie, so kann man die "Kollektive Biographie" verstehen als: die theoretisch und methodisch reflektierte, empirische, besonders auch quantitativ gestützte Erforschung eines historischen Personenkollektivs in seinem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext anhand einer vergleichenden Analyse der individuellen Lebensläufe der Kollektivmitglieder. So defniert, wird deutlich, daß Kollektive Biographie im Schnittpunkt verschiedener Wissenschaftsdisziplinen steht und daß neben der Geschichtswissenschaft vor allem die Soziologie, die Politikwissenschaft, die Ethnologie und die Psychologie beteiligt sind.

Bei der Begriffsdefinition wurde bewußt ausgeklammert, welche Erkenntnisrichtung eine Kollektive Biographie intendiert: Kollektive Biographie

  • läßt einerseits Rückschlüsse auf das Typische, das Allgemeine zu, d.h. auf allgemeinere gesellschaftliche Aggregate oder auf die Gesamtgesellschaft selbst - und dies ist zweifellos die eindeutig dominierende Erkenntnisrichtung in der Forschungspraxis.

  • Andererseits läßt Kollektive Biographie auch den Rekurs auf das Untypische, das Abweichende, das Individuelle zu, d. h. auf kleinere gesellschaftliche Aggregate oder auf den individuellen Lebenslauf selbst.

Diese doppelte Erkenntnisrichtung muß besonders hervorgehoben werden, um vorschnellen Kritiken und Vorurteilen zu begegnen, die wechselseitig Kollektive Biographie durch "Objektivitätsverdacht" oder durch "Subjektivitätsverdacht" als Forschungsmethode in Zweifel ziehen.

Ohne an dieser Stelle den langwährenden Methodenstreit in den Geistes- und Sozialwissenschaften wieder aufzunehmen und einen methodischen Einheitsbrei anrühren zu wollen, scheinen wesentliche Argumente sowohl für die sogenannte "objektivierende" als auch für die sogenannte "subjektivierende" Methode zu sprechen, insbesondere aber gegen die Verabsolutierung der einen wie der anderen als der einen richtigen Methode. Hier gewinnt nun die Kollektive Biographie ihren besonderen Stellenwert als eine Form methodischer Synthese oder zumindest eines pluralen Nebeneinanders beider Methoden:

  • Kollektive Biographie knüpft an traditionale "subjektivierende" Forschungsstrategien der Geschichtswissenschaft an und rückt den individuellen Lebenslauf als Gegenstand der Forschung in den Vordergrund.

  • Kollektive Biographie vermeidet jedoch die Überbewertung der Subjektivität durch die Einbindung des Individuums in seinen sozialen Kontext.

Kollektive Biographie meint daher

  • einerseits Untersuchung des gesellschaftlichen Wandels, der sich im individuellen und Kollektiven Lebenslauf konkretisiert und

  • andererseits auch Untersuchung des individuellen Wandels, der auf seinen kontextuellen bzw. gesellschaftlichen Lebenslauf rückgebunden wird.

Wie nun ist das Verhältnis einer historisch dimensionierten Kollektiven Biographik, wie sie hier beschrieben worden ist, zu den Methoden der "Biographieforschung" und denen der "Lebenslaufforschung", wie sie Rahmen der empirischen Sozialforschung betrieben werden?

Stark vereinfacht lassen sich beide Forschungsbereiche nach der jeweiligen methodischen Hauptorientierung unterscheiden:

  • die "Biographieforschung" orientiert sich weitestgehend an den Einsatz qualitativer Methoden,

  • die „Lebenslaufforschung“ dagegen an den Einsatz quantitativer Methoden.

Während es inzwischen eine elaborierte und in den Sozialwissenschaften weitgehend akzeptierte quantitative Forschungsmethodologie gibt, bleibt es in der Methodendiskussion meist offen, was mit "qualitativer Sozialforschung" eigentlich gemeint ist. Auch wenn in der Praxis der empirischen Sozialforschung zunehmend "qualitative Elemente" Eingang in die allgemeine Forschungsstrategien finden, werden im Zusammenhang der Verwendung dieser "Elemente" die Grundhaltungen und Interessen der qualitativen Sozialforschung kaum mehr diskutiert.

Versteht man "qualitativ" in einem weiteren Wortsinn, dann lassen sich zumindest drei "qualitative Elemente" auch in der Forschungsstrategie der historischen Kollektiven Biographik finden:

"qualitative" Erhebung von "qualitativen" Daten:
Im Rahmen der kollektivbiographischen Zeitgeschichtsforschung werden qualitative Verfahren zur Erhebung von biographischen Informationen (z.B. offene, halboffene, narrative Interviews, teilnehmende Beobachtung usw.) verwandt. Die auf diese Weise mit qualitativen Verfahren erhobenen qualitativen Daten werden in der Regel dann in quantitative Daten transformiert und mit den üblichen statistischen Methoden verarbeitet.
"quantitative" Auswertung von "qualitativen" Daten:

Daten, die nur auf dem Nominal- oder Ordinalskalenniveau vorliegen, werden oft als "qualitative" Daten bezeichnet. Diese Art von "qualitativen" Daten ist typisch für historische Kollektive Biographien. Für ihre Analyse stehen - nicht nur in der Kollektiven Biographik - besondere statistische Verfahren (z.B "nichtparametrische" Verfahren und spezielle Weiterentwicklungen wie Kontingenzanalyse und Strukturanalyse) zur Verfügung. 

"qualitative" Exploration zur Generierung von Hypothesen:
Allein aufgrund der komplexen historischen Quellenlage werden in der Kollektiven Biographik qualitative Methoden zur Generierung von Hypothesen einsgesetzt. Qualitative Forschung dient hier nur der Vorbereitung des Forschungsprozesses, deswegen werden auch keine hohen Ansprüche hinsichtlich der üblichen Kriterien wie Objektivität, Zuverlässigkeit und Gültigkeit gestellt.

Qualitative Sozialforschung im engeren Sinne beginnt sicherlich bei einer systematischen "sinnverstehenden" Vorgehensweise. Für die vergleichende Standortbestimmung der historischen Kollektiven Biographik reicht an dieser Stelle ein praktischen Überblick über die erkennbaren Arbeitsschwerpunkte der "Biographieforschung".

In der (geistes- und sozialwissenschaftlichen) "Biographieforschung":

  • arbeitet man empirisch in erster Linie mit qualitativen Forschungsmethoden, insbesondere mit qualitativen Interviews, autobiographischen Materialien und ethnographischen Verfahren;

  • leitet man die theoretischen Konzepte und Fragestellungen vornehmlich aus den Traditionen von Wissenssoziologie, Hermeneutik, Phänomenologie und Texttheorie her und entwickelt diese weiter;

  • befaßt man sich schwerpunktmäßig mit der Gestaltung und Entwicklung biographischer, individueller und kollektiver Prozesse und mit der Wechselwirkung von gesellschaftlichen Strukturen, historischen Ereignissen und individuellen Lebensgeschichten.

Zweifellos findet die Kollektive Biographik ihr methodisches Pendant im Rahmen der Empirischen Sozialforschung in der (quantitativ orientierten) Lebenslaufforschung. Im Gegensatz zu einer Biographieforschung, die lebensgeschichtliche Erzählungen vornehmlich als Narrationen, Deutungen und Konstruktionen behandelt, steht bei der Kollektiven Biographik / Lebenslaufforschung im Mittelpunkt:

  • die Rekonstruktion des faktischen Lebensverlaufs,

  • die Verwendung objektiver Daten in der Forschungspraxis und

  • die Offenlegung, mit welchem theoretischem Verständnis von Biographie dies geschieht.

Die kollektiv-biographische Forschungsstrategie unterscheidet sich von der üblichen Forschungsstrategie in der Empirischen Sozialforschung insbesondere durch die Besonderheit des historischen Primärmaterials und durch den gewöhnlich nicht unmittelbar biographisch, sondern kognitiv vermittelten Bezug des Historischen Sozialforschers zur historischen Epoche, über die er arbeitet. Die Recherche nach Aussagekraft und Überlieferungszustand der Quellen hat eine wesentlich grössere Bedeutung als in der Empirischen Sozialforschung, die über standardisierte   wenn auch nicht vollkommene   Erhebungsinstrumente verfügt. Während der Empirische Sozialforscher Inspirationen zur Bildung von Theorien und Maßstäbe zur Bewertung von Befunden auch aus seinem Alltagsverständnis bezieht, muß der Historische Sozialforscher solche intensive Kenntnis historischer Gesellschaften erst mühsam erwerben.


2. Forschungsstrategie

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2.1 Von der Theorie zum Indikator

Welche Voraussetzungen müssen nun erfüllt sein, um eine Kollektive Biographie durchführen zu können? Zunächst muß eine geeignete formalisierte Forschungsstrategie entwickelt werden, die uns erlaubt, individuelle Lebensläufe zu vergleichen, statistisch auszuwerten und die gewonnenen Ergebnisse zu interpretieren. Am Anfang der Forschung steht die Problemauswahl und die Problemformulierung; über die vielfältigen kollektiv-biographischen Forschungsthemen und -feldern kann in diesem Rahmen nicht diskutiert werden. Hier soll zumindest zur ersten Information ein Überblick vermittelt werden über wichtige Themenfelder der Kollektiven Biographik:

  • Politik/Staat/Verwaltung:

Repräsentanten staatlicher Institutionen (u. a. Regierungsmitglieder, Bürokraten, Militärs, Diplomaten, Richter, Bürgermeister, Magistrate), über Parlamentarier, Funktionäre und Mitglieder politischer Verbände und Parteien (u.a. SPD, USPD, NSDAP, SA, SS, SED) und über politische "Sonder"-Gruppen (u. a. Widerstandskämpfer, KZ-lnsassen, Denunzianten).

  • Kultur/Bildung/Wissenschaft:

Angehörige des Hochschulbereichs (Studenten und Hochschullehrer verschiedener Universitäten/Hochschulen bzw. verschiedener Disziplinen), Angehörige des Schulbereichs (Schüler und Lehrer verschiedener Schulen und Bildungseinrichtungen) und Repräsentanten von Literatur und Kunst (u.a. Schriftsteller, Maler).

  • Wirtschaft/Gesellschaft (als Residualkategorie):

Mitglieder verschiedener Berufs- und Erwerbsgruppen (u. a. Arbeiter, Angestellte, Unternehmer, erwerbstätige Frauen, Techniker, Rechtsanwälte, Ärzte), Mitglieder religiös bestimmter Gruppen (u.a. Geistliche, Nonnen, Domkapitulare, Theologen, Exulanten, Juden) und über Einwohner von Städten und Gemeinden.

Die für ein Kollektive Biographie entscheidende Frage ist zunächst die nach der Art und Größe der zu untersuchenden Grundgesamtheit: Lassen sich klar objektivierbare Kriterien festlegen, ob eine Person eindeutig zum ausgewählten historischen Personenkollektiv gehört - und damit Gegenstand der Untersuchung wird - oder nicht? Die Zugehörigkeit zum Kollektiv wird in der Regel vom Forscher durch ein charakteristisches Merkmal (oder Merkmalskombination) bzw. durch eine festgelegte Position (oder Positionsverflechtung) bestimmt. Implizit oder explizit verwendet der Forscher dabei meist den "Positionsansatz" der empirischen Elitenforschung. Dieser Ansatz bringt eine Reihe gravierender Probleme mit sich, die es vorher zu bedenken gilt (siehe Beispiel unten).

Der Forscher definiert für die Personenauswahl eine formale (objektivierbare) Position und schreibt dieser Position bestimmte für das Thema relevante Eigenschaften zu. Das Hauptproblem des Positionsansatzes entsteht nun aus der dem Ansatz innewohnenden Grundlogik: Jeder, der diese Position einnimmt, muß auch Träger dieser Eigenschaften sein - und umgekehrt: Jeder, der diese Eigenschaften trägt, muß auch Inhaber der formalen Position sein. Insoweit "informelle" Abweichungen bekannt sind, muß zumindest plausibel begründet werden, daß dadurch keine relevanten Verzerrungen der Untersuchungsergebnisse zu erwarten sind. Die Entscheidung für die Anwendung des Positionsansatzes muß daher in jedem Fall begründet werden. Für die kollektiv-biographische Zeitgeschichtsforschung über Eliten/Führungsgruppen wäre ergänzend zumindest der gleichzeitige Einsatz alternativer Ansätze (Anwendung des Reputations  und/oder Entscheidungsansatzes) als Korrektiv zum Positionsansatz zu prüfen. Wie bei Anwendung jeder empirischen Methode selbstverständlich   sind allerdings auch mit der Anwendung des Reputations  und Entscheidungsansatzes eine Reihe gravierender methodischer Probleme, die an dieser Stelle nicht diskutiert werden können, verbunden. Der Historiker bleibt allein schon aus Mangel an verfügbaren Quellen in der Regel auf den Positionsansatz verwiesen

Wie in der Historischen Sozialforschung üblich, muß auch bei einer Kollektiven Biographie zumindest ansatzweise eine sogenannte "empirische" Theorie formuliert werden; dies heißt zunächst nichts anderes, als daß der Forscher seine Fragestellungen sammelt und sie möglichst systematisch und logisch widerspruchsfrei miteinander verknüpft. Beispielsweise muß sich jeder Forscher bei einer Kollektiven Biographie über die Konsequenzen der wichtigsten Grundannahme des Analysemodells Rechenschaft ablegen. Diese Grundannahme lautet:

  • Über das physiologische Altern hinaus besteht ein Zusammenhang zwischen bestimmten Merkmalen einer Lebensphase mit denen der vorhergehenden.

Je nach theoretischem Ansatz kann oder muß dieser Zusammenhang unterschiedlich analysiert und gedeutet werden. Man denke z. B.:

  • an den stratifikationstheoretischen Ansatz, wonach soziale Herkunft entscheidend die späteren Aufstiegschancen determiniert, oder

  • an den sozialisationstheoretischen Ansatz, wonach grundlegende Einstellungen und Verhaltensmuster von Erwachsenen schon in der Kindheit und Jugend geprägt werden, oder

  • an den persönlichkeitstheoretischen Ansatz, wonach die Herausbildung von Persönlichkeitsmerkmalen in der frühen Kindheit wesentlich die Persönlichkeitsstruktur des Erwachsenen und damit auch dessen spezifsche Karrierechancen determinieren, oder schließlich

  • an den generationstheoretischen Ansatz, wonach vor allem verwandte Geburtsjahrgänge durch eine gemeinsame Generationslage gekennzeichnet sind, was wiederum bedeutet, daß tendenziell bei einer Generation bestimmte Arten und Weisen des Erlebens, Denkens, Fühlens und Handelns ausgeschlossen, andere dagegen dominant sind.

Diese Reihe von möglichen theoretischen Ansätzen ließe sich noch weiter fortführen. Dabei werden meist "Theorien mittlerer Reichweite" benutzt, d.h. Theorien, die sich im Unterschied zu umfassenderen Ansätzen - wie etwa dem Strukturfunktionalismus - auf begrenzte Verhaltensbereiche und Strukturen mit beschränkter raum zeitlicher Gültigkeit beziehen und zwischen empirischen Verallgemeinerungen und allgemeinen soziologischen Theorien angesiedelt werden können.

Jede Theorie enthält eine Reihe unabhängiger Aussagen (Axiome), aus denen weitere Aussagen (Gesetze und Theoreme) mit Hilfe von Regeln abgeleitet werden. Ziel der Theoriebildung ist die Entwicklung eines Aussagenssystems, das Erklärungen für den zu untersuchenden Problem  bzw. Objektbereich liefert. Erklären heißt eine Begründung geben, warum ein bestimmtes Ereignis auftritt. Diese Begründung kann in deduktiv nomologischer oder in induktiv statistischer Form geschehen. Deduktion schließt vom Generellen auf das Spezielle, leitet demnach Aussagen aus einer allgemeinen Gesetzesmäßigkeit/Hypothese ab. Induktion dagegen schließt vom Speziellen auf das Generelle, leitet demnach allgemeine Gesetzmäßigkeiten/Hypothesen aus Beobachtungstatsachen (statistischen Aussagen) ab.

Daß theoretische Überlegungen am Anfang der Forschung stehen, gilt nicht nur für die anspruchsvollere hypothesentestende Forschung, sondern für jede Art von systematischer Sammlung und selbst für eine "bloß" deskriptive Darstellung empirischer Daten. Da keine Beschreibung eines realen Tatbestands die Wirklichkeit in ihrer gesamtem Komplexität abbilden kann, muß sich jede Deskription auf einen bestimmten Ausschnitt dieser Wirklichkeit beschränken. Die Entscheidungen, welcher Teil dieser Wirklichkeit untersucht werden soll bzw. welche Merkmale für die Untersuchung relevant und entsprechend zu erheben sind, können nur nach theoretischen Kriterien getroffen werden; erst danach können die weiteren Entscheidungen über den Fortgang der Forschung (Art und Weise von Quellenauswahl, Datenerhebung etc.) angemessen festgelegt werden. Diese prinzipielle, logisch bedingte Priorität expliziter theoretischer Überlegungen bedeutet für die alltägliche Forschungspraxis nicht, daß der Forscher   völlig losgelöst von dem konkreten Kontext seiner Forschung   zunächst nur reine Theoriebildung betreibt, sondern selbstverständlich wird der Forscher die Vorgaben seiner Forschungskontextes (Verfügbarkeit von Literatur, Quellen, Methoden, Techniken etc.) bei der Theoriebildung berücksichtigen, um die Realisierung seiner Forschung zu gewährleisten.

In einem zweiten Schritt der Forschungsstrategie werden wesentliche Voraussetzungen für die intersubjektive Überprüfbarkeit von Aussagen über Realität, d.h. über den zu untersuchenden Objektbereich, durch eine präzise Begriffsbildung und durch eine angemessene Operationalisierung dieser Begriffe geschaffen. Die in den theoretischen Aussagen verwandten Begriffe müssen vor der empirischen Überprüfung eindeutig definiert werden. Jedem Begriff wird eine Reihe von Merkmalen mit Hilfe semantischer Regeln zugeordnet. Merkmale sind hierbei beobachtbare Ereignisse und/oder Wörter, deren Bedeutung bekannt ist. Um einen Begriff definieren zu können, ist es in der Regel unerläßlich, den Begriff einer systematischen Bedeutungsanalyse bzw. die dem Begriff zugeschriebenen Merkmale einer empirischen Analyse zu unterziehen.

In der Kollektiven Biographik gehört zweifellos der "Beruf" zu den zentralen Begriffen der Untersuchung, er soll daher kurz erläutert werden. Der Beruf bzw. die berufliche Tätigkeit bestimmt weitgehend das soziale und politische Verhalten der Kollektivmitglieder. Eine solche Begriffsbildung geht von dem historischen Prozeß aus, in dem "Arbeit" aus anderen sozialen Zusammenhängen herausgenommen und als "Beruf" organisiert wurde: Arbeit kann geleistet werden im Verband der größeren Familie, im Familienbetrieb, als Ehrenamt, als Nebenberuf und schließlich als Hauptberuf.

Berufliche Organisation der Arbeit würde bedeuten, daß ein Individuum seine mehr oder weniger qualifizierte Arbeitskraft in einer mehr oder weniger speziellen Tätigkeit im Rahmen einer Arbeitsorganisation verausgabt und dadurch den Lebensunterhalt für sich selbst und die abhängigen Familienmitglieder sichert.

  •  "Beruf" im weiteren Sinne meint daher jede regelmäßig zu Erwerbszwecken ausgeübte Tätigkeit, sofern sie in der Gesellschaft einem allgemein erkennbaren Berufsbild entspricht.

Beruf bietet - nach Max Weber - die „Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- und Erwerbschance“. Beruf im engeren Sinne ist eine Tätigkeit dann, wenn der sie Ausübende zu ihr ,,berufen“ ist. Im Gegensatz zu einer Anstellung spricht man somit von Berufung zu einer Tätigkeit dann, wenn dieser damit eine besondere Bedeutung verliehen werden soll.

Die gesellschaftliche Berufsstruktur unterliegt dem ständigen Wandel, wobei vor allem zwei Faktoren, „Verberuflichung“ und „Professionalisierung“, diesen Wandel bestimmen.

  • Von „Verberuflichung“ spricht man, wenn in einem bestimmten Arbeitsbereich die entsprechenden Tätigkeiten zunehmend zum „Beruf“ und entsprechend hauptamtlich ausgeübt werden (was wiederum Folgen z.B. für ehren- und nebenamtliche Tätigkeiten hat).

  • Von einer „Profession“ spricht man zunächst im Zusammenhang mit ,,bürgerlichen“ Berufen bzw. den „akademischen“ Berufen; es sind aber allgemein alle Berufe., die eine formalisierte, durch verschiedene Prüfungs- bzw. Leistungsnachweise strukturierte Ausbildungszeit vor ihrer Ausübung verlangen und eine entsprechende (hohe) soziale Anerkennung erhalten.

  • Demgemäß spricht man von „Professionalisierung“, wenn sich die Angehörigen einer Berufsgruppe als Berufs“stand“ mit hohem Sozialstatus etablieren und ihren Beruf somit in den Rang einer Profession erheben.

Zwischen Beruf und Profession gibt es also keinen prinzipiellen Unterschied, Profession bezeichnet nur eine bestimmte Art von Beruf.

Ohne hier auf die verschiedenen „Professionalisierungstheorien“ eingehen zu können, sei nur auf die wichtigsten idealtypischen Merkmale von Professionalität (vgl. unten auch das Beispiel zur "Bürokratisierung") hingewiesen:

  • Die Professionsmitglieder besitzen eine gemeinsame berufliche ("professionelle") Identität.

  • Die Mitglieder behalten dauerhaft den durch die Profession erworbenen Status.

  • Die Mitglieder besitzen gemeinsame Wertvorstellungen.

  • Die Mitglieder sind mit den Rollendefinitionen untereinander und gegenüber Nicht-Mitgliedern einverstanden.

  • Die Mitglieder bedienen sich einer gemeinsamen, den Nicht.Mitgliedern nur bedingt zugänglichen (Fach-) Sprache.

  • Die Gruppe kontrolliert das berufliche Handeln der Mitglieder.

  • Die Profession grenzt sich deutlich von ihrer sozialen Umwelt ab.

  • Die Gruppe kontrolliert den Zugang zur Profession und die berufliche Sozialisation.

Seinen Ursprung hat der Beruf in der gesellschaftlichen Arbeitsteilung. Berufe und. Berufsbilder gehören zu den Ordnungsfaktoren einer Gesellschaft; sie regeln und ermöglichen eine unüberschaubar große Zahl von sozialen, wirtschaftlichen, politischen, technischen Prozessen, die eine Gesellschaft und ihrer Kultur prägen. Seit der Industrialisierung wird die Sozialstruktur einer Bevölkerung zunehmend durch ihre Berufsstruktur und das Ausbildungssystem für die verschiedenen Berufe geprägt. Je mehr in einer Gesellschaft die traditionellen hierarchischen Merkmale nivelliert werden, um so mehr hängt die sozialökonomische Position, die der einzelne erreicht, immer ausschließlicher von seinem Beruf ab. „Beruf“ wird daher z.B. in den Theorien der sozialen Schichtung als zentral bei der gesellschaftlichen Plazierung von Individuen in der Gesellschaft eingeschätzt. In einigen Gesellschaftstheorien (z.B. bei Durkheim, Weber, Parsons) gilt zudem das Konzept „Beruf“ als ein entscheidendes, normatives Integrationselement von Gesellschaft. Beruf ist also ein wichtiger Teil der sozialen Identität.

Bei der Begriffsanalyse von Beruf muß unbedingt die soziale Wertschätzung des Berufs und den Wertewandel der Berufsstruktur über die Zeit berücksichtigt werden. Den verschiedenen Berufen in einer Gesellschaft sind unterschiedliche Wertschätzungen in horizontaler und / oder vertikaler Einordnung zugewiesen. Diese Wertschätzung der einzelnen Berufe ist nicht in jedem Fall eine notwendige Folge der Arbeitsteilung und der sozialen Differenzierung, sondern es können auch idiosynkratische, snobistische oder religiöse Vorurteile dabei wirkam sein. So hat zu den verschiedensten Zeiten, in den verschiedensten Kulturen die Neigung bestanden, selbst solche Berufe zu diskreditieren (z.B. als „unehrlich“), die für die jeweilige Gesellschaft funktional wichtig waren. (z.B. Schmied, Chirurg, Bader). Andererseits können im Zuge der allgemeinen Verfachlichung und Versachlichung der Arbeitswelt bestimmte Berufe, deren Ansehen im 18. Jahrhundert noch sehr gering war (z.B. Arzt, Schauspieler, Musiker, Künstler oder auch der Journalist), im öffentlichen Ansehen steigen. Schließlich erhielten andere Berufe (z.B. der Buchdrucker) sehr früh hohe soziale Anerkennung und konnten dieses Prestige / den sozialen Status bis in die Gegenwart hinein erhalten.

Die Operationalisierung ist der entscheidende Teilschritt im Gang der Historischen Sozialforschung; hier erfolgt die Verknüpfung von theoretischer und empirischer Ebene. Von der Gültigkeit und Zuverlässigkeit der Operationalisierung hängt entscheidend die Güte der wissenschaftlichen Beweisführung ab. Ziel der Operationalisierung ist die Verknüpfung der zuvor präzise definierten Begriffe für die empirische Untersuchung mit messbaren Daten. Operationale Definitionen legen diejenigen Forschungsoperatoren fest, anhand derer sich der Forscher entscheiden kann, ob der durch den Begriff beschriebene Sachverhalt vorliegt oder nicht.

Die konkrete Vorgehensweise bei der Operationalisierung ist abhängig vom empirischen Bezug des zu operationalisierenden Begriffs. Bei Begriffen mit direktem Bezug lassen sich die durch den Begriff bezeichneten Sachverhalte unmittelbar beobachten bzw. wahrnehmen, so daß die Forschungsoperationen / Forschungstechniken (z.B. die Angabe was, wo, wann und wie gezählt werden soll) direkt festgelegt werden können. Bei Begriffen mit indirektem empirischen Bezug müssen zunächst Indikatoren gebildet werden. Indikatoren sollen durch empirisch feststellbare Sachverhalte auf das Vorhandensein der nicht unmittelbar beobachtbaren, mit dem Begriff bezeichnenden Sachverhalt verweisen. Diese Indikatoren werden dann durch die Angabe der notwendigen Forschungsoperationen/Forschungstechniken ebenfalls operationalisiert. Die Gültigkeit der Indikatorenbildung hängt entscheidend davon ab, wie genau die durch den Indikator beobachtbaren Sachverhalte die mit dem Begriff bezeichneten Sachverhalte abbilden. Die Indikatorenbildung ist daher anhand einer sorgfältigen Indikatorenanalyse hinreichend zu begründen.

Die Gültigkeit der Aussagen steht und fällt mit der Zuverlässigkeit der Operationalisierung, dies um so mehr, als die meisten Indikatoren selten das Ganze, sondern nur Teile des Objektbereichs beobachtbar machen, somit muß stringent begründet werden, warum man vom Teil auf das Ganze schließen kann. Bei Kollektiven Biographien häufig gebrauchte Operationalisierungen wären z. B. :

  • der Beruf des Vaters als Indikator für die soziale Herkunft,

  • die Höhe des Einkommens als Indikator für den sozialen Status und

  • die Sequenz der Berufspositionen als Indikator für soziale Mobilität.

Nach der Operationalisierung beginnt mit der Auswertung der historischen Quellen (Datenerhebung) nun der eigentliche empirische Teil des Forschungsprozesses, der in der Regel überwiegend, oft sogar vollständig die verfügbaren Forschungsressourcen des Historikers beansprucht. Bevor jedoch die systematische Quellenarbeit beginnt, gilt es noch, die zur Untersuchung geeigneten historischen Daten zu bestimmen und ggf. Auswahlverfahren und Auswahltechniken festzulegen. Bei diesem Forschungsschritt finden sowohl genuine Verfahren der Geschichtswissenschaft (vor allem Quellenkunde / Quellenkritik) als auch der Empirischen Sozialforschung (vor allem Auswahlverfahren) konkrete und sich wechselseitig ergänzende Anwendung.

2.2 Von der Quelle zur Statistik

Die Rekonstruktion einzelner biographischer Merkmale und Laufbahnen reflektiert die theoretischen Vorentscheidungen des Forschers; ob die Lebensläufe eines ausgewählten Personenkollektivs überhaupt und in welcher Form rekonstruierbar sind, hängt von den verfügbaren biographischen Quellen ab. Allgemein lassen sich drei Quellengruppen unterscheiden: autobiographische Quellen, biographische Quellen und allgemeine Quellen mit biographischen Einzelinformationen.

Autobiographische Quellen:

  • Vom Forscher vorgefundene Quellen:

  • Autobiographien im "eigentlichen Sinne" (einschließlich Tagebücher und Briefe);

  • "funktionale" Autobiographien (wie Handbuchautobiographien, Lebensläufe für Bewerbungen, autobiographische Fragebögen usw.).

  • Vom Forscher initiierte Quellen:

  • Autobiograpien durch die "biographische Methode" (siehe oben);

  • autobiographische Angaben durch "retrospektive Interviews".

Biographische Quellen:

  • Biographien im Sinne der "eigentlichen" Biographik (große Einzelbiographien, biographische Essays/Artikel in Nachschlagewerken, Sammelwerken etc.);

  • "funktionale" Biographien (Nachrufe und unterschiedlichste Arten von personenbezogenen Akten/Dossiers von Behörden, Institutionen, Verbänden etc.).

Allgemeine Quellen mit biographischen Einzelinformationen:

  • Adressbücher, Personenverzeichnisse aller Art, aber auch Protokolle, Zeitungen etc.

Im günstigsten Fall findet der Historiker schon einen relativ homogenen und vollständigen Quellenbestand vor, so daß die Rekonstruktion des Lebenslaufs sich weitgehend auf die formalisierte Strukturierung der Lebensläufe beschränkt. Im Normalfall allerdings muß der Historiker unter hohem Zeit- und Arbeitsaufwand die biographischen Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen sammeln und sie dann - unter Beachtung der Quellenkritik - zur Rekonstruktion der Lebensläufe nutzen. Elaborierte Quellenkritik und Quellenbearbeitung sind dem Historiker vertraut, an dieser Stelle seien daher nur einige Anmerkungen zu den wichtigsten Problemen bei der Verarbeitung biographischer Quellen:

  • Biographische Informationen liegen oft unvollständig vor und lassen sich auch durch umfangreichere Zusatzerhebungen nicht in dem gewünschten oder erforderlichen Maße vervollständigen.

  • Biographische Informationen sind oft unzuverlässig, ungenau und voreingenommen und lassen sich auch durch eine sorgfältige quellenkritische Aufbereitung nicht immer bereinigen.

  • Die Quellenüberlieferung ist durch eine starke Selektivität im Hinblick auf bestimmte Personen-kollektive gekennzeichnet.

  • Die Massenhaftigkeit der biographischen Quellen erfordert bestimmte Verfahren/Techniken der Datenverarbeitung und Datenanalyse (insbesondere Stichprobenziehung, EDV- und Statistikeinsatz).

Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit dominiert vom Zeit- und Arbeitsaufwand her meist eindeutig die Quellenarbeit zur Herstellung der Individualbiographien des zu untersuchenden Personenkollektivs. Dieser im Verhältnis zu anderen historischen Forschungsarbeiten außergewöhnliche Aufwand ergibt sich einerseits aus der schon konstatierten Massenhaftigkeit der Quellen (vor allem: umfangreiche biographische Recherchen über eine relativ hohe Zahl von Personen bei relativ starker Streuung von biographischen Informationen auf unterschiedliche Massenquellen mit unterschiedlichem biographischen Gehalt) und andererseits aus der schwankenden Zuverlässigkeit der recherchierten biographischen Informationen (vor allem: mangelnde Verläßlichkeit von Zeit-, Orts-, Berufs- und Funktionsangaben).

Die Rekonstruktion von Lebensläufen verlangt dem Historiker ein Höchstmaß an quellenkritischer Vorgehensweise ab, denn mit der Zuverlässigkeit der biographischen Daten steht und fällt die Gültigkeit der erzielten Analyseergebnisse. Und hier setzt z.B. die Kritik an den älteren parlamentssoziologischen Arbeiten zur Sozialstruktur deutscher Parlamente an. Seit den 1920er Jahren war die Sozialstruktur deutscher Parlamente   in der Regel allerdings nur die der Reichstage   regelmäßig Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen; hervorzuheben wären an dieser Stelle u.a. die Längsschnittsuntersuchungen von Louis Rosenbaum (1923), von Walther Kamm (1927), von Adolf Borell (1933), von Willy Kremer (1934), von Karl Demeter (1952) und von Karl Molt (1963). Gegen die genannten Untersuchungen lassen sich vom heutigen Stand der Forschung aus gravierende Einwände theoretischer, methodischer und quellenmäßiger Art formulieren, die an der Gültigkeit und Tragweite der von der älteren Literatur gewonnenen Ergebnisse erheblich zweifeln lassen. Die Kritik am fehlenden oder mangelhaften Einsatz von Theorien und Methoden durch diese Autoren ist prinzipiell berechtigt, kann aber keinesfalls als Leistungsmaßstab angesehen werden, um die jeweilige Forschungsleistung unter den jeweils gegegeben historischen Bedingungen ihrer Entstehung angemessen zu beurteilen. Gemessen werden aber können diese Forschungsleistungen am Umgang der Autoren mit den Quellen ihrer Untersuchungen, denn eine elaborierte Quellenkritik steht als ein grundlegendes Forschungsinstrument zumindest dem Historiker nicht erst seit heute zur Verfügung.

Schon die erste Arbeit dieser Art, die Untersuchung von Rosenbaum, hatte den thematischen und methodischen Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen sich auch die folgenden Arbeiten überwiegend bewegten. Danach sollten vor allem folgende zwei Fragen beantwortet werden:

  • "in welchem Maße sich die einzelnen Berufsklassen am parlamentarischen Leben beteiligten" und

  • "wieweit das Volk seine Abgeordneten der engeren Heimat entnahm bzw. sie aus anderen Teilen des Staates und aus anderen Staaten sich kommen ließ".

Zur Beantwortung dieser beiden und anderer ähnlicher Fragen benutzten alle Autoren weitestgehend oder ausschließlich als Quellen die von den Abgeordneten selbst formulierten Kurzbiographien in den diversen Parlarnentshandbüchern. Alle Autoren sind sich auch mehr oder weniger des zweifelhaften Quellenwerts der Parlamentshandbücher bewußt, ohne allerdings daraus irgendwelche Konsequenzen zu ziehen. Datendefizite und Datendefekte sind in nahezu allen Kurzbiographien der Parlamentshandbücher enthalten und sind meist bewußt und mit konkreter Absicht in den Autobiographien angelegt worden: in den autobiographischen Lebensläufen werden relevante biographische Daten ganz oder teilweise weggelassen, modifiziert oder entstellt.

Dieser "funktionale" Gebrauch biographischer Angaben resultiert vor allem aus der Erwartung der Abgeordneten, daß die Veröffentlichung biographischer Daten einen bestimmten Einfluß auf ihre Karrierechancen nehmen und daß von daher die Diskrepanz zwischen erwünschtem (d.h. karrierekonformem) und faktischem Lebenslauf durch Manipulation sowie Intra- und Interpolation von biographischen Daten aufgehoben werden könnte. Diese Funktionalität trifft im besonderen Maße für die Berufsbezeichnungen zu, die von allen wissenschafitichen Autoren als einziges oder zumindest dominantes Merkmal für die Untersuchung genutzt wurden. Diese Funktionalität beeinträchtigt entsprechend erheblich die Durchführung einer zuverlässigen Berufsanalyse und vor allem auch die Studien zur intra- und intergenerativen Mobilität.

Allgemein ist die Quellenlage besonders günstig für solche Personenkollektive:

  • die durch das besondere professionelle Interesse des Historikers schon biographisch bearbeitet worden sind oder

  • die bewußt oder unbewußt zu ihren Lebzeiten zahlreiche biographische (Selbst-)Zeugnisse produziert oder hinterlassen haben oder

  • die freiwillig oder unfreiwillig Subjekte bzw. Objekte der sozialen Buchführung staatlicher Einrichtungen gewesen sind.

Die günstige Quellenlage schlägt erwartungsgemäß auch auf die Themenwahl der Historiker (siehe oben den Überblick) durch: man findet überdurchschnittlich häufig Kollektive Biographien über Adelige, Patrizier, Militärs, Beamte, Unternehmer, Künstler, Gelehrte, Geistliche, Ärzte, Juristen, Politiker, Parlamentarier und Funktionäre von Verbänden und Institutionen, aber auch über aktenkundige, meist "delinquent" gewordene Personenkollektive, die nicht den Ober- oder Mittelschichten angehörten, wie Kriminelle, Fürsorgeempfänger, Kranke etc., die aber auch nicht als repräsentativ für die Unterschichten gelten können.

Kollektive Biographie bedeutet meist die Verarbeitung personenbezogener Massenquellen. Die Kollektive können nur eine kleinere Zahl von Personen, aber auch viele Millionen Personen umfassen. Es ist selbstverständlich, daß bei umfangreichen Kollektiven oft keine Totalerhebung mehr möglich ist; die Alternative besteht nicht im Verzicht auf die Kollektive Biographie dieser Personengruppe, sondern in der Ziehung einer repräsentativen Stichprobe aus der Grundgesamtheit. Es ist ebenso selbstverständlich, daß die manuelle Bearbeitung einer Kollektiven Biographie schnell ihren "natürlichen" Grenznutzen erreicht hat und daß in der Regel der umfassende Einsatz der EDV gleichermaßen sinnvoll wie unumgänglich ist. Für beide Selbstverständlichkeiten - Stichprobenziehung und EDV-Einsatz - stehen bewährte Verfahren und Techniken zur Verfügung; ein wesentlicher Teil der Kritik an solchen Verfahren aus der Frühzeit der modernen Quantifizierung und der Computertechnologie ist heute obsolet geworden.

In einem weiteren Schritt werden nun die Merkmale der Untersuchungsobjekte (Analyseeinheiten) in meßbare Variablen transformiert. Die Variablenbildung ist ein Resultat der Operationalisierung der vorher präzise definierten Begriffe. Variablen sind   in diesem Zusammenhang   begrifflich definierte Merkmale (Eigenschaften) von Objekten, die mehrere Ausprägungen (Werte) aufweisen. Unter Messen versteht man die Zuordnung einer Menge von Zahlen oder Symbolen zu den Ausprägungen einer Variablen. Diese Zuordnung muß systematisch, d.h. für alle Objekte gleich und nach gleichbleibenden Zuordnungsregeln durchgeführt werden. Sie gehorcht folgenden Kriterien: Eindeutigkeit:, Ausschließlichkeit: und Vollständigkeit. Sind diese Bedingungen vollständig erfüllt, spricht man von einer Klassifikation, sind sie nur unvollständig erfüllt, von einer Typologie. In diesem Sinne läßt sich eine Variable auch als eine Menge von Werten (Ausprägungen), die eine Klassifikation (oder ggf. eine Typologie) bilden, definieren.

Der nächste notwendige Schritt der kollektiv-biographischen Forschungsstrategie besteht in der Festlegung von Merkmalsklassen, d. h. im Falle des Berufsindikators z. B. müßte eine Berufsklassifikation erstellt werden. Eine solche Berufsklassifkation hätte eine Reihe von analytischen Vorgaben zu berücksichtigen. Eine solche Berufsklassifikation sollte möglichst:

  • den spezifischen Fragestellungen des Forschers adäquat strukturiert sein,

  • mit anderen Berufsklassifikationen (z.B. anderer Forscher oder der Amtlichen Statistik) vergleichbar sein, und überhaupt

  • intersubjektiv, intertemporal und interlokal zuverlässig und vergleichbar angelegt sein.

In vielen Kollektiven Biographien werden z.B. Aussagen über Ausmaß und Veränderungen von sozialer Ungleichheit innerhalb des ausgewählten Personenkollektivs getroffen. Diese Aussagen hängen allerdings, wie viele vergleichbare sozialgeschichtliche Fragestellungen, in hohem Maße von den der Analyse zugrunde liegenden Modellen ab. Beispielsweise ist der Beruf der Erwerbstätigen (siehe oben) eine besonders geeignete und immer wieder benutzte Variable für die Konstruktion eines Schichtungsmodells bzw. für die Zuordnung von Individuen zu einem derartigen Modell.

Unter analytischen Gesichtspunkten kann dem Beruf eine Indikator-Funktion für viele mit ihm typischerweise verknüpfte Lebenschancen zugesprochen werden. Diese Argumentation verlangt indessen   ebenso wie die praktischen Erfordernisse der Analyse es tun   eine Abbildung der konkreten Einzelberufe auf eine (hierarchische) Klassifikation von Berufsgruppen. In vielen Fällen nimmt die Quelle dem Historiker diese Arbeit (unfreiwillig) ab, wenn z.B. bereits die zeitgenössischen Statistiker eine Berufsklassifikation vorgegeben haben. In der Praxis bieten sich dem Historischen Sozialforscher zwei Vorgehensweisen an.

Ein erstes Verfahren besteht darin, von den zeitgenössischen Statistiken auszugehen und die dort gebildeten Berufsgruppen zu übernehmen. Eine solche Vorgehensweise garantiert in jedem Fall eine (nominelle / formale, nicht unbedingt inhaltliche) Kompatibilität der eigenen Ergebnisse mit denen der vorliegenden historischen Statistiken. Dieses Verfahren wirft in mindestens zweierlei Hinsicht Probleme auf:

  • Die Kriterien für die jeweilige Klassifikation der Berufe können zu undifferenziert sein und/oder die Kriterien variieren von Autor zu Autor bzw. von Erhebung zu Erhebung.

  • Die Zuordnung der konkreten Berufe zu den gebildeten Berufsgruppen ist nicht mehr nachvollziehbar, geschweige denn korrigierbar.

Gleichwohl ist das Verfahren, weil auf publiziertes Material gestützt, schwer entbehrlich. Man kann es mit H. Kaelble (1975) als Suche nach denjenigen Berufsgruppen bezeichnen, die „der kleinste gemeinsame Nenner“ der jeweils berücksichtigten Quellen sind.

Ein zweites Verfahren geht auf die individuellen Berufsbezeichnungen des zu untersuchenden Personenkollektivs zurück. Die Vorteile liegen auf der Hand: Das Ausmaß an Genauigkeit ist denkbar groß, ebenso die Möglichkeit für den Forscher, das Material für seine Analyseabsichten spezifisch aufzubereiten. Denn die Klassifikation von beruflicher Tätigkeit soll bei der Erhebung möglichst so erfolgen, daß die Berufskategorien in der späteren Analysephase nach verschiedenen theoretischen Gesichtspunkten zusammengefaß werden können. Die Berufsklassifikation ist demnach abhängig von der jeweiligen Fragestellung.

Trotz der Bedeutung des Berufskonzepts in der Gesellschaftstheorie ist die empirische Arbeit mit dem Berufskonzept schwierig. Ein Haupthindernis der empirischen Arbeit mit der Variable „Beruf“ ist die große Anzahl von Ausprägungen dieser Dimension. Die Schwierigkeiten, mit zahlreichen konkreten Einzelberufen zu arbeiten, sind erheblich. Der Forscher muß bei der Klassifikation daher die Gesichtspunkte, Verfahrensschritte und Entscheidungen festlegen und dokumentieren. Der erste (und vielleicht wichtigste) Schritt besteht im Prinzip darin, viele ähnliche (nur leicht variierende) Berufe zu Berufsgruppen (oder Berufsgattungen) zusammenzufassen. Historiker, die sich nicht mit einer Liste von 10 bis 15 Berufsgruppen (in Anlehnung an die „kleinsten gemeinsamen Nenner“ zeitgenössischer Statistiken) zufriedengaben, sind für historische Personenkollektive z.B. auf etwa 45 Berufsgruppen gekommen.

Um mit dieser Variable umgehen zu können, haben sich verschiedene Möglichkeiten der Gruppierung von Berufen etabliert, die wichtigsten dieser Gruppierungen sind Prestigeskalen, Sektorengliederung, Statusindizes und Berufsgruppen. Zur Klassifikation der Einzelberufe nach Berufsgruppen werden üblicherweise zwei einfache Gesellschaftsschemata benutzt, die sich beliebig weiter differenzieren und miteinander kombinieren lassen.

Zuordnung nach Sektoraler Verteilung

z.B.: 1. Agrarischer Sektor; 2. Gewerblicher Sektor; 3. Dienstleistungssektor; 4. Militär.

Zuordnung nach Hierarchischer Verteilung

z.B.: 1. Oberschicht; 2. Mittelschicht; 3. Unterschicht.

Die in vielen sozialgeschichtlichen und soziologischen Arbeiten übliche Dreiteilung wird nach Kriterien des Einkommens, des Grades der beruflichen Selbständigkeit, der Qualifikation sowie des sozialen Prestiges vorgenommen. Die Kombination sektoraler und hierarchischer Merkmale hat z.B. bei P. Lundgren zu 44 Berufsgruppen geführt, dadurch erreichte für seine Analysen ein hinreichendes Maß an Genauigkeit und Transparenz. Darüber hinaus konnte er die 44 Berufsgruppen auf ihm vorliegende Schichtungsmodelle bzw. Berufsgruppen-Listen durch Zusammenfassungen abbilden, so daß die Vergleichbarkeit gesichert wurde. Für die konkrete Zuordnung von Einzelberufen zu Berufsgruppen stehen allerdings die schon obengenanten Kriterien des Einkommens, der Qualifikation, des mit der beruflichen Funktion verbundenen Grades an Selbständigkeit sowie des sozialen Prestiges empirisch nicht immer als Information zur Verfügung.

Ein weiterer notwendiger Schritt wäre die formalisierte Strukturierung des Lebenslaufs in einzelne objektivierbare Merkmale und - soweit es erkennbare Laufbahnen gibt - in chronologisch geordnete Merkmalssequenzen. Für unser Beispiel der Berufssequenz hieße dies:

  • alle verfügbaren biographischen Informationen zur Berufslaufbahn der untersuchten Person werden gesammelt,

  • zu markanten oder regelmäßigen Lebenszeitpunkten wird die innegehabte Berufsposition festgestellt und schließlich

  • werden die festgestellten Positionen in eine Sequenz der Berufslaufbahn (Karriere) eingeordnet.

Umfaßt diese Sequenz möglichst viele Erhebungspunkte auf der Zeitachse, dann spricht man von der longitudinalen Rekonstruktion einer Laufbahn bzw. eines Lebenslaufs.

Um messen zu können, müssen die in der empirischen Erhebung gesammelten Beobachtungen (Informationen) in (maschinenlesbare) Daten transformiert werden. Daten sind in standardisierter Form registrierte Ergebnisse begrifflich strukturierter Beobachtungen manifester Merkmale. Eine Datei enthält die für die Analyse geordneten Daten einer Untersuchung. Die Daten werden in Form einer (meist rechteckigen) Datenmatrix systematisch organisiert. Die Datenmatrix enthält in fester Reihenfolge für jede Analyseinheit (Merkmalsträger) die jeweils beobachteten Ausprägungen für alle zu untersuchenden Variablen.

In einem weiteren Schritt werden die erhobenen Daten aufbereitet und ausgewertet. Im Zentrum dieses Schrittes steht zweifellos die Anwendung von Statistik. Historische Prozesse und Strukturen werden auf der Basis von Wahrscheinlichkeitsannahmen auf ihre Regelhaftigkeit hin überprüft. Das Forschungsinteresse gilt dabei nicht dem einzelnen historischen Individuum und Objekt, sondern einer Gesamtheit von Individuen und Objekten. Dafür müssen Methoden zur Gewinnung, Aufbereitung, Analyse und Interpretation statistischer Daten zur Verfügung stehen. Die Analyse und Interpretation statistischer Daten folgt den bekannten Regeln der Empirischen Sozialforschung bzw. der Lebenslaufforschung, die hier nicht zu erörtern sind.

Wichtig ist schließlich noch der Hinweis auf eine weitere methodische Schnittstelle von Kollektiver Biographik und qualitativer Biographieforschung: die Bildung von "typischen" Lebensläufen:

  • Von einer Typisierung spricht man in der Regel dann, wenn einzelne Merkmale eines gefundenen Phänomens als wesentlich und überindividuell angesehen und sie in ihrer spezifischen Konstellation als typisch bezeichnet werden, ohne daß sie immer in reiner Form in der sozialen Wirklichkeit zu finden wären.

Es geht zum einen um die Untersuchung der individuellen Lebensgeschichten und die Auffindung von Regelmäßigkeiten in diesen Biographien und zum anderen um die Identifikation individuell ausgeformter sozialer Phänomene, die Lebensgeschichten strukturieren. Durch Typenbildung aufgrund der Analyse der Lebensläufe werden soziale Regelmäßigkeiten entdeckt (Individualität wird als regelhaft angenommen) und als Erklärungen herangezogen. Formen der Typenbildung können z.B. sein: Idealtypen, Extremtypen, Prototypen, Persönlichkeitstypen, Verhaltenstypen oder sonst allgemein wichtige Typen sein.

Auch die wissenschaftliche Biographieforschung kann sich mit der Darstellung des Einzelfalls nicht zufrieden geben. Während die literarische Biographie auf der ersten Stufe der Interpretation, dem Nachvollzug der individuellen Handlungsfigur, stehen bleibt und den zweiten Interpretationsschritt dem Leser überläßt, sollte die wissenschaftliche Interpretation auch die zweite Stufe, die Herausarbeitung eines typischen Handlungsmusters, vollziehen. Ein wichtiges Anliegen der Biographieforschung sollte es daher sein, Aussagen zu treffen, die über den Einzelfall hinausgehen. Daher sollte sich der Forscher, der sich mit den Lebensschicksalen einzelner Menschen beschäftigt, die Frage stellen, was generalisierbar und für diesen Fall typisch ist. Aufgrund von Gemeinsamkeiten von Einzelschicksalen im Mikrobereich können so allgemeine Aussagen über sozialstrukturelle Erkenntnisse im Makrobereich gemacht werden. In der sozialstrukturell orientierten Biographieforschung steht der Lebenszyklus von Kohorten und sozialen Aggregaten im Mittelpunkt des Interesses. Nicht das, was der einzelne Biographieträger als sein individuelles Lebensschicksal betrachtet, wird hier erfaßt, sondern Prozeßstrukturen des Lebenslaufs.

Der Anwender der qualitativ vorgehenden Biographischen Methode sollte daher versuchen - wissenschaftlich kontrolliert - die individuellen Lebensgeschichte nachzuvollziehen, ein allgemeines Handlungsmuster herauszuarbeiten und aus den beobachteten sozialen Regelmäßigkeiten angemessene Typen zu bilden. Dabei werden inzwischen zwei Vorgehensweisen eingesetzt: die komparative Kasuistik nach Jüttemann und die Typenbildung nach Gerhardt. Die individuelle Handlungsfigur (deren Lebenslauf alleine nachzuzeichnen kann dem Wissenschafter nicht genügen) wird also im sozialen und geschichtlichen Kontext gesehen. Voraussetzung dafür ist sowohl der sinnvolle Nachvollzug der in der sozialen Wirklichkeit gefundenen Phänomene (etwa eine retrospektiv erzählte Biographie), als auch die Systematisierung eines Handlungsmusters.

Eine solche Vorgehensweise liegt grundsätzlich auch dem Kollektiven Biographen nahe: dieser arbeitet in einem ersten Schritt den Verlauf der Biographien heraus und versucht im Vergleich mit anderen Fällen, Regelmäßigkeiten dieses Verlaufs zu entdecken. Hier steht die Identifikation von sozial determinierten Formen individuellen Lebens im Mittelpunkt des Interesses. In einem zweiten Schritt stellt sich der Forscher die Frage, welche sozialen Einflußgrößen und Determinanten dazu führen, daß an einer bestimmten Stelle im individuellen Leben eine spezifische Veränderung eingetreten ist. Die Bildung eines typischen Lebenslaufes / Berufsverlaufs / Karriereverlaufs etc. in der Kollektiven Biographik heißt zunächst, komplexe Sachverhalte auf longitudinal geordnete Variablenkonfigurationen zu reduzieren. Über die genannten qualitativen Verfahren hinaus stehen dem Kollektiven Biographen für die Typenbildung eine Reihe statistischer Klassifikationsverfahren (insbesondere Clusteranalyse, Mehrdimensionale Skalierung, Hauptkomponenten- und Faktorenanalyse) als Hilfsmittel zur Verfügung. Allerdings ist die "Ínterpretation" der durch Klassifaktionsverfahren erzielten "Lösungen" nicht einfach; zumindest müssen die Ergebnisse einer Clusteranalyse auf ihre Gültigkeit ("Ist die Clusterlösung inhaltlich interpretierbar und stabil?") hin überprüft werden. Insgesamt dient aber die Typenbildung als bewährtes Instrument, quantitative Ergebnisse zu illustrieren, zu plausiblisieren und zu interpretieren..

Bei der Planung einer angemessenen Forschungsstrategie für eine Kollektive Biographie gilt es für den Historiker abzuwägen zwischen dem notwendigen Maß an damit untersuchbaren Fragestellungen einerseits und dem verfügbaren Maß an verläßlichen Quellen sowie an Zeit und Mittel andererseits. Insgesamt betrachtet aber, ist das Quellenproblem bei den Historikern oft so dominant, daß bewußt der forschungslogische Ablauf von Projekten umgekehrt wird und aus der praxisfernen Theorie eine scheinbar pragmatische Quellenorientierung wird. Man findet einen vielversprechenden Quellenbestand, bearbeitet diesen auf irgendeine Weise und überlegt erst nach der Bearbeitung, was man "eigentlich daraus machen kann". Wenn auch unter diesen Umständen oft die inhaltliche Analyse und Darstellung nur ansatzweise durchgeführt wird oder sogar ganz unterbleibt, tröstet man sich mit dem Gedanken, daß schließlich noch die Möglichkeit einer verdienstvollen Quellenedition bliebe. Dies ist kein grundsätzlicher Einwand gegen Quelleneditionen - diese haben ihren unbestreitbaren wissenschaftlichen Wert (siehe die Projekthandbücher!)-, sondern nur gegen die Umkehr der Forschungslogik, die letzlich inhaltlich bezogene Forschung verhindert und möglicherweise Edition als verunglückte inhaltliche Forschung in Verruf bringt.

In jedem Fall sollte der Kollektive Biograph eine Pilotstudie unternehmen, bevor er mit der langfristigen Quellenauswertung beginnt. In dieser Pilotstudie sollte nach Möglichkeiten jeder Forschungsschritt - in einem stark verkleinerten Maßstabe - erprobt werden. Je nach Quellenlage und Quellentyp sollten einige wenige ausgewählte Quellen exemplarisch bearbeitet und auf ihre Verwertbarkeit hin überprüft werden; ggf. ist der Quellentyp bzw. der Quellenbestand zu wechseln. Der Aufwand für eine Pilotstudie lohnt sich in jedem Fall: ggf. können Fragestellungen, Operationalisierung, Indikatorenbildung etc. modifiziert, Quellenbestand, Quellengattung etc. gewechselt werden; dies ist zudem hilfreich, um die zeitlichen Dimensionen der zu leistenden Forschungsarbeit konkret abschätzen zu können. Im Extremfall kann die Pilotstudie Undurchführbarkeit des geplanten Forschungsprojektes erweisen und dadurch das zu erwartende persönliche Desaster des Forschers beim Scheitern des Projektes nach meist langfristiger Quellenarbeit verhindern.


3. Exemplarische Anwendung der Forschungsschritte der Kollektiven Biographik am Beispiel der Kollektiven Biographie der sozialdemokratischen Parlamentarier.

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Die oben dargestellten Forschungsschritte werden in der Folge kompakt und schematisch stark verkürzt in fünf Forschungsschritten dargestellt:

1: Theoriebildung am Beispiel des "Gesetzes der ehernen Oligarchie"

1a: Deduktiv nomologische Erklärung (Beispiel)

1b: Induktiv-statistische Erklärung (Beispiel)

2: Definition aller in der Erklärung (1a) verwandten Begriffe

2a: Explikation am Beispiel von "Bürokratisierung"

2b: Übertragung der Ergebnisse der allgemeinen Explikation auf die "Arbeiterbürokratie"

3: Indikatorenbildung am Beispiel der Fachqualifikation

4: Festlegung der Forschungsmethode am Beispiel des Positionsansatzes der Empirischen Elitenforschung

5: Merkmalsklassikation am Beispiel des "Berufs"

Im Kapitel 2.3 erfolgt dann eine exemplarische inhaltliche Anwendung dieser Forschungsschritte.


3.1 Forschungsschritt 1: Theoriebildung am Beispiel des "Gesetzes der ehernen Oligarchie"

Die für unseren Zusammenhang wichtigsten Kernsätze des Robert Michelschen Gesetzes der ehernen Oligarchie lauten:

  • "Wer Organisation sagt, sagt Tendenz zur Oligarchie."

  • "Die Macht der Führer wächst im gleichen Maßstabe wie die Organisation."


Nach Michels gibt es folgende "Ätiologie" für innerparteiliche Oligarchie:

Technisch-administrative Entstehungsursachen

  • Formierung von Partei-"Organisation" überhaupt,

  • Charakter der Parteien als politische "Kampforganisationen"

Psychologische Entstehungsursachen

  • Gewohnheitsrecht der "Führer" auf Delegation

  • Führungsbedürfnis, Verehrungsbedürfnis und Dankbarkeit der "Massen"

Intellektuelle Entstehungsursachen

  • intellektuelle Differenzierung zwischen "Massen" und "Führer" (Bildungsvorsprung, Organisations- und Spezialwissen, Unentbehrlichkeit der Führer etc.)


All diese Ursachen führen zur Stärkung der Machtmittel der "Führer"; diese innerorganisatorische Macht der "Führer" wird nach Michels vor allem sichtbar durch:

  • Verfügung über die Parteifinanzen und die Parteipresse,

  • Manipulation der Parteitage und Parteiversammlungen,

  • Verfügung über die zentralisierte Parteibürokratie,

  • Ausschaltung von neuen Führungskonkurrenten.


Michels Analyse stützt sich vor allem auf zwei Grundhypothesen:

  • Die Massen in jeder Organisation sind dauerhaft fachlich inkompetent.

(Begründung vorwiegend mit Argumenten aus der Massenpsychologie).

  • Die innerorganisatorische Oligarchie ist Funktion der Bürokratie in Organisationen.

(Dabei steht die Bürokratie im Zusammenhang mit Größe und Komplexität der Organisation.)


Für die Entstehung von Oligarchie in Organisationen seien demnach hauptsächlich drei Faktoren verantwortlich:

  • die Auswirkung komplexer Organisationen auf die Machtposition der führenden Organisationsvertreter,

  • die Statusdiskrepanz zwischen Führungs  und Mitgliederposition in der Organisation und

  • die Apathie der Mitglieder der Organisation.


3.2 Forschungsschritt 1a: Deduktiv nomologische Erklärung (Beispiel)


Antizidensbedingung:

A: Am Ende der Weimarer Republik war die Organisation der Sozialdemokratischen Partei im Deutschen Reich durch ein hohes Maß an Bürokratisierung gekennzeichnet.

Gesetzesaussage:

G: Wenn eine Parteiorganisation ein hohes Maß an Bürokratisierung erreicht hat, liegt   trotz formaler Gleichberechtigung aller Parteimitglieder   die tatsächliche Herrschaft in der Hand kleiner Führungsgruppen/Funktionärsstäbe/Cliquen (Gesetz der ehernen Oligarchie).


 Schlußfolgerung/Zu erklärender Sachverhalt:

E: Am Ende der Weimarer Republik lag die tatsächliche Herrschaft in der Organisation der Sozialdemokratischen Partei im Deutschen Reich in der Hand kleiner Führungsgruppen / Funktionärsstäbe / Cliquen.

                                                           

3.3 Forschungsschritt 1b: Induktiv-statistische Erklärung (Beispiel)


Singuläre Aussage:

A: Die Sozialdemokratische Partei war eine der politischen Parteien in Deutschland am Ende der Weimarer Republik.

Statistische (Gesetzes)Aussage:

G: 90% der politischen Parteien in Deutschland wurden am Ende der Weimarer Republik durch ein hohes Maß an Bürokratisierung gekennzeichnet.


Schlußfolgerung / Zu erklärender Sachverhalt:

E: Die Sozialdemokratische Partei in Deutschland wurde mit 90% Wahrscheinlichkeit am Ende der Weimarer Republik durch ein hohes Maß an Bürokratie gekennzeichnet.


3.4 Forschungsschritt 2: Definition aller in der Erklärung (1a) verwandten Begriffe

In der obengenannten Erklärung müßten zumindest folgende Begriffe definiert werden:

  • "Am Ende der Weimarer Republik"

  • "Organisation"

  • "Sozialdemokratische Partei"

  • "Bürokratisierung"

  • "Parteiorganisation"

  • "formale Gleichberechtigung"

  • "Herrschaft"

  • "Führungsgruppe / Funktionärsstab / Clique"


3.5 Forschungsschritt 2a: Explikation am Beispiel von "Bürokratisierung"

Die Explikation erfolgt zunächst anhand der (formellen) Dimensionen einer idealtypischen Bürokratie bei Max Weber. Folgende Dimensionen von Bürokratie wären nach Max Weber zu nennen:

  • Kompetenzregelung

  • Amtshierarchie

  • Schriftlichkeit der Amtsführung

  • Fachqualifikation

  • Hauptberuflichkeit

  • Regelung der Amtsführung


Kompetenzregelung:

Es besteht das Prinzip der festen, durch Regeln: Gesetze oder Verwaltungsreglements, generell geordneten behördlichen Kompetenzen, d.h.:

  • Es besteht eine feste Verteilung der für die Zwecke des bürokratisch beherrschten Gebildes erforderlichen, regelmäßigen Tätigkeiten als amtliche Pflichten.

  • Die für die Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Befehlsgewalten sind ebenfalls fest verteilt und in den ihnen etwa zugewiesenen Zwangsmittel durch Regeln fest begrenzt.

  • Für die regelmäßige und kontinuierliche Erfüllung der so verteilten Pflichten und die Ausübung der entsprechenden Rechte ist planmäßige Vorsorge getroffen worden durch Anstellung von Personen mit einer generell geregelten Fachqualifikation.


Amtshierarchie:

Es besteht das Prinzip der Amthierarchie und des Instanzenzuges, d.h. ein fest geordnetes System von Über  und Unterordnung der Behörden unter Beaufsichtigung der unteren durch die oberen,   ein System, welches zugleich dem Beherrschten die fest geregelte Möglichkeit bietet, von einer unteren Behörde an deren Oberinstanz zu appellieren.

Schriftlichkeit der Amtsführung:

Die moderne Amtsführung beruht auf Schriftstücken (Akten), welche in Urschrift oder Konzept aufbewahrt werden, und auf einem Stab Subalternbeamten und Schreibern aller Art. Die Gesamtheit der bei einer Behörde tätigen Beamten mit dem entsprechenden Sachgüter  und Aktenapparat bildet ein Büro. Die moderne Behördenorganisation trennt grundsätzlich das Büro von der Privatbehausung.

Fachqualifikation:

Die Amtstätigkeit, mindestens alle spezialisierte Amtstätigkeit, setzt normalerweise eine eingehende Fachschulung voraus.

Hauptberuflichkeit:

Beim vollentwickelten Amt nimmt die amtliche Tätigkeit die gesamte Arbeitskraft des Beamten in Anspruch, unbeschadet des Umstandes, daß das Maß seiner pflichtgemäßen Arbeitszeit auf dem Büro fest begrenzt sein kann.

Regelung der Amtsführung:

Die Amtsführung erfolgt nach generellen, mehr oder minder festen und mehr oder minder erschöpfenden, erlernbaren Regeln. Die Kenntnis dieser Regeln stellt daher eine besondere Kunstlehre dar, in deren Besitz sich die Beamten befinden.


3.6 Forschungsschritt 2b: Übertragung der Ergebnisse der allgemeinen Explikation auf die "Arbeiterbürokratie"


Die Untersuchung beschränkt sich auf die personalen Träger von Bürokratie, den "Bürokraten". Als "Bürokraten" kommen in der Geschichte der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung in Deutschland formell nur die sogenannten "Arbeiterbeamten" in frage. An "historischen" Definitionen für "Arbeiterbeamte" wären vor allem möglich:

  • "Arbeiterbeamte" = df.

"Arbeiterbeamte in der deutschen Arbeiterbewegung im weiteren Sinne sind alle Organisationsmitglieder, die mit einem satzungsgemäßen Amt ("be-amtet") versehen sind." (vgl. auch "Funktionär").

  • „Arbeiterbeamte" = df.

"Arbeiterbeamte in der deutschen Arbeiterbewegung im engeren Sinne sind alle hauptberuflich Beschäftigten der Institutionen und Organisationen der `unmittelbaren` Arbeiterbewegung (= Partei, Gewerkschaften). Oder:

"Arbeiterbeamte in der deutschen Arbeiterbewegung im (weiteren) engeren Sinn sind alle hauptberuflich Beschäftigten der Institutionen und Organisationen der `unmittelbaren` Arbeiterbewegung, aber auch solcher Institutionen und Organisationen, die nur `mittelbar` der Arbeiterbewegung zuzurechnen sind, wo aber die Einstellung des Beamten aufgrund seiner Tätigkeit innerhalb der Arbeiterbewegung und auf Veranlaßung der Arbeiterbewegung erfolgt ist (z.B. bei Genossenschaften, Krankenkassen, Versicherungen)."

Arbeiter, die ihren erlernten Beruf innerhalb solcher Institutionen/Organisationen ausüben, gelten i.d.R. nicht als "Arbeiterbeamte".


Im Anschluß an Max Weber könnten u.a. folgende Dimensionen des Begriffs "Arbeiterbeamten" untersucht werden:

  • Rekrutierung nach Fachqualifikation

  • Hauptberufliche Amtsausübung

  • Trennung von Amts  und Privatsphäre

  • Prinzipielle (beiderseitige) Kündbarkeit, aber faktische Lebenslänglichkeit der Stellung

  • Bezug eines festen Gehalts nach Stufen

  • Alterssicherung durch Pension

  • Einnahme einer Position in einer Amtshierarchie

  • Absolvierung einer Laufbahn

  • Einhalten von Amtsdisziplin

  • Ausübung fester Amtskompetenzen

  • Zuerkennung erhöhter sozialer Reputation


3.7 Forschungsschritt 3: Indikatorenbildung am Beispiel der Fachqualifikation

Der zu erklärende Sachverhalt wäre:

  • Die Tätigkeit als "Arbeiterbeamter" erforderte eine spezifische "Fachqualifikation", die bei der Einstellung von dem Bewerber erwartet wurde.

Leider gab es keine "Fachhochschule für Arbeiterbeamte" mit entsprechenden formalen Abschlüssen oder ein vergleichbarer expliziter Ausbildungsgang "Arbeiterbeamter", d.h. eine einfache Indikatorenbildung ist hier nicht möglich. Will man unter diesen Umständen nicht von vornherein auf diesen Indikator verzichten, muß der nicht unmittelbar beobachtbare Indikator "Fachqualifikation" durch eine Kombination von verfügbaren Ersatzindikatoren beobachtbar gemacht werden.

"Fachqualifaktion" könnte kumulativ erworben werden z.B.:

  • durch eine allgemeine Schulbildung,

  • durch eine Berufsausbildung/Berufstätigkeit,

  • durch allgemeine Erwachsenenbildung,

  • durch spezifische Erwachsenenbildung innerhalb der Arbeiterbewegung,

  • durch praktische Erfahrung und Leistungen ("Bewährung") als Funktionär der Arbeiterbewegung.

Dem unmittelbar beobachtbaren Indikator (der Absolvierung einer "Fachschule für Arbeiterbeamte") am nächsten käme z.B.:

  • der Nachweis über den erfolgten Besuch eines (Halbjahres-)Kurses der zentralen Parteischule in Berlin (die Kurse wurden allerdings nur von 1906 bis 1914 abgehalten).

Ansonsten bleibt man auf die genannten allgemeinen Ersatzindikatoren angewiesen. Bei der Nutzung der Ersatzindikatoren muß das Ziel der Beobachtung jeweils sein, jene besonderen qualifikatorischen (Teil )Merkmale herauszufinden, die zusammen ihren Inhaber relativ besser qualifizierten im Hinblick auf die "Fachqualifikation" als andere (erfolglose) Merkmalsträger. In der Forschungspraxis der projektierten kollektiven Biographie werden hauptsächlich folgende Ersatzindikatoren einbezogen:


Als Indikatoren für allgemeine Bildung:

  • Grad der erreichten Schul  bzw. Universitätsausbildung,

  • Qualifikationsniveau und Art des erlernten Berufs,

  • Besuch von Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung.


Als Indikatoren für die "Bewährung" innerhalb der Arbeiterbewegung":

  • Dauer und Art der ehrenamtlichen Funktionärstätigkeit,

  • Zahl und Relevanz der ausgeübten Funktionärstätigkeit,

  • sektorale Zuordnung zu einem der Bereiche der Arbeiterbewegung,

  • Zahl der Delegierungen zu Parteitagen, Gewerkschaftskongressen etc.



3.8 Forschungsschritt 4: Festlegung der Forschungsmethode am Beispiel des Positionsansatzes der Empirischen Elitenforschung


Die zentralen Begriffe "Herrschaft" und "Macht" sollen -  wie schon oben der Begriff "Bürokratie" - nach Max Weber ("Wirtschaft und Gesellschaft, Bd.1) folgendermaßen definiert werden:

  • "Herrschaft" = df.

Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.

  • "Macht" = df.

Macht soll heißen jede Chance, innerhalb eines sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.

Damit die Ausübung einer Führungsposition überhaupt als ein gültiger Indikator für Herrschaft und Macht innerhalb der SPD Parteiorganisation gelten kann, müßten   hier am Beispiel von Macht   prinzipiell folgende zwei Annahmen erfüllt sein:


  • P impliziert M bzw. P Pfeil M. (aussagenlogische Implikation)

Allgemein formuliert: Alle formellen Positionen, die als "Führungspositionen" definiert sind, verleihen ihren Inhabern Macht.

Oder anwendungsbezogen formuliert: Alle formellen Positionen innerhalb der SPD Parteiorganisation, die als "Führungspositionen" definiert sind, verleihen ihren Inhabern Macht.


  • M impliziert P bzw. M Pfeil P.

Allgemein formuliert:

Besitzer von Macht haben formelle Positionen inne, die als "Führungspositionen" definiert sind.

Oder anwendungsbezogen formuliert:

Besitzer von Macht innerhalb der SPD Parteiorganisation haben formelle

Positionen inne, die als "Führungspositionen" definiert sind.


Sind diese beiden Annahmen gültig, kann man beide in einer Grundannahme zusammenfassen:


  • P äquivalent M bzw. P Doppelpfeil M. (aussagenlogische Äquivalenz)

Allgemein formuliert:

Wenn alle formellen Positionen, die als "Führungspositionen" definiert sind, ihren Besitzern Macht verleihen, dann haben Besitzer von Macht formelle Positionen inne, die als "Führungspositionen" definiert sind und: Wenn Besitzer von Macht formelle Positionen innehaben, die als "Führungspositionen" definiert sind, dann verleihen alle formellen Positionen, die als "Führungspositionen" definiert sind, ihren Besitzern Macht.

Oder anwendungsbezogen formuliert:

Wenn eine Person innerhalb der SPD Parteiorganisation eine formelle Position einnimmt, die als "Führungsposition" definiert ist, dann besitzt sie Macht und: Wenn eine Person innerhalb der SPD Parteiorganisation Macht besitzt, dann hat sie eine formelle Position inne, die als "Führungsposition" definiert ist.

Diese Grundannahme bedeutet zunächst nur eine "logische Äquivalenz"; inwieweit es sich hier auch um eine "faktische Äquivalenz" handelt, muß erst die spätere Untersuchung erweisen.

Der Indikatorenbildung muß in jedem Fall eine Bedeutungsanalyse der beiden Begriffe "Macht" und "Führungsposition" vorausgehen. Die Entscheidung für die Anwendung des Positionsansatzes muß ebenfalls begründet werden. Diese Zuweisung von Macht an formelle Führungspositionen umschreibt demnach nur die "Möglichkeiten", nicht unbedingt auch die "Realitäten" von "Macht"-Ausübung innerhalb der SPD Parteiorganisation. Soll der Positionsansatz zur vollständigen Identifizierung nicht nur der potentiellen, sondern auch der realen Trägern von Macht dienen, dann muß eine weitere Annahme gemacht werden:

  • Die formell identifizierten Träger von Macht müssen die Macht, die ihrer formellen "Führungs Position" zugeschrieben ist, auch tatsächlich ausüben.


3.9 Forschungsschritt 5: Merkmalsklassikation am Beispiel des "Berufs"

Es folgt ein Auszug aus dem Codebuch / aus der Datendokumentation des BIOSOP-Datensatzes für die Berufvariablen.


  • Beruf des Vaters

  • Unter Beruf des Vaters" wird diejenige Tätigkeit verstanden, die der Vater, ggf. bei unehelicher Geburt die Mutter zur Zeit der Geburt des Abgeordneten ausgeübt hat - wenn diese nicht bekannt ist, dann diejenige Tätigkeit während dessen Kindheit /J ugendzeit des Abgeordneten.

  • Codierung nach einheitlicher Berufsliste / Berufsklassifikation.


  • Erlernter Beruf:

  • Unter "Erlernter Beruf" wird diejenige Tätigkeit verstanden, die der jeweilige Abgeordnete unmittelbar nach seiner Schul- bzw. Universitätsausbildung zumindest eine bestimmte Zeit (d.h. i.d.R. 2 bis 4 Jahre) ausgeübt hat.

  • Codierung nach einheitlicher Berufsliste / Berufsklassifikation.


  • Ausgeübter Beruf des Kandidaten z.Z. der Wahl / bei Erstmandatsantritt

  • Unter "Ausgeübter Beruf" soll diejenige Tätigkeit verstanden werden, die der Abgeordnete zur Zeit der Wahl / bei Erstmandatsantritt überwiegend verrichtet und die als Haupterwerb dient.

  • Codierung nach einheitlicher Berufsliste / Berufsklassifikation.



3.10 Integrierte BIOSOP-Berufsliste


Die Berufsliste orientierte sich aus Gründen der Kompatibilität allgemein an der Berufsklassifikation von Lundgren et al.. Um die einschlägigen Fragestellungen zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung angemessen beantworten zu können, wurde darüberhinaus auch eine spezifische Klassifikation für die Organisationen der Arbeiterbewegung (Partei, Gewerkschaften, Genossenschaften, Krankenkassen) gebildet. Dies geschah besonders differenziert für die Zuordnung von Tätigkeiten und Berufen zu den geregelten Rekrutierungsbereichen der freigewerkschaftlichen Einzelverbände seit 1890 (höchste Hierarchiestufe: Struktur der Gewerkschaftsverbände am Ende der Weimarer Republik); dadurch lassen sich Fragestellungen dergestalt beantworten, wie z.B. zum Organisationsverhalten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen: "Ist ein Beruf innerhalb der SPD-Reichstagsfraktion - z.B. im Vergleich mit dem Anteil der entsprechenden Berufsgewerkschaft an den Freien Gewerkschaften insgesamt oder im Vergleich mit dem Anteil der Berufsangehörigen an der SPD-Mitgliedschaft insgesamt - über- oder unterrepräsentiert?"


009 UNEHELICHE GEBURT
010 RITTERGUTSBESITZER
020 GUTSBESITZER
030 GROSSFABRIKANTEN
040 BANKIERS, GROSSKAUFLEUTE
050 LEITENDE ANGESTELLTE
060 LEITENDE WAHLBEAMTE
070 HOEHERE BEAMTE
071 PRAESIDENT, DIREKTOR, PROFESSOR
072 RAT, ASSESSOR, REFERENDAR, RICHTER
073 OBERLEHRER
074 PASTOR, KANTOR, PFARRER
090 FREIE BERUFE
091 RECHTSANWAELTE
092 AERZTE
093 APOTHEKER
094 ARCHITEKT
099 POLIZEIOBERST
100 GENERALSRANG
110 HAUPTMANN BIS OBERST
111 REICHSMINISTER, VOLKSBEAUFTRAGTER
112 STAATSSEKRETAER
113 LAENDERMINISTER
114 REGIERUNGSPRAESIDENT
115 POLIZEIPRAESIDENT, BERLIN
116 OBERBUERGERMEISTER, GROSSTADT
117 BOTSCHAFTER
118 REICHSKOMMISSAR
119 REGIERUNGSBEVOLLMAECHTIGTER
120 SENATOR
121 REGIERUNGSRAETE
122 LANDRAETE
123 BUERGERMEISTER, MITTELSTADT
124 GEMEINDEVORSTEHER
125 BESOLDETE STADTRAETE
126 DIREKTOR STAEDTISCHE EINRICHTUNG
127 BUERGERMEISTER, KLEINSTADT
128 ARBEITSAMT / LEITER
129 ARBEITSAMT / ANGESTELLTER
130 LTD. BEAMTER LANDESVERWALTUNG
131 LTD. BEAMTER KOMMUNAL- / KREISVERWALTUNG
140 VOLLBAUERN
150 KLEINBAUERN
160 HANDWERKSMEISTER
170 SPEZIALHANDWERKER
180 KAUFLEUTE
190 KLEINUNTERNEHMER, ZIGARRENFABRIKANTEN
200 KLEINHAENDLER
210 GASTWIRTE
220 MITTLERE BEAMTE
221 LEHRER, PRIVATLEHRER
222 REKTOREN, MITTELSCHULLEHRER
223 RENDANT, SEKRETAER, BUCHHALTER
224 BAUBEAMTE, INSPEKTOR
227 BEAMTE, ASSISTENTEN, POLIZISTEN
228 MEISTER IM TECHNISCHEN DIENST
229 POLIZEI (MITTLERER DIENST)
230 MITTLERER ANGESTELLTE
231 COMMIS, VERWALTER
232 WERKMEISTER, AUFSEHER
233 TECHNIKER, ZEICHNER, LABORANT
234 INGENIEUR, CHEMIKER
240 OFFIZIERE (LEUTNANTS)
250 UNTEROFFIZIERE
270 AGRARISCHE UNTERSCHICHT
290 GELERNTE ARBEITER
291 HANDWERKER
292 HANDWERKSGESELLEN
293 GELERNTE FABRIKARBEITER
300 ANGELERNTE ARBEITER
310 UNGELERNTE ARBEITER
340 UNTERE ANGESTELLTE
350 UNTERE BEAMTE, OEFFENTL. DIENST
360 SOLDATEN
361 POLIZISTEN
370 HAUSFRAUEN (OHNE DIFFERENZIERUNG)
371 HAUSFRAUEN GRUPPE 1
372 HAUSFRAUEN GRUPPE 2
373 HAUSFRAUEN GRUPPE 3
374 RENTNER, PRIVATIERS
375 RENTNER GRUPPE 1
376 RENTNER GRUPPE 2
377 RENTNER GRUPPE 3
400 PARTEIORGANISATION
401 SEKRETAERE IM PARTEIVORSTAND
402 LANDES-, BEZIRKSSEKRETAERE
403 WAHLKREIS-, UNTERBEZIRKSSEKRETAERE
404 LOKALSEKRETAERE
405 BUEROPERSONAL
406 SONST.HILFSPERSONAL
410 PARTEIPUBLIZISTIK
(Positionen gruppiert nach Verlagsgrößengruppen)
411 REDAKTEURE GRUPPE 1
412 REDAKTEURE GRUPPE 2
413 REDAKTEURE GRUPPE 3
414 BERICHTERSTATTER GR 1
415 BERICHTERSTATTER GR 2
416 BERICHTERSTATTER GR 3
417 GESCHAEFTSFUEHRER GR 1
418 GESCHAEFTSFUEHRER GR 2
419 GESCHAEFTSFUEHRER GR 3
420 EXPEDITIONSANGESTELLTE
421 BUCHHANDLUNGSANGESTELLTE
422 AKQUISITEURE
423 KOLPORTEURE
424 BUEROPERSONAL
425 SONSTIGES HILFSPERSONAL
426 DRUCKEREIPERSONAL
430 FREIE MITARBEITER
431 SCHRIFTSTELLER GR 1
432 SCHRIFTSTELLER GR 2
433 SCHRIFTSTELLER GR 3
434 BERICHTERSTATTER
499 ARBEITERSEKRETAER
500-599 BERUFE NACH GERWERKSCHAFTEN
(Positionen nach Einzelgewerkschaftsgruppen)
501 BAUGEWERKSBUND
502 ASPHALTEURE
503 BAUARBEITERVERBAND
504 BAU(HILFS)ARBEITER
505 DACHDECKER
506 GLASER
507 ISOLIERER, STEINHOLZLEGER
508 MAURER, STUKKATEURE
509 TOEPFER, OFENSETZER
510 BEKLEIDUNGSARBEITVERBAND
511 KUERSCHNER
512 SCHNEIDER
513 WAESCHEARBEITER, PLAETTERINNEN
514 BERGBAUINDUSTRIEARBEITER
515 NAHRUNGSMITTELARBEITER
516 BAECKER, KONDITOR
517 BOETTCHER, WEINKUEFER
518 BAUEREIARBEITERVERBAND
519 FLEISCHER
520 BRAUEREIARBEITER
521 MUEHLENARBEITER
522 BUCHBINDER, PAPIERVERARB.
523 BUCHDRUCKER, SETZER
524 EISENBAHNER
525 FABRIKARBEITERVERBAND
526 FABRIKARBEITER
527 GLASARBEITER
528 KERAMISCHERBUND
529 PORZELLANARBEITER
530 FRISEURE
531 GRAPHISCHE HILFSARBEITER
532 HOLZARBEITER
533 BILDHAUER, HOLZBILDHAUER
534 BUERSTEN-, KAMMACHER
535 DRECHSLER
536 HOLZ(HILFS)ARBEITER
537 KORBMACHER
538 SCHIRMMACHER
539 STELLMACHER, WAGNER
540 TISCHLER, SCHREINER
541 VERGOLDER
542 HOTEL-, RESTAURANTANGESTELLTE
543 GASTWIRTSGEHILFEN
544 HOTELDIENER
545 HUTARBEITER
546 KUPFERSCHMIEDE
547 LANDARBEITER
548 LEDERARBEITER
549 GERBER, LEDERZURICHTER
550 HANDSCHUHMACHER
551 LITHOGRAPHEN
552 SENEFELDERBUND
553 FORM-, NOTENSTECHER
554 MALER, LACKIERER
555 MASCHINIST, HEIZER
556 METALLARBEITER
557 MECHANIKER, UHRMACHER
558 SCHLOSSER, KLEMPNER
559 METALL(HILFS)ARBEITER
560 GOLD-, SILBERARBEITER
561 FORMER, NADLER
562 WERFTARBEITER
563 GRAVEURE, ZISELEURE
564 SCHMIEDE, FEILENHAUER
565 DREHER
566 SCHIFFSZIMMERER
567 MUSIKER
568 OEFFENTL.DIENST, ARBEITNEHMER
569 GEMEINDE-, STAATSARBEITER
570 MASSAGE, KRANKENPFLEGE
571 VERKEHRSBUND
572 HANDELS-, TRANSPORTARBEITER
573 HAFENARBEITER
574 SEELEUTE, FISCHER
575 POST-, TELEGRAPHENBEDIENSTETE
576 HAUSANGESTELLTE
577 GAERTNER
578 SATTLER, TAPEZIERERVERBAND
579 SATTLER
580 TAPEZIERER
581 PORTEFEUILLER
582 SCHORNSTEINFEGER
583 SCHUHMACHER
584 STEINARBEITERVERBAND
585 STEINBILDHAUER
586 STEINARBEITER
587 STEINSETZER
588 TABAKARBEITERVERBAND
589 TABAKARBEITER
590 ZIGARRENSORTIERER
591 TEXTILARBEITER
592 WEBER, LEINEWEBER
593 POSAMENTIERER
594 SEILER
595 ZIMMERER
596 ANGESTELLTE
597 BUEROGEHILFEN
598 HANDLUNGSGEHILFEN
600-699 GEWERKSCHAFTSORGANISATION: REICHSVERWALTUNG
600 GENERALKOMMISSION, ZENTRALREDAKTEUR
601-699 wie 501-599
700-799 GEWERKSCHAFTSORGANISATION: BEZIRKSVERWALTUNG
700-799 wie 600-699
800-899 GEWERKSCHAFTSORGANISATION: KOMMUNALVERWALTUNG
800-899 wie 600-699
900 GENOSSENSCHAFTEN
901 ANGESTELLTE, HAUPTVERWALTUNG
902 ANGESTELLTE, REG.-BEZ.VERWALTUNG
903 ANGESTELLTE; LOKALVERWALTUNG
904 SONSTIGE ARBEITERBEWEGUNG
905 ANGESTELLTE, HAUPTVERWALTUNG
906 ANGESTELLTE, LANDESVERWALTUNG
907 ANGESTELLTE, LOKALVERWALTUNG
910 KRANKENKASSEN
911 ANGESTELLTE, HAUPTVERWALTUNG / REDAKTEUR
912 ANGESTELLTE, REG.-BEZ.VERWALTUNG
913 ANGESTELLTE, LOKALVERWALTUNG
917 HANDWERKSMEISTER
918 DACHDECKERMEISTER
919 GLASERMEISTER
920 MAURERMEISTER
921 ZIMMERERMEISTER
922 MALER-, ANSTREICHERMEISTER
923 TOEPFERMEISTER
924 KUERSCHNERMEISTER
925 SCHNEIDERMEISTER
926 SCHUHMACHERMEISTER
927 BAECKERMEISTER
928 BOETTCHERMEISTER
929 MUELLER, SELBSTSTÄNDIGER
930 FLEISCHER-, METZGERMEISTER
931 BUCHBINDERMEISTER
932 BUCHDRUCKEREIBESITZER
933 FRISEURMEISTER
934 BILDHAUER, MEISTER
935 DRECHSLERMEISTER
936 STELLMACHERMEISTER
937 TISCHLERMEISTER
938 KUPFERSCHMIEDEMEISTER
939 SCHLOSSERMEISTER
940 FORMERMEISTER
941 SCHMIEDEMEISTER
942 WEBER-, WIRKERMEISTER
943 POSAMENTIERERMEISTER
944 SATTLERMEISTER
945 TAPEZIERERMEISTER
946 RIEMERMEISTER
947 GERBERMEISTER
948 KUEFERMEISTER
949 KEHLLEISTENFABRIKANT
950 STEINSETZERMEISTER
951 MAURERMEISTER
952 SCHORNSTEINFEGERMEISTER
953 KLEMPNERMEISTER
954 HEGEMEISTER
955 HUTMACHERMEISTER
956 WALZMEISTER
957 STEINMETZMEISTER



Berufsklassifikation unter besonderer Berücksichtigung der Arbeiterbeamten:


1 UNGELERNTE ARBEITER (UNSELBSTÄNDIG)
2 GELERNTE ARBEITER(UNSELBSTÄNDIG)
3 SELBSTÄNDIGE
4 BÜRGERLICHE BERUFE
5 POLITISCHE BEAMTE
6 ARBEITERBEAMTE
60 PARTEI
61 PUBLIZISTIK
62 GEWERKSCHAFT
63 GENOSSENSCHAFT
64 SONSTIGE
65 KRANKENKASSE
7 OHNE BERUF
8 UNTERE / MITTLERE ANGESTELLTE / BEAMTE



4. Anwendungsbeispiel: Beruf und Karriere der sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten 1871-1933

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4.1 Forschungsstrategie

Unter Bezugnahme auf die maßgeblichen Fragestellungen und theoretischen Grundannahmen der Eliten , Parteien  und Parlamentarismusforschung werden durch die Kollektive Biographie Erkenntnisse über Struktur und Handeln der SPD-Parlamentarier gewonnen. Insbesondere geht es darum, die sozialen Grundlagen und Bedingungen politischer Prozesse und die Determinanten des politischen Handelns und Verhaltens von sozialdemokratischen Parlamentariern herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Analyse stehen hierbei vor allem folgende Problembereiche: Alters  und Generationsstruktur; Konfessionsstruktur; Rekrutierungsmuster; Berufliche Gliederung; Regionale Herkunft / Migration; Mandatsdauer / Professionalisierung; Parlamentarische Aktivitäten: Ämter und Issues. Im hier vorgestellten Forschungsprojekt sind bisher schwerpunktmäßig Rekrutierung und Sozialstruktur der SPD-Abgeordneten untersucht und daraus auch Hypothesen für das politische Verhalten und Handeln der Parlamentarier abgeleitet worden. Eine Überprüfung der Hypothesen z. B. durch eine umfassende Inhaltsanalyse der Protokolle, Beilagen und Register der Reichstagsverhandlungen steht allerdings noch aus.

Darüber hinaus ermöglicht die Kollektive Biographie, durch die Untersuchung der Zusammensetzung, der Rekrutierung, der Verflechtung, der Transformation usw. von Parlamentariergruppen allgemeinere Erkenntnisse zu gewinnen über die Sozialstruktur, die Mobilitätsprozesse etc. innerhalb der Sozialdemokratie und dem damit verbundenen politischen und sozialen Wertewandel. Übertragen auf die Reichstagsabgeordneten der sozialdemokratischen Partei, kann man einerseits durch eine solche Untersuchung Aussagen treffen, z. B. über bestimmte Funktionärsgruppen, über die Parteimitgliedschaft oder sogar über die Parteiwählerschaft selbst. Andererseits kann man durch eine solche Untersuchung Erkenntnisse gewinnen, z. B. über: Struktur und Verlauf innerparteilicher Willensbildung, Herausbildung und Verhalten innerparteilicher Interessengruppen, Entstehung, Entwicklung und Wirkung innerparteilicher Bürokratisierung sowie Verteilung innerparteilicher Ressourcen und Macht. Die bekannteste Anwendung von Kollektiver Biographik innerhalb der Erforschung politischer Führungsgruppen stellt der karrieretheoretische Ansatz dar, der die Rekrutierung von politischem Führungspersonal "als einen kollektiven soziopolitischen Prozeß insgesamt zu erfassen" versucht. Karriere wird hier in einem engeren Sinne verstanden als "Sequenz von Positionen, die Personen typischerweise auf ihrem 'Weg zur Spitze' durchlaufen" (Dietrich Herzog), oder in einem weiteren Sinne als eine nach der Zeit geordnete Sequenz von Konfigurationspositionen zur Beobachtung eines einzelnen Phänomens im Lebenslauf.

In seinem vielbeachteten Aufsatz "Politik als Beruf" definiert Max Weber zwei Arten des hauptberuflichen Politikers: der eine lebt "für" die Politik, der andere lebt "von" der Politik. "Von" der Politik als Beruf lebt, "wer danach strebt, daraus eine dauernde Einnahmequelle zu machen", "für" die Politik als Beruf lebt der, "bei dem dies nicht der Fall ist". Um "für" die Politik leben zu können, muß der Betreffende in ökonomischen Verhältnissen leben, die unabhängig von der Politik sind, d.h. er muß vermögend sein oder über andere politikunabhängige Einkünfte verfügen. Die reinste Inkarnation dieses Types bildet der vermögende Privatier / Rentier, der ein vollkommen arbeitsloses Einkommen bezieht und zudem wirtschaftlich "abkömmlich" ist. Solche unabhängigen vermögenden "Berufspolitiker" bilden in der SPD im Kaiserreich und in der Weimarer Republik nur seltene Ausnahmen; in der Reichstagsfraktion sind dies nur die beiden bekannten Parteimäzene Paul Singer (MdR 1884-1911) und Hugo Heimann (MdR 1919-1932) sowie Adolf Sabor (MdR 1884-1890). Darüber hinaus gab es in dieser Politikergruppe nicht vermögende Reichstagsabgeordnete, die - zumindest prinzipiell - politikunabhängige Einkünfte bezogen (z. B. als selbständige Gewerbetreibende) oder die überhaupt keine Einkünfte hatten (z. B. die berufslosen Ehefrauen). Der Berufspolitiker, der "von" der Politik lebt, sei die notwendige Folge der Demokratisierung der Politik, und dieser Typ des Berufspolitikers ist zweifellos auch der typische SPD-Reichstagsabgeordnete, wie unten noch zu zeigen sein wird. Die Alimentierung der SPD-Reichstagsabgeordneten in Form von hauptamtlichen Positionen reichte von der Partei, Parteipresse und Gewerkschaften über Krankenkassen und Genossenschaften bis hin zu den Gemeinden, Kreisen, Bezirken, Ländern etc.

Die Führungsrekrutierung in der sozialdemokratischen Partei wurde seit den 1890er Jahren durch eine zunehmende Karrierisierung und Professionalisierung gekennzeichnet. Der Zugang zu politischen Führungspositionen - wie z. B. dem Reichstagsmandat - wurde im wachsenden Maße nur möglich durch eine vorgeschaltete langandauernde innerorganisatorische Karriere und durch das Erreichen einer hauptamtlichen Tätigkeit innerhalb der Arbeiterbewegung. Die Professionalisierung führte zu einer zunehmenden Verberuflichung der individuellen Karriere und bildete ein Grundmuster der Rekrutierung politischer Führungskräfte aus: "Je länger eine politische Karriere dauert, desto stärker ist die subjektive Entfremdung vom Privatberuf, desto schwieriger aber auch häufig die objektive Möglichkeit, unter Umständen wieder ganz in den privaten Arbeitsbereich zurückkehren zu können. Das wiederum verstärkt zwangsläufig das Interesse des einzelnen, im politischen Beruf zu verbleiben, dort auch Positionen zu erringen und zu behalten, die finanziell genügend einträglich sind und eine gewisse soziale Alterssicherung gewährleisten" (Dietrich Herzog). Diese Entwicklung führte schon frühzeitig zu zahlreichen innerorganisatorischen Problemen und Konflikten, die in immer wiederkehrenden Diskussionen in der zeitgenössischen Arbeiterbewegung thematisiert wurden.

Den ersten systematischen und sehr kritischen Analyse- und Erklärungsversuch dieser Entwicklung, insbesondere innerhalb der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung in Deutschland, unternahm 1906 bzw. 1911 Robert Michels; Leitbegriffe in der Diskussion waren dabei u. a. "Berufliches Führertum", "Verbeamtung", "Bürokratismus", "Oligarchie", "Arbeiteraristokratie" und "Verbourgeoisierung". Vor allem in seinem Klassiker "Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie. Untersuchungen über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens" (1911) präsentierte Michels eine Forschungsstrategie, die auch heute noch, zumindest empirisch, weniger theoretisch und methodisch, richtungweisend sein kann. Was für die Zeitgenossen, aber auch für den Historiker heute die Lektüre der Parteiensoziologie noch so spannend macht, sind die zahllosen empirischen Illustrationen seiner Thesen am Beispiel der Vorkriegs-SPD. Viele empirischen Belege sind um so eindrucksvoller, als sie - modern ausgedrückt - Ergebnisse einer eigenen Feldstudie darstellen, die Michels als mehrfacher SPD-Parteitagsdelegierter (1903, 1904, 1905) und als (chancenloser) SPD-Reichstagskandidat für den Wahlkreis Hessen 3 (Alsfeld / Lauterbach / Schotten) 1906 bis 1907 durchgeführt und als lebensgeschichtliche Schlüsselerlebnisse "erfahren" hatte. Nicht zufällig beziehen sich daher viele seiner Beispiele auf SPD-Parteitage und SPD-Reichstagsfraktionen. Jede historisch-sozialwissenschaftliche Forschungsarbeit, die sich mit der Organisation der SPD und der Struktur der Arbeiterbewegung im späten Kaiserreich beschäftigt, sollte schon aus heuristischen Gründen zunächst von den einschlägigen Arbeiten Robert Michels ausgehen. Allein die forschungslogische Ausdifferenzierung seines "Gesetzes der ehernen Oligarchie", d.h. die Erstellung eines Forschungsdesigns von der Theorie bis hin zur Datenanalyse, verspricht einen hohen Erkenntniszugewinn. Dabei sollte man nicht von dem ausgehen, was Politiker und Wissenschaftler in welcher Absicht auch immer aus dem dadurch "berühmt-berüchtigt" gewordenen Oligarchie-Gesetz gemacht haben, sondern sollte sich wieder auf das "Original" in seinem historischen Kontext besinnen.

Die für unseren Zusammenhang wichtigsten Kernsätze des Michelsschen Gesetzes der ehernen Oligarchie (vgl. oben Kap. 3.1) lauten: "Wer Organisation sagt, sagt Tendenz zur Oligarchie." und "Die Macht der Führer wächst im gleichen Maßstabe wie die Organisation." Michels nennt in seiner "Ätiologie" der Oligarchie drei Ursachenkomplexe für die Entstehung innerparteilicher Oligarchie:

  1. Technisch-administrative Entstehungsursachen (Formierung von Partei-"Organisation" überhaupt; Charakter der Parteien als politische "Kampforganisationen"),

  2. psychologische Entstehungsursachen (Gewohnheitsrecht der "Führer" auf Delegation; Führungsbedürfnis, Verehrungsbedürfnis und Dankbarkeit der "Massen") und

  3. intellektuelle Entstehungsursachen (intellektuelle Differenzierung zwischen "Massen" und "Führer"; Bildungsvorsprung, Organisations- und Spezialwissen etc.).

All diese Ursachen führen zur Stärkung der Machtmittel der "Führer"; diese innerorganisatorische Macht der "Führer" wird nach Michels vor allem sichtbar durch: Verfügung über die Parteifinanzen und die Parteipresse, Manipulation der Parteitage und Parteiversammlungen, Verfügung über die zentralisierte Parteibürokratie und Ausschaltung von neuen Führungskonkurrenten.

Michels Analyse stützt sich vor allem auf zwei Grundhypothesen:

  1. Die Massen in jeder Organisation sind dauerhaft fachlich inkompetent (Begründung vorwiegend mit Argumenten aus der Massenpsychologie) und

  2. Die innerorganisatorische Oligarchie ist Funktion der Bürokratie in Organisationen. Dabei steht die Bürokratie im Zusammenhang mit Größe und Komplexität der Organisation.

Für die Entstehung von Oligarchie in Organisationen seien demnach hauptsächlich drei Faktoren verantwortlich:

  1. .die Auswirkung komplexer Organisationen auf die Machtposition der führenden Organisationsvertreter,

  2. die Statusdiskrepanz zwischen Führungs  und Mitgliederposition in der Organisation und

  3. die Apathie der Mitglieder der Organisation.

Für das Projekt ist die 2. Grundhypothese des Michelsschen Gesetzes der ehernen Oligarchie besonders wichtig zur Erklärung des auch bei den Parlamentariern beobachtbaren Bürokratisierungsphänomens: Die innerorganisatorische Oligarchie ist Funktion der Bürokratie in Organisationen. Da Michels selbst keine operationale Definition von Bürokratisierung liefert, wurde die Explikation des Begriffes anhand der (formellen) Dimensionen einer idealtypischen Bürokratie bei Max Weber (u. a. Kompetenzregelung, Amtshierarchie, Schriftlichkeit der Amtsführung, Fachqualifikation, Hauptberuflichkeit, Regelung der Amtsführung) durchgeführt und auf den Begriff "Arbeiterbürokratie" übertragen.

Als personale Träger von Bürokratie (als "Bürokraten") kommen in der Geschichte der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung in Deutschland formell nur die sogenannten "Arbeiterbeamten" infrage. Für das Projekt wurde eine "historische" Definition für "Arbeiterbeamte" festgelegt: Arbeiterbeamte in der deutschen Arbeiterbewegung im weiteren Sinne sind alle hauptberuflich Beschäftigten der Institutionen und Organisationen der 'unmittelbaren' Arbeiterbewegung (Partei, Gewerkschaften), aber auch solcher Institutionen und Organisationen, die nur 'mittelbar' der Arbeiterbewegung zuzurechnen sind, wo aber die Einstellung des Beamten aufgrund seiner Tätigkeit innerhalb der Arbeiterbewegung und auf Veranlassung der Arbeiterbewegung erfolgt ist (z. B. bei Genossenschaften und Krankenkassen). Den Zugang zu den oligarchischen Positionen sieht Michels - neben langjähriger Bewährung als Funktionär der Arbeiterbewegung - insbesondere an die Notwendigkeit einer hauptamtlichen Beschäftigung innerhalb der Arbeiterbewegung geknüpft:

  • "Ein an Parteizugehörigkeit nicht alter Parteigenosse, der nicht in irgendeiner Form, sei es als Redakteur oder Arbeitersekretär, Gewerkschaftsleiter oder Krankenkassenbeamter, dem Organismus der modernen Arbeiterbewegung professionell angehört, hat ... trotz allen formalen Rechts, das ihm durch sämtliche Organisationsformen der Bewegung und durch demokratische Statuten gewährleistet wird, überhaupt wenig Chancen, je eine Ehrenstelle in der Partei zu erlangen".


Das Reichstagsmandat - zumindest im Rahmen des Persönlichkeitswahlrechts des Kaiserreichs - steht für Michels an der Spitze der "Ehrenstellen" in der Partei. Offensichtlich sieht Michels in seinen zeitgenössischen Analysen die SPD-Reichstagsfraktion als innerparteiliches Machtzentrum und als Hort der Oligarchie an. Diese zentrale Position der Reichstagsfraktion innerhalb der Partei resultierte insbesondere aus der Sonderstellung der Fraktion unter dem Sozialistengesetz (faktische Parteileitung), aus der Hoch- bzw. Überschätzung der "parlamentarischen Taktik" durch die Partei und aus der Machtposition auf den Parteitagen durch das automatische Delegationsrecht für Reichstagsabgeordnete.

Insgesamt 562 Sozialdemokraten bewarben sich im Untersuchungszeitraum erfolgreich um ein solches Reichstagsmandat, davon 128 (23%) nur im Kaiserreich, 342 (61%) nur in der Weimarer Republik (darunter 49 Frauen) und 92 (16%) sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik. In der Folge werden exemplarisch Politikerkarrieren anhand der ausgeübten Berufe und der Gesamtberufskarrieren der 562 SPD-Reichstagsabgeordneten beschrieben. Abschließend wird der Zusammenhang von Professionalisierung des Reichstagsmandats und außerparlamentarischer Alimentierung von Reichstagsabgeordneten in einen historischen und politischen Gesamtzusammenhang gestellt.


4.2 Ausgeübter Beruf und Gesamtberufskarriere


Die Rekrutierung und die berufliche sowie insbesondere die politische Karriere politischer Eliten / Führungsgruppen wird stark durch Ausbildung / Bildung und durch den Erlernten Beruf determiniert. Die Rekrutierung von Politikern und in unserem Zusammenhang auch von Reichstagsabgeordneten vollzieht sich in einem komplexen, vielstufigen Prozeß innerhalb des soziopolitischen Systems. Im gesellschaftlichen Sozialisationssystem (Familie, Jugendgruppen, Bildungseinrichtungen etc.) erfolgt u. a. auch die frühe Politische Sozialisation, d.h. insbesondere das Erlernen von politischen Werten, Rollen und Normen. Die dabei am häufigsten verwandten theoretischen Erklärungsansätze der Kollektiven Biographik sind: a. stratifikationstheoretischer Ansatz; b. sozialisationstheoretischer Ansatz; c. persönlichkeitstheoretischer Ansatz; d. generationstheoretischer Ansatz.

Die Politische Sozialisation schafft wiederum die Voraussetzung für die Politische Rekrutierung (Beitritt zu politischen Vereinen / Parteien). Im gesellschaftlichen Selektionssystem (Parteien, Parlamente, Staat, Vereine, Verbände, Berufe, Betriebe etc.) vollzieht sich dann der Prozeß der (Erwachsenen-)Sozialisation, der Qualifizierung und der Professionalisierung, was schließlich die Möglichkeiten einer Politischen Karriere und den Zugang zur Politischen Elite eröffnet. Die dabei am häufigsten verwandten theoretischen Erklärungsansätze der Kollektiven Biographik, wie schon unten erwähnt, sind: a. karrieretheoretischer Ansatz ; b. professionalisierungstheoretischer Ansatz; c. bürokratisierungstheoretischer Ansatz und d. elitentheoretischer Ansatz. Die ausgeübten Berufe und die Gesamtberufskarrieren zählen zweifellos zu den wichtigsten objektivierbaren Indikatoren für die berufliche und auch für die politische Karriere der Reichstagsabgeordneten.

Unter "ausgeübter" Beruf soll diejenige Tätigkeit verstanden werden, die der Kandidat zur Zeit der Wahl überwiegend verrichtet und die als Haupterwerb dient. Klassifiziert man die ausgeübten Berufe bei erstem Mandatsantritt nach 7 Statusgruppen, erhält man folgende Verteilung:

  • 18 (3%) "Unselbständige Arbeiter",

  • 10 (2%) "Untere / Mittlere Angestellte / Beamte",

  • 61 (11%) "Selbständige",

  • 45 (8%) "Bürgerliche Berufe",

  • 31 (6%) "Politische Beamte",

  • 363 (66%) "Arbeiterbeamte",

  • 26 (5%) "Ohne Beruf".

Vergleicht man die Berufe der SPD Reichstagsabgeordneten mit denen der SPD- Landtagsabgeordneten, treten deutliche Unterschiede hervor: in den Landtagen sind wesentlich mehr "unselbständige Arbeiter" (MdL: 17%, +14%) und "Untere / Mittlere Angestellte / Beamte" (MdL: 7%, +5%) vertreten, dagegen in den Reichstagen dominant mehr "Arbeiterbeamte" (MdL: nur 44%,  22%!); bei den anderen Kategorien ergeben sich keine oder nur unbedeutende Unterschiede. Dieses Ergebnis unterstreicht erneut die herausragende Bedeutung, aber auch die damit verbundene hohe Bürokratisierung der Reichstagsfraktionen. Rein rechnerisch lebten bei Erstmandatsantritt schon knapp drei Viertel (72%) der SPD-Reichstagsabgeordneten berufsmäßig von der Politik. Bezieht man die Gesamtberufskarriere bis 1933 als Arbeiterbeamte und als Politische Beamte mit ein, steigt der Anteil derjenigen SPD-Reichstagsabgeordneten, die kurz-, mittel- oder langfristig von der Politik als Beruf lebten, auf nahezu 90% an.

Insgesamt 26 (5%) Reichstagsabgeordnete gehören in die Statusgruppe "Ohne Beruf"; diese Gruppe setzt sich fast nur aus weiblichen Abgeordneten zusammen: 23 Hausfrauen und 3 (männliche) Rentner / Privatiers. Die Verteilung der bei Mandatsantritt ausgeübten Berufe der Frauen wird entsprechend dominiert durch die zahlreichen Hausfrauen (47% von 49), andere Statusgruppen fallen bei den Parlamentarierinnen dagegen kaum ins Gewicht:

  • 16 (33%) "Arbeiterbeamte" (5 Partei, 8 Parteipublizistik, 3 Gewerkschaften),

  • 3 "Bürgerliche Berufe",

  • 1 "Untere / Mittlere Angestellte / Beamtin",

  • 3 "Unselbständige Arbeiterinnen",

  • 2 "Politische Beamtinnen" und

  • 1 "Selbständige".

Nur 18 (3%) Parlamentarier übten bei ihrem ersten Mandatsantritt ihren unselbständigen Arbeiterberuf noch aus und hatten zumindest nominell keinen beruflichen bzw. sozialen Aufstieg vollzogen. Abgeordnete, die zumindest bei erstem Mandatsantritt noch einen unselbständigen Arbeiterberuf ausübten, bilden im Reichstag und in den Landtagen der größeren Länder Ausnahmen und kommen weitestgehend nur in den Landtagen kleinerer Länder vor. Diese wenigen Arbeiter unter den Reichstagsabgeordneten waren in der Regel bei sozialdemokratisch orientierten Arbeitgebern beschäftigt, mußten sie doch ansonsten als in der Öffentlichkeit exponierte Sozialdemokraten bei politisch andersdenkenden Arbeitgebern mit Sanktionen (vor allem im Kaiserreich!) rechnen. Trotz Diätenzahlung (seit 1906) war der unselbständige Arbeiterberuf mit den Anforderungen und Kosten eines Reichstagsmandats faktisch unvereinbar; diese Arbeiter Abgeordneten legten daher entweder ihr Mandat bald nieder oder wechselten in eine geeignetere Berufsposition, vorzugsweise in besoldete Funktionen der Arbeiterbewegung.

Ähnliches gilt für die Gruppe der Abgeordneten, die noch als "Untere / Mittlere Angestellte / Beamte" beschäftigt waren: mit 10 (2%) MdR bilden sie im Reichstag nur Ausnahmen. Nach der amtlichen Zuordnung müßten zu dieser Gruppe auch die 14 (2%) Volks  und Mittelschullehrer als Angehörige des "Mittleren Beamtendienstes" gerechnet werden, dann würde diese Gruppe insgesamt 24 (4%) Abgeordnete zählen. Diese   auch mit den Lehrern   nur sehr kleine Statusgruppe umfaßt sowohl Abgeordnete, die ehemals einen Arbeiterberuf ausgeübt und wahrscheinlich schon einen beruflichen Aufstieg erlebt hatten, als auch solche Abgeordnete, die hier ihren erlernten Beruf noch ausübten und wahrscheinlich keinen beruflichen Aufstieg bis dahin erlebt hatten. Nicht zu dieser Gruppe (sondern zu den Arbeitern) gezählt wurden definitionsgemäß die Arbeiter bei der Eisenbahn, Post und bei den Gemeinden (nur insgesamt 2 MdR).

Insgesamt 61 (11%) Reichstagsabgeordnete waren bei Erstmandatsantritt als "Selbständige" tätig. Solange die Arbeiterbewegung nicht eine ausreichende Zahl von besoldeten Funktionen für ihre Parlamentarier anzubieten hatte, d.h. vor allem in den ersten drei Jahrzehnten des Kaiserreichs, konnten die Selbständigen als sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete eine relativ bedeutsame Rolle spielen: Der Anteil der Selbständigen an den jeweiligen Reichstagsfraktionen sank kontinuierlich von hohen 36% (1890) auf nur noch 5% (1919) ab und blieb seitdem minimal. Für den politisch ambitionierten Parlamentarier bedeutete der Status als Selbständiger nur eine Notlösung, die man praktizierte, bis man eine besoldete und politisch anspruchsvollere Tätigkeit innerhalb der Arbeiterbewegung einnehmen konnte. Man versuchte sich vorübergehend als selbständiger Handwerksmeister oder als Kleinfabrikant oder als Kleinhändler ("Parteibudiker") oder als Gastwirt in allen Variationen   alles mehr oder weniger parteiabhängige Existenzen, die meist von der Solidarität der Partei  und Gesinnungsgenossen lebten und die zudem das politisch verpönte Odium des "Kleinbürgertums" trugen. Die ordnungsgemäße Führung des Geschäfts- oder des Kleinproduktionsbetriebs   auch bei Mitarbeit der Familie   band den selbständigen Abgeordneten sowohl örtlich wie auch zeitlich. Ein längeres Fernbleiben, um z. B. an einer Sitzungsperiode des Reichstages teilzunehmen, gefährdete den Bestand des Betriebes. Was für den Arbeiterabgeordneten gesagt wurde, gilt mindestens in gleichem Maße für die Selbständigen in der Reichstagsfraktion: Beruf und Mandat waren kaum vereinbar.

Die 18 (2%) Handwerksmeister und 22 (2%) Kleinfabrikanten /  unternehmer (darunter 11 Gastwirte) rekrutierten sich ausnahmslos aus ehemaligen Arbeitern / Handwerkern, d.h. zumindest formal hatte dieser Teil der Arbeiterschaft im Rahmen der intragenerationellen Mobilität ganz und im Rahmen der intergenerationellen Mobilität teilweise einen Aufstieg in die untere Mittelschicht bzw. in das Kleinbürgertum vollzogen. Die 21 (4%) Kaufleute (in der Regel Kleinhändler) rekrutierten sich ebenfalls weit überwiegend aus ehemaligen Arbeitern. Während die selbständigen Landwirte (überwiegend Kleinbauern, teilweise mit einem Nebenberuf) unter den Landtagsabgeordneten zumindest vereinzelt repräsentiert waren, übte kein einziger Reichstagsabgeordneter diese Tätigkeit bei Mandatsantritt aus.

Insgesamt 45 (8%) Reichstagsabgeordnete übten beim Erstmandatsantritt noch einen "Bürgerlichen Beruf" aus. Während im Kaiserreich ihr Anteil an den jeweiligen Reichstagsfraktionen zwischen 6% und 9% schwankte, stieg ihr Anteil in Weimar von nur 5% (1919) nahezu kontinuierlich auf 13% (ab 1930) an. Nur wenige Akademiker konnten nach ihrem Eintritt in die Sozialdemokratische Partei ihren erlernten Beruf weiter ausüben oder hatten schon zum Teil die Universitäten ohne einen förmlichen Abschluß verlassen müssen. Unter den akademischen Studienrichtungen dominierten eindeutig die Rechts- und Staatswissenschaften und die Geisteswissenschaften, gering vertreten waren die Naturwissenschaften. Ordnet man die bürgerlich-akademischen Berufe nach Einzelberufsgruppen, dann dominieren hier folgende Berufe:

  • 17 (2%) Rechtsanwälte,

  • 14 (2%) Lehrer,

  • 8 (1%) Höhere Beamte und

  • 5 (1%) Ärzte.

In ihrem Beruf geblieben sind hauptsächlich die Rechtsanwälte. Soweit sie in ihrem Beruf als Sozialdemokraten praktizieren durften, waren sie unentbehrlich als juristische Berater und Stützen der Partei bei den zahllosen Prozessen gegen Sozialdemokraten.

Bei dem erzwungenen Berufswechsel kam in erster Linie die Partei als neuer Arbeitgeber in Frage, bei dem Mangel an qualifizierten Redakteuren und Schriftstellern fanden sie vor allem bei der sozialdemokratischen Presse eine willkommene Aufnahme. Neben den Tätigkeiten als Redakteur und als Schriftsteller spielten die Gewerkschaften als Arbeitgeber überhaupt keine Rolle, sieht man von vereinzelten akademisch gebildeten Arbeitersekretären ab. Die Akademiker unterschieden sich im übrigen nicht nur durch ihren höheren Grad der Bildung von den Arbeiterkandidaten, sondern auch durch ihre soziale Herkunft. Während die Arbeiterführer nur partiell aus kleinbürgerlichen Handwerkerfamilien stammten, sonst aber von proletaroider Herkunft waren, kamen die Akademiker vorwiegend aus dem bürgerlich-akademischen Milieu. Die Berufsbildung sowohl der Arbeiter wie auch der Akademiker war, gemessen an ihrer sozialen Herkunft, überwiegend klassenkonform. Von den "gelernten" Akademikern waren inzwischen 17 in andere Statusgruppen übergewechselt, insbesondere zur Statusgruppe der "Arbeiterbeamten" (als Schriftsteller / Journalisten / Dozenten etc.) und zu der der "Politischen Beamten" (als Minister, Staatssekretäre, Ministerialbeamte etc.).

Die sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik stark dominierende Statusgruppe bilden die sogenannten "Arbeiterbeamten". Unter der Bezeichnung "Arbeiterbeamte" werden im Sinne des zeitgenössischen Sprachgebrauchs alle hauptamtlichen Tätigkeiten subsumiert, bei denen einer der Sektoren der Arbeiterbewegung - Partei, Gewerkschaft, Genossenschaft, sonstige Arbeiterverbände - unmittelbar oder wie bei den Krankenkassen mittelbar als Arbeitgeber fungierte. Wenn schon eingangs von der "Bürokratisierung" der Arbeiterbewegung gesprochen worden ist, meint diese Bezeichnung in erster Linie die formale Verberuflichung von ehemals ehren- und nebenamtlichen Funktionärspositionen und erst in zweiter Linie die tatsächliche oder unterstellte "Bürokratisierung" von Gesinnung und Verhalten der hauptamtlichen Funktionäre.

Mißt man die formale Bürokratisierung an der absoluten Zahl der Arbeiterbeamten und an der Relation "Zahl der Arbeiterbeamten zur Zahl der Mitglieder", dann war der Umfang der "Arbeiterbürokratie" im Kaiserreich tatsächlich verhältnismäßig gering und gewinnt nur "dramatische Dimensionen" im Vergleich mit den nicht-sozialdemokratischen Parteien und Gewerkschaften, die bis 1914 nur ansatzweise vergleichbare Organisationsstrukturen hatten aufbauen können. Angesichts von 1,1 Millionen SPD-Mitgliedern und 2,5 Millionen Mitgliedern der Freien Gewerkschaften in den Jahren 1913 / 14 nehmen sich die Zahlen für die Arbeiterbeamten dagegen recht bescheiden aus. Nach der Statistik der Unterstützungsvereinigung der in der modernen Arbeiterbewegung tätigen Angestellten für 1914 waren insgesamt 3 776 Arbeiterbeamte in der Vereinigung gemeldet, davon waren beschäftigt: 159 (4%) in der Partei, 1 052 (28%) in der Parteipublizistik (darunter 293 Redakteure und 63 Schriftsteller), 2 423 (64%) in den Gewerkschaften (darunter 162 Arbeitersekretäre), 114 (3%) in den Krankenkassen und 28 (1%) in anderen Organisationen. Angesichts der ungeheueren Sozialisations- und Integrationsleistung, die die Partei und die Gewerkschaften erbringen mußten, war der Grad der formalen Bürokratisierung eher zu gering, die dadurch entstehenden Leistungsdefizite mußten - wenn überhaupt - durch die viel größere Zahl der ehrenamtlichen Funktionäre ausgeglichen werden. Selbst auf dem Höhepunkt der Professionalisierung der Arbeiterbürokratie im Jahre 1931 hatte sich der relative Grad der Bürokratisierung der Freien Gewerkschaften im Vergleich mit der Vorkriegszeit nur gering gesteigert: auf 4,1 Millionen Mitglieder kamen insgesamt 6 391 hauptamtliche Gewerkschaftsbeamte in den Zentral-, Regional- und Ortsverwaltungen. Die SPD beschäftigte zur gleichen Zeit insgesamt nur 827 Angestellte in den Parteigeschäften und Parteisekretariaten.

Tatsächlich gaben viele Abgeordnete schon vor dem Einzug in das Parlament irgendwann den bisherigen Beruf auf und wechselten in eine Arbeiterbeamtenposition; bei Erstmandatsantritt waren schon 363 (66%) Reichstagsabgeordnete als Arbeiterbeamte beschäftigt. Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 464 (83%) Reichstagsabgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Arbeiterbewegung ein, davon waren:

  • 262 (56% von 464) nur in einem Sektor tätig,

  • 163 (35% von 464) in zwei,

  • 37 (8% von 464) in drei und

  • 2 sogar in vier Sektoren.

Die Arbeiterbeamten waren allerdings auf die einzelnen Bereiche der Arbeiterbewegung in höchst unterschiedlicher Zahl verteilt. Der Bereich der sonstigen Kultur- und Massenorganisationen der Arbeiterbewegungen (u.a. Arbeiter-Sport, Arbeiter-Sängerbewegung, Arbeiter-Esperanto-Bund, Arbeiter-Abstinentenbund, Arbeitersamariter-Bund, Freidenker-Bewegung) war bei Erstmandatsantritt nur mit 2 Reichstagsabgeordneten vertreten und wurde daher nicht berücksichtigt.

Innerhalb der sozialdemokratischen Parteiorganisation waren bei Erstmandatsantritt 76 (14%) Abgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten des Parteisekretärs (differenziert nach Funktionsebenen), aber auch um Positionen im Büro- und sonstigem Hilfspersonal. Die 76 Parteibeamten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Positionen:

  • 12 Sekretäre im zentralen Parteivorstand,

  • 40 Landes- und Bezirksparteisekretäre,

  • 2 Wahlkreis- und Unterbezirksparteisekretäre,

  • 21 Ortsparteisekretäre und

  • 1 Angestellter des Büro- und Hilfspersonals.

Diese relativ geringe Zahl von Parteiangestellten erscheint auf den ersten Blick überraschend, erklärt sich aber eindeutig durch die späte und nur zögerliche Professionalisierung der engeren SPD-Parteiorganisation. Da, wo man prinzipiell den Hort der "Bürokratisierung" vermutet hätte, nämlich in der Partei selbst, dominierte lange Zeit die Auffassung, daß die politische Arbeit ehrenamtlich verrichtet werden müßte, und die Angst vor den negativen Folgen einer Bürokratisierung der Partei waren weitverbreitet.

Unter diesen Umständen beschloß erst 1904 der SPD-Parteitag, im Rahmen einer Organisationsreform auch hauptamtliche Parteisekretäre einzustellen. Vorher hatten nur die großstädtischen Agitationszentren vereinzelt lokale Parteisekretäre eingestellt. Die Zahl der Parteisekretäre stieg bis 1914 nur langsam an; die Partei verfügte vor Kriegsausbruch insgesamt nur über 51 Bezirks- und 106 Wahlkreis-Parteisekretäre, d.h. auf 1 Parteisekretär kamen mehr als 7 000 SPD-Mitglieder! Auch in der Weimarer Republik hielt sich die Zahl der in der Parteiorganisation Beschäftigten in engen Grenzen: 1925 betrug z. B. die Gesamtzahl nur 417, darunter u. a. 6 Parteisekretäre im zentralen Parteivorstand, 58 Bezirksparteisekretäre und 272 Parteiangestellte in den Bezirken. Unter diesen 417 Parteiangestellten befanden sich 114 Frauen , die allerdings meist nur als "Hilfskräfte" beschäftigt waren. Wie die Analyse der SPD-Reichstagskandidaten gezeigt hat, wurden diese neuen Parteisekretäre offensichtlich nicht aus der führenden Funktionärsschicht ausgewählt, sondern aus der mittleren Parteiebene. Diese hatten vorher überwiegend - schon meist besoldet - regionale Führungsaufgaben erfüllt. Die "Macht"-Stellung, die die Parteisekretäre einnahmen, beruhte einerseits auf schon vor Amtsantritt erworbener Macht als auch auf Macht, die die Parteisekretäre durch ihr neues Amt zusätzlich erwerben konnten. Das Parteisekretariat diente nur selten als Startposition einer Arbeiterbeamtenkarriere, sondern bildete eine typische Zielposition für Berufswechsler aus anderen Arbeiterbeamtenkategorien. Bezeichnenderweise befanden sich keine Akademiker, sondern nur ehemalige Arbeiter unter den Parteisekretären.

Wie attraktiv das Parteisekretariat für politisch ambitionierte Reichstagsabgeordnete, die noch bei Erstmandatsantritt in anderen Arbeiterbeamtenkategorien beschäftigt waren, tatsächlich war, zeigt der Blick auf die Gesamtberufskarriere. In diesem Rahmen nahmen 184 (33%) Reichstagsabgeordnete, d.h. exakt ein Drittel, dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Partei ein. Weiterhin übernahmen 107 (58% von 184 Parteiangestellten) MdR in der Weimarer Republik hauptamtliche Funktionen in Politik / öffentlicher Verwaltung (Mehrfachnennungen möglich), davon 7 in der Reichsregierung, 30 in der Reichsverwaltung, 30 in den Länderregierungen, 51 in den Länderverwaltungen, 21 in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 24 in der Kommunalverwaltung.

Die Parteiredakteure und mit ihnen die zahlreichen Angestellten der Parteipresse repräsentierten mehrheitlich die (weitere) Parteibeamtenschaft. Die Gründung einer eigenen Parteizeitung entsprach seit der Frühzeit der Sozialdemokratie den Intentionen der größeren lokalen und regionalen Parteiorganisationen, trotzdem blieb im Kaiserreich die Zahl der sozialdemokratischen Zeitschriften relativ gering: 1914 erschienen 91 Tageszeitungen, von denen allerdings allein 19 nur als Kopfblätter redigiert wurden. Die kleine Zahl der Zeitungen schränkte von vornherein den Bedarf an Redakteuren und "freien" Parteijournalisten, den "Schriftstellern" ein: 1914 waren 293 Parteiredakteure und 63 Parteischriftsteller tätig. In der Weimarer Republik wurde das Publizistikpersonal erheblich erweitert: 1929 beschäftigte die SPD im Publizistikbereich insgesamt 7 971 Personen, darunter waren 5 906 Arbeiter, 1 168 kaufmännische Angestellte, 273 Buchhandlungsangestellte und 574 Redakteure.

In der organisatorischen Frühzeit versah der Parteiredakteur als einer der wenigen Parteibeamten eine zentrale Funktion in der Partei. Ihm oblag nicht nur die Redaktion der Parteizeitung, sondern er mußte noch zahlreiche andere wichtige Parteifunktionen mit übernehmen. Dem auf diese Weise meist überbeanspruchten Multifunktionär blieb oft nicht mehr genügend Zeit, um seine redaktionellen Aufgaben zu bewältigen, was sicher nicht zur qualitativen Verbesserung der Parteizeitung beitrug. Überhaupt schien für die Einstellung der Parteiredakteure weniger die journalistische Qualifikation maßgebend gewesen zu sein als die höher eingeschätzten Fähigkeiten zur Agitation und zur Parteiarbeit. Die zahllosen Stellenwechsel und die dadurch oft nur kurze Amtsdauer (zumindest was die Zeit innerhalb einer Redaktion betrifft) machen die Probleme der Redakteure transparent. Die Parteiredakteure begannen ihre Karriere fast ausnahmslos in der Partei und schon bei ihrer Erstanstellung als Berichterstatter / Redakteure. Allgemein scheint der Redakteursberuf der "Wunschberuf" für viele jüngere politisch aktive Funktionäre gewesen zu sein; weit überwiegend blieben die Parteiredakteure auch langfristig ihrem Beruf treu oder kehrten nach einer vorübergehenden anderweitigen Tätigkeit in die Redaktion zurück. Die Karriere eines "Parteijournalisten" wurde durch Orts- und Redaktionswechsel, weniger durch Berufswechsel bestimmt. Dennoch konnten sich die Parteiredakteure umfassend als Arbeiterbeamte qualifizieren und nutzten ihre Chancen für einen beruflichen Wechsel: bevorzugt in die Gewerkschaftsbewegung als Arbeitersekretäre und vor allem innerhalb der Partei in die neugeschaffenen Stellen der Parteisekretäre.

Innerhalb der sozialdemokratischen Parteipublizistik waren bei Erstmandatsantritt 165 (30%) Reichstagsabgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich um eine Vielzahl von Tätigkeiten, insbesondere im Redaktionsbereich (freie Schriftsteller, Redakteure, Berichterstatter, Büropersonal), im administrativen / distributiven Bereich ("Buchdruckereibesitzer", Geschäftsführer, Expedienten, Spediteure, Buchhändler, Akquisiteure, Kolporteure) und im drucktechnischen Bereich (Maschinenmeister, Korrektoren, Metteure, Drucker, Schriftsetzer). Die 165 Publizistikbeamten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Bereiche (Positionen):

  • 130 (23%) im Redaktionsbereich (20 freie Schriftsteller, 109 Redakteure, 1 Berichterstatter),

  • 29 (5%) im administrativen / distributiven Bereich (24 Geschäftsführer, 2 Expeditionsangestellte, 1 Akquisiteur, 2 Positionen im Büro- und Hilfspersonal) und

  • 6 Positionen im drucktechnischen Bereich.

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 277 (49%) (MdL: 19%), d.h. jeder zweite Reichstagsabgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Parteipublizistik ein.

138 (50% von 277) MdR übernahmen in der Weimarer Republik hauptamtliche Funktionen in Politik / öffentlicher Verwaltung (Mehrfachnennungen möglich), davon 12 in der Reichsregierung, 50 in der Reichsverwaltung, 39 in den Länderregierungen, 53 in den Länderverwaltungen, 15 in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 41 in der Kommunalverwaltung.

Die Gewerkschaftsbeamten (einschließlich der Arbeitersekretäre) repräsentierten mehrheitlich die (engere) Arbeiterbeamtenschaft, wie schon oben gezeigt (1914: 2 423 Beamte; 1931: 6 391). Seit Mitte der 1890er Jahre gingen die größten gewerkschaftlichen Einzelverbände dazu über, die gelegentlichen Agitationstouren ihrer besoldeten Vorstandsmitglieder oder teilbesoldeten Hilfskräfte durch die Konstituierung von ständigen Agitationskomitees und später von relativ selbständigen Gau- und Bezirksverwaltungen zu ersetzen. Obwohl der Zuwachs an Gewerkschaftsbeamten sich überwiegend aus der eben beschriebenen mittleren und unteren Funktionärsschicht rekrutierte, waren vor 1912 weder Gau- bzw. Bezirksleiter noch Ortsbeamte in der Reichstagsfraktion vertreten. Die Repräsentation der Gewerkschaftsbürokratie blieb zunächst einseitig besoldeten Vorstandsmitgliedern und Gewerkschaftsredakteuren vorbehalten; erst 1912 rückten - neben besoldeten Hauptvorstandsmitgliedern, Gewerkschaftsredakteuren und Mitgliedern der Generalkommission - zum ersten Mal Gewerkschaftsbeamte der unteren Ebenen in den Reichstag.

Die Gewerkschaften betonten ihre politische Neutralität, bestritten aber in der Regel nicht das Recht der Verbandsbeamten auf politische Betätigung, was innerhalb der Freien Gewerkschaften nur die Tätigkeit für die Sozialdemokratische Partei bedeuten konnte. Das Recht auf politische Betätigung der Verbandsbeamten fand seine wohlverstandenen Grenzen in der Wahrung der Verbandsinteressen: solange der Gewerkschaftsbeamte seine ihm zugewiesenen Verbandsaufgaben erfüllte, war gegen sein politisches Engagement nichts einzuwenden. Dies galt umso mehr, als die gewerkschaftliche Arbeit mit der politischen Agitation leicht verbunden werden konnte. Die Übernahme eines Mandats bedeutete dagegen in der Regel eine Reduzierung der Arbeitsleistung als Gewerkschaftsbeamter, so daß oft die zusätzliche Anstellung einer Ersatzkraft erforderlich wurde. Allein die finanziellen Mehrkosten durch eine Hilfskraft schlossen in der Regel die Übernahme eines Mandats durch Gewerkschaftsbeamte kleinerer finanzschwacher Gewerkschaften aus, außerdem war der partielle Verlust der Arbeitsleistung eines qualifizierten Beamten wegen der geringen Zahl der Verbandsbeamten für kleine Verbände kaum zu verkraften.

Auf diese Weise blieb es den finanzstarken, meist zugleich auch den mitgliederstärksten Gewerkschaften vorbehalten, das neu gewonnene Selbstbewußtsein der Gewerkschaften gegenüber der Partei auch bei den Reichstagsabgeordneten zu dokumentieren. Diese finanzielle Großzügigkeit und die generelle Duldung der politischen Betätigung lagen nicht zuletzt in der Furcht der Gewerkschaften begründet, durch eine weniger großzügige Haltung noch mehr qualifizierte Gewerkschaftsbeamte mit politischen Ambitionen an die Partei zu verlieren. Die über lange Zeit hinweg praktizierte Unduldsamkeit und die durchweg unzumutbaren Arbeits- und Lohnverhältnisse der Gewerkschaftsbeamten hatten bis kurz nach der Jahrhundertwende die verstärkte Abwanderung von Gewerkschaftsbeamten in Parteistellen verursacht. Mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Angleichung der Gehälter an die der Parteibeamten wurde dieser einseitige Wechsel spürbar gebremst, so daß die Verbandsbeamtenstelle ihren Charakter als beliebte Startposition für jene Genossen, die die Gewerkschaften als Sprungbrett in die Parteistellen nutzen wollten, allmählich verlor. Die umgekehrte Bewegung von der Partei zu den Gewerkschaften beschränkte sich mit wenigen Ausnahmen auf den Wechsel der Parteibeamten in die Arbeitersekretariate. Dies ist insgesamt ein Zeichen dafür, daß auch politisch ambitionierte Genossen durchaus in den Gewerkschaften eine adäquate Berufsposition finden konnten - und das nicht nur in der Generalkommission.

Innerhalb der sozialdemokratisch orientierten "freien" Gewerkschaftsbewegung waren bei Erstmandatsantritt 103 (19%) Reichstagsabgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten des Gewerkschaftssekretärs / -angestellten (differenziert nach Funktionsebenen), aber auch um die zumindest im Kaiserreich besonders wichtige Position des Arbeitersekretärs. Die 103 Gewerkschaftsbeamten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Funktionsebenen bei der Generalkommission / dem ADGB-Bundesvorstand und den Einzelgewerkschaften:

  • 37 (7%) Positionen in den Reichsverwaltungen (Haupt- und Zentralvorstände),

  • 19 (3%) in den Bezirks- bzw. Gauverwaltungen und

  • 26 (5%) in Ortsverwaltungen, dazu

  • 21 (4%) Arbeitersekretäre.

Die 82 Gewerkschaftsbeamten (ohne Arbeitersekretäre) waren insbesondere in folgenden Einzelgewerkschaften (Klassifikation nach dem Stand von 1931) beschäftigt:

  • 14 (3%) im Metallarbeiter-Verband,

  • 9 (2%) im Baugewerksbund,

  • 6 (1%) im Gesamtverband der Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe etc.,

  • 6 (1%) im Bergarbeiter-Verband und

  • 5 (1%) im Textilarbeiter-Verband.


Bei der Generalkommission bzw. beim ADGB-Bundesvorstand waren 10 Abgeordnete beschäftigt. Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 179 (32%) Reichstagsabgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Gewerkschaftsbewegung ein. 121 (68% von 179) MdR übernahmen in der Weimarer Republik hauptamtliche Funktionen in Politik / öffentlicher Verwaltung (Mehrfachnennungen möglich), davon 6 in der Reichsregierung, 58 in der Reichsverwaltung, 29 in den Länderregierungen, 46 in den Länderverwaltungen, 19 in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 29 in der Kommunalverwaltung.

Die sozialdemokratisch orientierte Konsumgenossenschaftsbewegung wurde durch eine ihr eigentümliche Ambivalenz geprägt: einerseits wurde sie von den Sozialdemokraten als integraler Sektor der Arbeiterbewegung verstanden und ihr eine eigene (umstrittene) Funktion im politischen Kampf zugewiesen; andererseits waren die Konsumvereine als genossenschaftlich geführte Unternehmen in das vorhandene kapitalistische Wirtschaftssystem eingebunden und dadurch den herrschenden allgemeinen Markt- und Produktionsbedingungen unterworfen. Die Zahl der sozialdemokratisch geleiteten Konsumvereine wuchs rasch an; während vor der Jahrhundertwende bevorzugt versucht wurde, schon bestehende (klein-)bürgerliche Konsumgenossenschaften sozialdemokratisch zu "unterwandern", mehrten sich später die von sozialdemokratischen Konsumenten veranlaßten Neugründungen entsprechender Konsumvereine. Die politische Intention blieb bis zur Spaltung der deutschen Genossenschaftsbewegung und der Gründung des Zentralverbandes Deutscher Konsumvereine (1903) und auch noch viele Jahre danach für das Engagement von Sozialdemokraten in der Konsumvereinsbewegung wesentlich. Politische Gesichtspunkte bestimmten auch die Wahl der ehren- und nebenamtlichen Geschäftsführer sowie die Selektion der besoldeten Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Lagerhalter. Die Auswahl des hauptamtlichen Personals nach primär kaufmännischen Gesichtspunkten rückte vorerst in den Hintergrund.

Die Bedeutung der Konsumvereinsbewegung als potentielle "Versorgungsinstitution" sozialdemokratischer Funktionäre war zahlenmäßig erheblich und übertraf im Hinblick auf die vorhandenen Personalstellen die "engere" Arbeiterbewegung um ein Vielfaches. Vergleichbar mit den selbständigen Abgeordneten blieben die Konsumgenossenschaftsangestellten als Funktionäre der mittleren und oberen Parteiebene (und damit auch im Reichstag) Ausnahmeerscheinungen, stellten aber zahlreiche lokale Parteiführer. Die agitatorischen Möglichkeiten waren aufgrund der kaufmännischen Tätigkeit beschränkt.

Innerhalb der gesamten Genossenschaftsbewegung (Konsum- und Produktionsgenossenschaften, einschließlich der genossenschaftlichen Versicherung "Volksfürsorge") waren bei Erstmandatsantritt nur 5 (1%) Reichstagsabgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten des Genossenschaftssekretärs / -angestellten (differenziert nach Funktionsebenen). Die 5 Genossenschaftsbeamten waren in den Konsumgenossenschaften, nicht dagegen in den Produktionsgenossenschaften und (seit 1913) bei der "Volksfürsorge" beschäftigt, sie verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Funktionsebenen: 2 Positionen in der Reichsverwaltung, 1 in den Bezirks- bzw. Gauverwaltungen und 2 in Ortsverwaltungen (Geschäftsführer, Kassierer, Lagerhalter, Verkäufer).

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 35 (6%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Genossenschaftsbewegung ein. Die Karrieresequenzen erweisen die tendenziell isolierte Stellung der Genossenschaftsbewegung innerhalb der Arbeiterbewegung: die meisten Genossenschaftsbeamten verharren am selben Arbeitsort und in derselben Tätigkeit. Die intersektorale Verflechtung mit anderen Arbeiterbeamtenpositionen ist minimal: weder wechseln Genossenschaftsbeamte erheblich in andere Positionen, noch wechseln andere Arbeiterbeamte in die Genossenschaften.

19 (54% von 35) MdR übernahmen in der Weimarer Republik hauptamtliche Funktionen in Politik / öffentlicher Verwaltung (Mehrfachnennungen möglich), davon keiner in der Reichsregierung, 10 in der Reichsverwaltung, 2 in den Länderregierungen, 6 in den Länderverwaltungen, 1 in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 7 in der Kommunalverwaltung.

Während in der Partei- und Gewerkschaftsbewegung unmittelbar und in der Konsumvereinsbewegung mittelbar die sozialdemokratische Arbeiterbewegung als Arbeitgeber fungierte, bot sich insbesondere in den (allgemeinen) Ortskrankenkassen ausnahmsweise auch für Sozialdemokraten die Gelegenheit, in einer öffentlichen Institution besoldete Beamtenstellen zu übernehmen. Im Gefolge der Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (Wahlrecht für die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen für versichernde Arbeitgeber und versicherte Arbeitnehmer) gelang es den Sozialdemokraten zunehmend, die Verwaltungsgremien der Krankenkassen mehrheitlich zu besetzen. Obwohl der Deutsche Ortskrankenkassenverband, der unter langjähriger Leitung des SPD-Reichstagsabgeordneten Julius Fräßdorf stand, die Bevorzugung sozialdemokratischer Kandidaten stets bestritt, nutzten die Sozialdemokraten dennoch ihre Mehrheiten in den Verwaltungsgremien und besetzten die disponiblen Stellen in den Krankenkassen nach Möglichkeit mit Gesinnungsgenossen. Für 1907 schätzt man das Potential solcher von Sozialdemokraten zu vergebenden Stellen bei den Ortskrankenkassen auf 3.000 bis 5.000 Beamtenstellen. Auch hier - ähnlich wie bei den Genossenschaften - traten berufsspezifische Qualifikationsmerkmale für Krankenkassenbeamte bei der Auswahl des Personals in den Hintergrund. Von diesem Anstellungsrecht machten die Sozialdemokraten ausgiebig Gebrauch, weniger bei den Leitungspositionen - wie Rendant bzw. Kassendirektor - viel mehr bei den Außendienstposten - wie Krankenkassenkassierer und -kontrolleur. Die letzteren Stellen konnten ohne eine besondere Berufsausbildung verrichtet und mit der Erledigung zahlreicher Parteiarbeiten verbunden werden. Zumindest die Inhaber solcher Außendienstposten fungierten faktisch als Arbeiterbeamte, dokumentiert in der Regel durch zahlreiche nebenamtliche Funktionen. Aufgrund der Bedingungen der Berufsausübung galten für die Kassenbeamten politisch und beruflich ähnliche Einschränkungen wie für die Selbständigen und die Genossenschaftsbeamten.


Innerhalb der Krankenkassen (allgemeine und berufsbezogene Krankenkassen sowie das einschlägige Versicherungswesen) waren daher bei Erstmandatsantritt nur 11 (2%) Reichstagsabgeordnete beschäftigt; hier handelt es sich hauptsächlich um die verschiedenen Varianten der Angestellten der öffentlichen (Allgemeinen) Ortskrankenkassen und der Berufskrankenkassen (differenziert nach Funktionsebenen). Die Krankenkassenangestellten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Funktionsebenen: 3 Positionen in der Reichsverwaltung und 8 in den Ortsverwaltungen (Rendant, Geschäftsführer, Kassierer, Kontrolleur).

Im Rahmen der Gesamtberufskarriere nahmen 35 (6%) Abgeordnete dauerhaft oder vorübergehend eine hauptamtliche Position innerhalb der Krankenkassen ein.

21 (60% von 35) MdR übernahmen in der Weimarer Republik hauptamtliche Funktionen in Politik / öffentlicher Verwaltung (Mehrfachnennungen möglich), davon keiner in der Reichsregierung, 11 in der Reichsverwaltung, 8 in den Länderregierungen, 8 in den Länderverwaltungen, 2 in der Bezirks- und Kreisverwaltung und 5 in der Kommunalverwaltung.

In die Statusgruppe der "Politischen Beamten" überzuwechseln, war zumindest für sozialdemokratische Abgeordnete erst seit dem November 1918 möglich. Insgesamt nur 31 (6%) Abgeordnete rückten in der Weimarer Republik bei ihrem ersten Mandat als "Politische Beamte" in den Reichstag ein. Im Kaiserreich blieben Sozialdemokraten vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen, eine personelle Beteiligung der SPD sogar an der Reichsregierung oder an den Bundesländerregierungen war zumindest bis 1917 / 18 undenkbar. Zumindest in den Anfangsjahren der Weimarer Republik war die SPD nicht nur an der Reichsregierung, sondern auch an zahlreichen Länderregierungen beteiligt; ebenso hatten Sozialdemokraten - wenigstens prinzipiell - Zugang zu allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung.

Im Hinblick auf den öffentlichen Dienst geriet jedoch die Sozialdemokratie, die zumindest grundsätzlich eine Demokratisierung und Republikanisierung des öffentlichen Dienstes herbeiführen wollte, gleich mehrfach in ein Dilemma. Einerseits mußte die SPD nach der Revolution für das Funktionieren des Staatsapparats sorgen, um damit ihre Fähigkeit zu beweisen, daß sie politische Verantwortung tragen und regieren konnte. Ohne die weitgehende Übernahme und konstruktive Mitarbeit der öffentlich Bediensteten in den öffentlichen Verwaltungen und in den öffentlichen Betrieben war aber an eine Übernahme des bestehenden Staatsapparats und der öffentlichen Betriebe nicht zu denken. Die SPD sah sich demnach nach der Revolution vor die Aufgabe gestellt, die öffentlich Bediensteten wenn nicht zu Parteigängern, so doch zu funktionierenden und loyalen Mitarbeitern der entstehenden Weimarer Republik zu machen. Die meisten Stellen im öffentlichen Dienst waren besetzt bzw. wurden durch die aus dem Krieg zurückkehrenden ehemaligen Stelleninhaber wieder besetzt; die öffentlich Bediensteten sahen sich zudem weitestgehend in der Lage, dem demokratischen Staat genauso zu dienen wie vorher dem Obrigkeitsstaat. Die SPD mußte daher versuchen, ihre Vorstellung von Demokratie und Effizienz im öffentlichen Dienst mit denen umzusetzen, die schon vorher dort beschäftigt waren.

Zwischen 1919 und 1922 gehörten ca. 100.000 bis 200.000 öffentliche Bedienstete als Mitglieder der SPD an. Leider läßt sich nicht rekonstruieren, wie viele der Partei erst nach der Revolution, d.h. als bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigte, beitraten und wie viele erst als SPD-Mitglieder eine Stelle im öffentlichen Dienst suchten und fanden. Offensichtlich war aber die überwiegende Mehrzahl der öffentlich Bediensteten, die nach der Revolution SPD-Mitglieder wurden, bereits vorher im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen. Ein ausschlaggebender Grund für den Parteibeitritt bildete der weitverbreitete Opportunismus ("Novembersozialisten") der öffentlich Bediensteten, die in und nach der Revolution um ihre Arbeitsplätze fürchteten und sich durch den Beitritt zur regierenden SPD ihren Arbeitsplatz sichern wollten. Zudem hofften viele öffentliche Bedienstete, durch den Parteibeitritt ihre Karrierechancen im öffentlichen Dienst zu verbessern ("Parteibuchbeamte"). Andere traten sicherlich auch der SPD aus "idealistischen" Gründen bei, weil sie mit den politischen Anschauungen und Programmen der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung übereinstimmten. Bedenkt man die bisher dargestellten karrieremäßigen Voraussetzungen für eine Nominierung als aussichtsreicher SPD-Reichstagskandidat, dann ist es nicht weiter überraschend, daß die Partei nur in seltenen Fällen einen Kandidaten aus diesem Kreis der Angestellten und Beamten, die schon vor 1918 im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, aussichtsreich für den Reichstag plazierte. Ebenso wenig überraschend ist die Tatsache, daß ein prominenter "Beamten-Vertreter" im Reichstag, der Leiter der SPD-Beamtenzentrale Hermann Wäger, früher nur wenige Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt war, ansonsten aber als Arbeiterbeamter seinen Lebensunterhalt verdiente.

Eine systematische Personalpolitik der SPD, die Sozialdemokraten in großer Anzahl im öffentlichen Dienst hätte etablieren können, gab es in der Weimarer Republik nicht. Nach Schätzungen waren 1930 ca. 120.000 bis 150.000 öffentlich Bedienstete Mitglied in der SPD, d.h. von den insgesamt 2,67 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst waren nur zwischen 4,5% und 5,6% in der SPD organisiert. Die Anzahl derjenigen Sozialdemokraten, die schon während des Krieges und dann vor allem in der unmittelbaren Nachkriegszeit in den öffentlichen Dienst eintraten, dürfte dennoch beträchtlich gewesen sein. Der öffentliche Dienst war für Sozialdemokraten ein ihren politischen und sozialen Ansprüchen nahekommender Bereich, er konnte die optimale Verbindung zwischen politischem Anspruch, politischem Wirken und beruflicher Betätigung sein. Dies galt für alle Ämter im öffentlichen Dienst, die im Hinblick auf ihren Aufgabenbereich ehren- und hauptamtlichen Ämtern der Arbeiterbewegung nahe standen. Der Weg von der ehrenamtlichen Sozialarbeit im Rahmen der Partei- und Gewerkschaftsbewegung in die hauptberufliche öffentliche Sozialarbeit kann als typisches Beispiel für eine Verbindung von Politik und Beruf für Sozialdemokraten gelten. Die Posten als Dezernent / Stadtrat für Arbeit / Soziales / Wohlfahrt und oder als Leiter / Direktor des städtischen Arbeitsnachweises / Arbeitsamtes galten z. B. in diesem Sinne als Wunschpositionen für bewährte Sozialdemokraten. Für diese Posten waren sie durch ihre frühere Tätigkeit qualifiziert, und zahlreiche Sozialdemokraten übten auch solche Ämter im öffentlichen Dienst erfolgreich aus.

Zum Trauma geriet allerdings der SPD die Besetzung solcher Posten des öffentlichen Dienstes, die eigentlich eine fachliche Verwaltungsausbildung und -praxis oder fachliches Spezialwissen (z. B. juristische Kenntnisse) voraussetzten, aber nach politischen Kriterien besetzt wurden; markantestes Beispiel hierfür war die Besetzung von Landratsposten. Der Landrat führte als politischer Beamter die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung in den Landkreisen, er war gleichzeitig Organ der Staatsverwaltung und Leiter der kommunalen Selbstverwaltung im Kreis. Mehr als 60 SPD-Reichstagsabgeordnete fungierten in der Weimarer Republik als Landräte, die Mehrheit allerdings übte dieses Amt nur in den ersten Jahren der Weimarer Republik und / oder nur wenige Jahre aus. In dieses Amt brachten die meist ehemaligen gelernten Arbeiter weitestgehend nur ihre Erfahrungen aus der "Bürokratie" der Arbeiterbewegung mit. Ohne spezifische Ausbildung und Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung fungierten sie faktisch nur als politische Spitze der Verwaltung und waren ansonsten in ihrer Dienstausübung völlig abhängig von der Kompetenz und Zuarbeit der Verwaltungsfachbeamten. Die Probleme, die z. B. bei der Zuarbeit durch einen nicht-sozialdemokratisch orientierten und zugleich illoyalen Fachbeamten für den sozialdemokratischen Landrat entstehen konnten, brauchen hier nicht ausgeführt zu werden. Sicher ist jedenfalls, daß viele SPD-Reichstagsabgeordnete ihren Landratsposten nach relativ kurzer Zeit freiwillig aufgaben oder aufgeben mußten. Da die SPD demnach aus ihrem Arbeiterbeamten-Reservoir nur bedingt die Landratsposten besetzen konnte, griff man bei anstehenden Besetzungen entweder auf solche Kandidaten zurück, die eine fachliche Verwaltungsausbildung vorweisen konnten und nach 1918 der SPD beigetreten waren, oder verzichtete ganz auf eine Besetzung mit einem Sozialdemokraten. Für die Alimentierung von Abgeordneten waren solche politischen Beamtenpositionen jedenfalls wenig geeignet.

Da die Parlamentarier zweifellos wesentliche Teile der disponiblen politischen Funktionselite der SPD, die für Ämter in der öffentlichen Verwaltung vorrangig in Frage kamen, umfaßten, war - trotz der genannten Probleme - eine sichtbare Partizipation der Parlamentarier an der Vergabe öffentlicher Ämter zu erwarten. Inwieweit es den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten gelungen war, diese Erwartungen zu erfüllen, läßt sich erst ermessen, wenn man nicht nur den Beruf bei Erstmandatsantritt, sondern die Gesamtberufskarriere in den Blick nimmt. Die folgenden Angaben beziehen sich sinnvollerweise nur auf die 1919 noch lebenden Parlamentarier (max. 500). Die Erfolgsbilanz der Parlamentarier im Hinblick auf die Besetzung von Ämtern in der allgemeinen Politik / öffentlichen Verwaltung in der Weimarer Republik ist allerdings beeindruckend: 298 (60% von 500) Reichstagsabgeordnete übernahmen in der Weimarer Republik insgesamt mindestens 463 hauptamtliche Funktionen in der Politik / öffentlichen Verwaltung. Differenziert man diese Ämterbilanz nach Funktionsebenen, erhält man folgendes Ergebnis:

  • Funktionsebene Reich:

17 (3% von 500) Reichstagsabgeordnete avancierten zu Mitgliedern der Reichsregierung (Volksbeauftragte, Reichskanzler, Reichsminister); 12 MdR in der Reichsregierung übernahmen weitere hauptamtliche Funktionen (Mehrfachnennungen möglich), davon 10 in der Reichsverwaltung, 3 in den Länderregierungen, 1 in der Landesverwaltung, 1 in der Kreisverwaltung und 2 in der Kommunalverwaltung. 109 (22% von 500) Reichstagsabgeordnete übernahmen hauptamtliche Funktionen in der Reichsverwaltung (Staatssekretär, Gesandter, Reichsministerialrat, Reichskommissar, . . . Beamter im Reichsdienst); 60 MdR in der Reichsverwaltung übernahmen weitere hauptamtliche Funktionen (Mehrfachnennungen möglich), davon 10 in der Reichsregierung, 22 in den Länderregierungen, 27 in der Landesverwaltung, 9 in der Kreisverwaltung und 18 in der Kommunalverwaltung.

  • Funktionsebene Länder:

76 (15% von 500) Abgeordnete wurden als Mitglieder von Länderregierungen (Volksbeauftragte, Ministerpräsident, Minister, Staatsrat im Ministerrang, Senator der Stadtstaaten . . .) berufen; 48 MdR in den Länderregierungen übernahmen weitere hauptamtliche Funktionen (Mehrfachnennungen möglich), davon 3 in der Reichsregierung, 22 in der Reichsverwaltung, 23 in der Landesverwaltung, 6 in der Kreisverwaltung und 15 in der Kommunalverwaltung. 118 (24%) übernahmen (hauptamtliche) Funktionen in der Landesverwaltung (Staatssekretär, Staatsrat ohne Ministerrang, Gesandter bei der Reichsregierung, Regierungsrat, Oberpräsident, ... Beamter in der Landesverwaltung); 79 MdR in der Landesverwaltung übernahmen weitere hauptamtliche Funktionen (Mehrfachnennungen möglich), davon 1 in der Reichsregierung, 27 in der Reichsverwaltung, 23 in den Länderregierungen, 23 in der Kreisverwaltung und 35 in der Kommunalverwaltung.

  • Funktionsebene Bezirke und Kreise:

47 (9% von 500) Abgeordnete rückten in (hauptamtliche) Positionen der Bezirk- und Kreisverwaltung (Regierungspräsident, Landrat, Kreisdirektor ... Beamter der Bezirks- und Kreisverwaltung) ein; 34 MdR in der Bezirks- und Kreisverwaltung übernahmen weitere hauptamtliche Funktionen (Mehrfachnennungen möglich), davon 1 in der Reichsregierung, 9 in der Reichsverwaltung, 6 in den Länderregierungen, 23 in der Landesverwaltung und 13 in der Kommunalverwaltung.

  • Funktionsebene Städte und Gemeinden:

86 (17% von 500) Abgeordnete rückten in (hauptamtliche) Positionen der Kommmunalverwaltung (Oberbürgermeister, Bürgermeister, besoldeter Stadtrat, Arbeitsamtsdirektor, ... Beamter der kommunalen Verwaltung) ein; 57 MdR in der Kommunalverwaltung übernahmen weitere hauptamtliche Funktionen (Mehrfachnennungen möglich), davon 2 in der Reichsregierung, 18 in der Reichsverwaltung, 15 in den Länderregierungen, 35 in der Landesverwaltung und 13 in der Kreisverwaltung.

Einschränkend muß allerdings bemerkt werden, daß hier die Dauer der Positionen in der Politik / öffentlichen Verwaltung nicht berücksichtigt worden ist; viele der Spitzenämter, z.B. die Ministerämter auf Reichs- und Landesebene, sind selten langfristig, sondern meist nur kurzfristig von den Betroffenen ausgeübt worden. Aber insgesamt zeigt sich im Vergleich mit dem Kaiserreich ein starker Wandel in der Berufsstruktur der Reichstagsabgeordneten in der Zeit der Weimarer Republik. Während die Arbeiterbewegung relativ schnell ihre einseitige Rolle als nahezu exklusiver Arbeitgeber der Abgeordneten verlor, rückte vor allem der öffentliche Dienst als hauptamtliches Tätigkeitsfeld in den Vordergrund; zudem wurden die Grenzen zwischen öffentlichem Dienst und Dienst in der Arbeiterbewegung durchlässig, so daß der Wechsel von dem einen in den anderen Dienst oder die Rückkehr in den vorherigen Dienst zumindest prinzipiell möglich wurden.


4.3 Parlamentarier als Beruf?

Der Reichstagsabgeordnete galt verfassungsrechtlich im gesamten Untersuchungszeitraum als "Vertreter des ganzen Volkes", der unabhängig von Parteien, Fraktionen, Interessenverbänden etc. sein Abgeordnetenmandat ausüben sollte. In Artikel 29 der Verfassung des Kaiserreiches heißt es dementsprechend: "Die Mitglieder des Reichstags sind die Vertreter des gesamten Volkes und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden." Ähnlich heißt es in Artikel 21 der Weimarer Reichsverfassung: "Die Abgeordneten (des Reichstages, d.Vf.) sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden." Unbeschadet der Wirksamkeit anderer Einflußfaktoren, wäre die politische Unabhängigkeit des Abgeordneten grundsätzlich gewährleistet, wenn er auch wirtschaftlich unabhängig von parlamentsfremden Geld- und Arbeitgebern bliebe. Es müßten zumindest vom Staat Diäten gezahlt werden als Entschädigung für den besonderen, mit dem Mandat verbundenen Aufwand. Die konsequenteste Lösung, wie sie in der modernen Verfassungsdiskussion immer wieder gefordert wird, wäre der "Parlamentarier als Beruf", d.h. der Abgeordnete erhielte eine Alimentation aus der Staatskasse als Entgelt für seine Inanspruchnahme durch sein zur Hauptbeschäftigung gewordenes Mandat. Der Abgeordnete, der vom Vertrauen der Wähler berufen ist und Inhaber eines öffentlichen Amtes, Träger des "freien Mandats" sowie "Vertreter des ganzen Volkes" ist, wäre damit faktisch "politischer Beamter" geworden, der nicht mehr bloß eine echte Aufwandsentschädigung, sondern sein Einkommen aus der Staatskasse bezieht. Die Alimentation müßte so bemessen sein, daß sie auch für den, der kein Einkommen aus einem Beruf hat, aber auch für den, der infolge des Mandats Berufseinkommen ganz oder teilweise verliert, eine Lebensführung gestattet, die der Bedeutung des Amtes angemessen ist.

Die Gesetzgebung ging bei der Gewährung einer Entschädigung davon aus, daß der Abgeordnete sein Mandat lediglich im Nebenamt ausübt und er ausreichend Zeit und Möglichkeit hat, einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Höhe der Entschädigung bestimmte sich daher nur durch die Höhe der pauschalen Unkosten, die durch die Wahrnehmung des Mandats durchschnittlich zu erwarten waren. Die Entschädigung sollte auf keinen Fall der Absicherung des Lebensunterhalts des Abgeordneten und seiner Familie dienen. Dieses Entschädigungsverfahren geriet zunehmend in Widerspruch zu den wachsenden Professionalierungstendenzen der Parlamentsarbeit und der Ausübung des Reichstagsmandats. Diese Professionalisierung zeigte sich insbesondere an zwei Faktoren: an der unverkennbaren Absicht der Abgeordneten, ihre Mandatszeit nach Möglichkeit maximal zu verlängern, und an der stetigen Zunahme der zeitlichen sowie ressourcenmäßigen Beanspruchung durch das Mandat.

Zum einen bestand sicherlich der Wunsch bei den meisten amtierenden Reichstagsabgeordneten, ihr Mandat auf Dauer zu stellen, d.h. sie bewarben sich nicht erfolgreich um ein Reichstagsmandat, um es nach Ablauf der Mandatsperiode schon wieder aufzugeben. Entsprechend bemühten sich die Abgeordneten darum, ihr Mandat solange zu behalten, wie ihnen die erneute Nominierung und Wiederwahl aufgrund des notwendigen Vertrauens von Partei und Wählern gelang. Ein solches professionelles Verhalten lag sicherlich in den meisten Fällen auch im Interesse der Sozialdemokratischen Partei und des Parlaments selbst. Dementsprechend war die Zahl der SPD-Reichstagsabgeordneten, die während mehrerer Legislaturperioden dem Parlament angehörten, relativ groß: zumindest bei jener Gruppe von 47 Reichstagsabgeordneten, die länger als 20 Jahre dem Reichstag angehörten, kann man von Berufsparlamentariern sprechen. Die parlamentarische Demokratie, die in der Weimarer Republik entscheidend mit Hilfe der politischen Parteien aufrechterhalten werden sollte, verlangte vom Abgeordneten mehr als nur eine ehrenamtliche Nebentätigkeit, sie verlangte seinen ganzen Einsatz, was dem Abgeordneten bestenfalls unter günstigen Umständen neben seiner Abgeordnetentätigkeit erlaubte, seinem Beruf nachzugehen.

Die Diätenzahlungen seit 1906 waren wohl relativ hoch, gestatteten den Reichstagsabgeordneten aber nicht, den notwendigen Wandel zum "Parlamentarier als Beruf" zu vollziehen, d.h. die Parlamentstätigkeit als beruflichen Haupterwerb zu nutzen. Wie die Analyse der ausgeübten Berufe gezeigt hat, konnte aber schon im Kaiserreich ein SPD-Reichstagsabgeordneter für die Zeit seiner Mitgliedschaft im Parlament den wirtschaftlichen Rückhalt für sich und seine Familie aus eigenem Vermögen oder eigenem Einkommen aus (unpolitischer) beruflicher Tätigkeit nur teilweise oder überhaupt nicht erzielen. Der Typ des unabhängigen, als Einzelpersönlichkeit gewählten Honoratioren-Abgeordneten, dessen wirtschaftliche Existenz durch das Mandat nicht beeinträchtigt wurde und mit ihm nicht verbunden war, blieb in der SPD-Reichstagsfraktion eine seltene Ausnahmeerscheinung. Die Abgeordneten blieben bei ihrer Existenzsicherung auf außerparlamentarische Einkommensmöglichkeiten verwiesen.

Zum anderen wuchs im Laufe der Zeit der Umfang der Inanspruchnahme durch das Mandat weit über die Anforderungen eines Honoratioren-Parlaments hinaus an; der Reichstagsabgeordnete konnte dadurch zunehmend seine berufliche Tätigkeit in dem erforderlichen Umfange nicht mehr ausüben. Die Fortentwicklung des parlamentarischen Systems erweiterte das Tätigkeitsfeld des Abgeordneten erheblich. Der normale Reichstagsabgeordnete mußte zumindest folgende Aufgaben erfüllen:

  • Teilnahme an den Plenarsitzungen (einschließlich Vorbereitung von Reden, Debatten, Beiträgen, Abstimmungen und Anfragen);

  • Teilnahme und Mitarbeit in den Ausschüssen;

  • Teilnahme an Sitzungen und Beratungen in den Fraktionen oder deren Arbeitskreisen;

  • allgemeine Verfolgung von politischen Themen (wie Durcharbeiten von Parlaments-Drucksachen, Informationen) und Leistung von Öffentlichkeitsarbeit.

Die Belastung durch das parlamentarische Mandat erhöhte sich noch erheblich bei denjenigen Reichstagsabgeordneten, die innerhalb des Reichstages oder seiner Untergliederungen besondere Funktionen ausübten, wie z. B. Präsidiumsmitglieder, Ausschuß- und Fraktionsvorsitzende etc. Zu diesen unmittelbar "parlamentsbezogenen" Tätigkeiten trat die Arbeit an der "Basis", die Wahlkreisarbeit sowie in den meisten Fällen die Wahrnehmung besonderer Funktionen in den Parteien, Verbänden oder sonstigen Interessengruppen hinzu.

Wenn es aber keinen hauptamtlichen Parlamentarier gab und der Reichstagsabgeordnete auf einen außerparlamentarischen Lebenserwerb angewiesen war, hing seine Funktionsfähigkeit als Reichstagsabgeordneter wesentlich davon ab, ob sein Arbeitgeber zumindest tolerierte, daß die von ihm bezahlte hauptamtliche Tätigkeit des Abgeordneten zugunsten der Parlamentsarbeit nur teilweise oder gar nicht ausgeübt wurde, oder ob sogar seitens des Arbeitgebers ausdrücklich erwünscht war, daß der Reichstagsabgeordnete sich voll und ganz der Parlamentsarbeit widmete. Denn eine wichtige Ursache für die Aufblähung des Beamtenapparats bzw. der überstarken Vermehrung von Beamtenstellen entstand durch die Mandatsübernahmen von Arbeiterbeamten. Besonders die vielen Mandatsträger unter den Parteiredakteuren gefährdeten eine effektive Redaktionsarbeit, da die Ausübung eines Reichstagsmandats nur selten erlaubte, die redaktionelle Tätigkeit in einem ausreichenden Maß weiterzuführen. Da die Parteiorganisationen grundsätzlich den Abgeordneten trotz ihrer beschränkten Arbeitsleistung weiterhin den vollen Lohn als Arbeiterbeamte zahlten, mußte unter erheblichem finanziellen Mehraufwand meist eine Ersatzkraft angestellt werden. Eine radikale Konsequenz aus dieser Situation hatte - zumindest vorübergehend - der Parteivorstand gezogen: bei der Einstellung von "Vorwärts"-Redakteuren wurde eine bindende Zusage des Bewerbers verlangt, in der Zeit seiner redaktionellen Tätigkeit kein Mandat zu übernehmen.

Der Preis, den die Abgeordneten für die außerparlamentarische Alimentierung bezahlen mußten (und wahrscheinlich auch selbstverständlich bezahlen wollten), war im Sinne des Verfassungsauftrages hoch: der Reichstagsabgeordnete, der Inhaber des "höchsten Ehrenamtes", das die Partei zu vergeben hatte, hatte verfassungsgemäß das Recht und die Pflicht des "freien" Mandats, war jedoch aufgrund seiner politischen Karriere und finanziellen Abhängigkeit nicht frei in seiner Mandatsausübung, sondern an die Interessen, Entscheidungen und Aufträge der Partei und anderer arbeitgebender Einrichtungen und Verbände "gebunden". Das faktisch "gebundene" Mandat trug auf Abgeordnetenebene wesentlich zur Verschärfung der interfraktionellen Gegensätze im Reichstag bei und erschwerte bzw. verhinderte denkbare und notwendige parlamentarische Kompromisse. Auch mit dem Blick auf die gegenwärtige Situation im Deutschen Bundestag und auf die damit verbundene Diskussion über die Entstehung einer "Politischen Klasse" in Deutschland wäre es im Sinne der counter-factual-history einmal wichtig zu überprüfen, ob sich an der Politik und am Parlamentarismus in der Weimarer Republik etwas wesentliches geändert hätte, wenn die Weimarer Nationalversammlung konsequenterweise den von außerparlamentarischer Alimentierung unabhängigen Parlamentarier verfassungsmäßig festgeschrieben hätte: einen Reichstagsabgeordneten, der sein Mandat als "Beruf", d.h. als Haupterwerb, ausgeübt und seine dadurch gewonnene ökonomische "Freiheit" auch politisch "frei" umgesetzt hätte.


4.4 Typenbildung und historischer Gesamtzusammenhang

Faßt man die Ergebnisse des BIOSOP-Forschungsprojektes im Hinblick auf ein ausgewähltes Spezialthema ("Politik als Beruf? Ausbildung und Karrieren von sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten im Kaiserreich und in der Weimarer Republik") pointiert zusammen, so lassen sich über die "typischen" (männlichen) SPD-Reichstagsabgeordneten folgende Aussagen treffen.

Die typischen (männlichen) SPD-Reichstagsabgeordneter ...

  • stammen aus dem Arbeiter- und Handwerkermilieu;

  • besuchen die Volksschule und bilden sich später in der Fortbildungsschule oder in Erwachsenenbildungskursen weiter;

  • erlernen handwerkliche Berufe oder industrielle Facharbeiterberufe;

  • üben ihren erlernten Beruf eine zeitlang "praktisch" aus;

  • werden frühzeitig durch dieses Milieu politisch sozialisiert und treten der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung bei;

  • sind in der Arbeiterbewegung aktiv und durchlaufen eine ehrenamtliche politische Karriere;

  • machen die "Politik zum Beruf", verdienen ihren Lebensunterhalt als Arbeiterbeamte und durchlaufen eine entsprechende hauptamtliche "bürokratische" Karriere;

  • werden nach erfolgreicher langjähriger politischer Bewährung als Reichstagskandidat nominiert und in den Reichstag gewählt;

  • werden in ihrem politischen Verhalten bzw. in ihrer parlamentarischen Tätigkeit von "bürokratischen" Mustern geprägt;

  • versuchen, auch ihr parlamentarisches Mandat zu karrierisieren, d.h. das Reichstagsmandat als zentrale Machtposition so lange wie möglich zu behaupten;

  • übernehmen zeitweise hauptamtliche Funktionen als politische Beamte in der Weimarer Republik;

  • sind allgemein "mächtige" Mitglieder der Parteioligarchie, ausgestattet mit entsprechenden Attitüden.


Schon früh bildete sich in der Sozialdemokratie eine Schicht hauptamtlicher besoldeter Arbeiterbeamter im engeren und weiteren Sinne aus, die nur noch "von" der Politik lebten; diese Arbeiterbeamten dominierten schnell die SPD-Reichstagsfraktion und behaupteten ihren Zwei-Drittel-Fraktionsanteil bis 1933. Unter ihnen waren die Berufe der "gehobenen Arbeiteraristokratie" und bestimmte Kulturberufe wie Redakteure und Schriftsteller besonders stark repräsentiert. Der insbesondere im Reichstag entstehenden politischen Elite der Sozialdemokratie blieb bis zum Ende des Kaiserreichs die Integration in die "politische Klasse" des Kaiserreichs verwehrt; die Mitglieder der SPD-Elite waren - als "vaterlandslose Gesellen" diskriminiert - sozial und politisch isoliert und von den Prozessen der Macht und der Meinungsbildung weitgehend ausgeschlossen.

Die SPD-Reichstagsfraktion wurde einerseits auf "negative" Weise integriert, indem sie sich - überraschenderweise - in immer enger werdendem Bezug hin auf das entwickelte, wogegen sie ursprünglich opponiert hatte, und indem sie ähnliche soziale und politische Verhaltensmuster einübte, vergleichbar mit denen der sie bislang ausschließenden politischen Klasse. Andererseits prägte die SPD-Reichstagsfraktion maßgeblich den Strukturwandel der parlamentarischen Führungsgruppen auf Reichsebene. Die partielle Modernisierung der Reichstagsfraktionen vollzog sich als ein Segmentationsprozeß, wobei die SPD-Fraktion mit Ausnahme des Indikators "Institutionalisierung" einen deutlichen Vorsprung bei allen Dimensionen politischer Modernisierung besaß: insbesondere bei der Durchsetzung von Säkularisierung, Deregionalisierung, Urbanisierung, Korporierung, Professionalisierung und Karrierisierung (Heinrich Best). Die soziokulturellen Spaltungen der deutschen Gesellschaft und die Überformung des Demokratisierungsprozesses durch milieuhomogene und milieufixierte Parteien bildeten sich auch auf der Ebene der parlamentarischen Führungsgruppen ab. Die politische Mobilisierung nach der Reichsgründung vertiefte die Segmentation der parlamentarischen Führungsgruppen und bot kaum Ansatzpunkte für eine "positive" Integration soziokultureller Spaltungen auf der Ebene der parlamentarischen Eliten. Die Voraussetzungen für eine Konkordanzdemokratie, die - getragen von den parlamentarischen Eliten - Kompromiß- und Koalitionsfähigkeit erforderlich gemacht hätte, waren im Kaiserreich nicht und auch später in der Weimarer Republik nicht dauerhaft und nicht ausreichend gegeben. Obwohl die SPD im Kaiserreich zur eigentlichen "deutschen Nationalpartei" wurde, blieb ihr gerade die Integration in die "herrschende" politische Klasse auf Reichsebene versagt. Nimmt man jedoch die politischen Fühungsgruppen auf Länder- und vor allem auf Kommunalebene in den Blick, dann zeigen sich am Ende des Kaiserreichs deutliche Ansätze einer "positiven" Integration der sozialdemokratischen Politiker, wenn ihnen auch die Übernahme hauptamtlicher öffentlicher Ämter noch verwehrt blieb.

In der SPD-Parteiideologie waren die Phänomene, die mit der "negativen Integration" (Dieter Groh) und mit der "pluralistischen Segmentation" (Heinrich Best) verbunden waren, kein Thema, schienen sie doch bloß vorübergehende Erscheinungen auf dem Weg in das "friedliche Hineinwachsen in den Sozialismus" zu sein. Allein aufgrund dieses Bewußtseins, sich in einer Übergangszeit zu befinden, in der das ganze politische System in Deutschland und damit auch die entsprechenden Formen politischer Organisation der demokratischen Arbeiterbewegung nur transitorischen Charakter trugen, fühlte sich die Sozialdemokratische Partei auf eine eigentümliche Weise von Michels Fundamentalkritik - soweit sie diese überhaupt zur Kenntnis nahm - nicht berührt. Statt die demokratieferne politische Praxis im Kaiserreich in den analytischen Blick zu nehmen und die Sozialdemokratische Partei im Vergleich damit als einzig wahre demokratische Partei hervorzuheben, sah sich die Partei durch Michels grundsätzlich mißverstanden und völlig zu Unrecht als Ausgeburt undemokratischer Oligarchie an den politischen Pranger gestellt. Michels Vorwurf, die Partei hätte die frühere revolutionäre Taktik durch den Einfluß des verbürgerlichten, autoritären Führertums verlassen, erschien konstruiert ("windschief") und praxisfern. Angesichts der Notwendigkeiten und Gegebenheiten der Tagespolitik und einer sich ständig erweiternden reformistischen bzw. revisionistischen Praxis der Partei sowie einer sich höchstens ansatzweise ergebenden "Verkleinbürgerlichung" der Arbeiterbeamtenschaft zielte der Vorwurf zudem ins Leere. Die Partei verkannte einerseits die Probleme, die durch die Bürokratisierung z. B. für die innerparteiliche Willensbildung entstanden, nicht - die Kritik der Parteibasis an den "Parteibonzen", die von den "Arbeitergroschen" derjenigen lebten, die sie beherrschten, blieb allgegenwärtig. Aber andererseits war es der Partei nicht zu verdenken, daß sie das Phänomen der Bürokratisierung als notwendig und äußerst positiv einschätzte und zu einer ganz anderen Kosten-Nutzen-Rechnung kam, als die Kritiker auf der Parteilinken oder eben als Robert Michels.

Ungeachtet einiger negativer Nebenwirkungen, gelang es der Arbeiterbewegung mit einem verhältnismäßig niedrigen Grad der "formalen" Bürokratisierung (= Zahl / Anteil der hauptamtlichen Mitarbeiter) jahrzehntelang eine Millionenheer von Partei- und Gewerkschaftsmitgliedern effektiv zu organisieren und politisch und gewerkschaftlich mehr oder weniger erfolgreich zu vertreten. Wenn man weiter bedenkt, daß Partei- und Gewerkschaften jedes Jahr Hunderttausende (1918 / 1919 sogar mehrere Millionen!) Neumitglieder innerorganisatorisch integrieren und sozialisieren mußten, dann verfügte die Arbeiterbewegung über viel zu wenige hauptamtliche Kräfte, denn eine solch grandiose Integrationsleistung überforderte bei weitem die Möglichkeiten der vorhandenen Arbeiterbeamtenschaft. Dieses Mißverhältnis blieb selbstverständlich auch Michels, der die Praxis an der Basis aus eigener - leidvoller - Erfahrung kannte, nicht verborgen. Wenn er seine These von der Verbürokratisierung der Arbeiterbewegung eindrucksvoll quantitativ belegen wollte, nahm er daher nicht nur die Hauptamtlichen in den Blick, sondern ging absichtsvoll von der ursprünglichen Bedeutung des Begriffs "Arbeiterbeamter" aus, d.h. er rechnete mit allen Personen, die innerhalb der Arbeiterbewegung mit einem "Amt" versehen waren. Kalkuliert man aber mit Hunderttausenden von ehrenamtlichen Funktionären, dann ergibt sich ein ganz anderes Zahlenverhältnis von Mitglieder zu "Beamteten". Der Einbezug der Ehrenamtlichen war aber sicherlich notwendig und legitim, um die innerorganisatorische Verbreitung von "inhaltlicher Bürokratisierung" ("Bürokratismus") als Mentalitäts- und Verhaltensform zu untersuchen. Leider vermischen sich diese unterschiedlichen Bürokratisierungsbegriffe nicht nur bei Michels, sondern auch bei seinen Gegnern; so kann man den "inhaltlichen" Bürokratisierungsvorwurf von Michels nicht hinreichend mit der zutreffenden Widerlegung des "formalen" Bürokratisierungsvorwurf entkräften.

In der Weimarer Republik verließ die SPD das von ihr nicht gewollte Ghetto der negativen Integration und begann sich zu einer ("der") staatstragenden Partei zu wandeln. Dieser Wandel zeigt sich, wie oben dargestellt, besonders deutlich in der Öffnung der Mitgliederbasis, aber auch der Führungsgruppen der Partei gegenüber den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes   eine Entwicklung, die nach 1945 fortgeführt wurde und dann später kennzeichnend für die Bundesrepublik geworden ist. Diese Öffnung wurde möglich in dem Maße, wie Prozesse der Demokratisierung und Republikanisierung die politische und soziale Isolation der SPD auflösten und nun nicht nur Parteikarrieren auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes möglich machten, sondern eine SPD-Mitgliedschaft in einem kräftig expandierenden öffentlichen Sektor für die öffentlich Bediensteten sogar karrierefördernd gestalteten. Die SPD wurde - mit gewissen Einschränkungen - schon in Weimar eine "Partei des öffentlichen Dienstes" (Klaus Sühl) in doppelter Hinsicht: Einerseits beeinflußte die Partei und ihre Politik wesentlich den öffentlichen Dienst und die dort Beschäftigten, andererseits beeinflußten die öffentlich Bediensteten die Partei und ihre Politik.

Während in der Bundesrepublik alle Parteien und allen voran die SPD besonderen Wert darauf legten bzw. legen, wegen der wichtigen Beruferfahrungen in Politik- und Staatsnähe etc. Parlamentarier bevorzugt aus dem Kreis der öffentlichen Bediensteten zu rekrutieren, diente der öffentliche Dienst der SPD im Hinblick auf die Reichstagsabgeordneten in Weimar noch primär als Versorgungsinstitution bewährter Arbeiterbeamter. Gleichzeitig sorgte aber diese "Versorgung" für einen partiellen Austausch des republikfeindlichen Altpersonals bzw. für dessen partielle Ergänzung durch republikfreundliches Neupersonal. Der untere und mittlere, später vor allem gehobene und höhere öffentliche Dienst stellte allgemein jedoch für die SPD - neben den anderen Sektionen der Arbeiterbewegung - einen kompensatorischen Ersatz für die ihr unzugänglichen gehobenen bürgerlichen Berufe dar, deren Inhaber sich aus unterschiedlichen Gründen noch weitestgehend anders parteipolitisch orientierten. Schon in der Weimarer Republik, in der es allerdings nicht gelang, die soziale Distanz zwischen der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Gesellschaft zu überwinden, wurden die Grundlagen gelegt für die spätere Integration der politischen Elite einer sich als staatstragend verstehenden SPD in die politische Klasse - eine Integration, deren Verwirklichung lange gebraucht und sich erst in den beiden letzten Jahrzehnten in der Bundesrepublik vollendet hat.



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Letzte Aktualisierung 13.05.2009, 07:49h
 
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